TH:KV Jena/Kreisparteitag 2012.1/Antrag Prog IFG 1

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  • Antragssteller
    • Frank Cebulla
  • Titel
    • Programm des KV Jena - Leitlinienblock Transparenz - Leitlinie IFG
  • Nummer
    • PÄA.IFG.1
  • Typ
    • Programmänderungsantrag
  • Antragstext
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) und das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) räumt Bürgern das Recht ein, auf wichtige und 
sachdienliche Informationen ihrer Kommune zuzugreifen. Im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit von kommunalen Projekten und Vorhaben oder zur  
allgemeinen Auskunft ist es unabdingbar, dass Bürger möglichst unkompliziert auf entsprechende Informationen zugreifen können und sich die Verwaltung 
dabei als unbürokratischer Dienstleister versteht. Derzeit bestehende Hürden sind schnellstmöglich abzubauen und freie und offene 
Kommunikationsstrukturen in der Stadtverwaltung Jena zu fördern.
 
Die PIRATEN Jena fordern deshalb:
* die Einführung eines unabhängigen Beauftragten für Informationsfreiheit und Transparenz in der Verwaltung, der den Bürgern als Ansprechpartner zur 
Verfügung steht. Dieser organisiert und koordiniert nicht nur die Bearbeitung anfallender IFG-Anfragen, sondern auch die Zusammenfassung, 
Strukturierung und Veröffentlichung der Antworten, sowie weiterer Informationen, steht für Beschwerden zur Verfügung, gewährleistet die Korrektheit 
der Gebührenberechnung und fördert nach aussen und innen die Transparenz und Bürgernähe des Stadtrats und aller Behörden der kommunalen Verwaltung.
* die derzeitigen Hürden, die dazu führen, dass Bürger faktisch so gut wie keine Anfragen nach dem IFG an die Stadtverwaltung stellen, sind abzubauen. 
Der bürokratische Aufwand für eine Anfrage soll so gering wie möglich gehalten werden. Zu diesem Zweck sind die Möglichkeiten des Internets und der 
digitalen Datenverarbeitung zu nutzen (zentrales Anfrage-Portal / Online-Ticket-System).
* die Kosten für Anfragen nach dem IFG wie gesetzlich gefordert möglichst niedrig zu halten. Sie müssen transparent und nachvollziehbar sein und 
dürfen interessierte Bürger nicht vom Informationszugang abschrecken.
* auf Landesebene die gesetzliche Möglichkeit für Kommunen, eigene Informationsfreiheitssatzungen zu erlassen.
  • Begründung
Die derzeit existierenden "Leitlinien für ein kommunalpolitisches Programm" werden durch programmatische Arbeit auf Plenen und in der AG 
Kommunalpolitik in Vorbereitung der Kommunalwahlen 2014 zu einem vollständigen und ausformulierten Programm weiterentwickelt. Antragstext ist die 
erste Leitlinie "Informationsfreiheitsgesetz" innerhalb des Leitlinienblocks "Transparenz in Politik und Verwaltung". 




  • Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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  • Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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  • Piraten, die sich vrstl. enthalten
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