TH:KV Jena/AGs in Jena/AG innerparteiliche Demokratie/AbgelehnteAntraege
Inhaltsverzeichnis
Antrag S7
- Antragsteller: AG innerparteiliche Demokratie, vertreten durch Carsten Eckart
- Antragstext: „§ 3 Absatz (7) und (8) sollen lauten: '(7) Auf Antrag eines
Zehntels der stimmberechtigten Kreisverbandsmitglieder, jedoch mindestens fünf Personen, kann innerhalb von 1 Woche nach Beschlussfassung ein Veto gegen einen Beschluss des Kreisverbandsvorstands eingelegt werden. Der Beschluss wird daraufhin unwirksam und muss innerhalb von 3 Tagen zur Abstimmung nach §6 gestellt werden. (8) Auf Antrag von zwei Dritteln der stimmberechtigten Kreisverbandsmitglieder kann der Kreisverbandsvorstand für handlungsunfähig erklärt werden.'.“
Antrag S15(b)
- Antragsteller: AG innerparteiliche Demokratie, vertreten durch Carsten Eckart
- Antragstext: „§ 5a Absatz (12) soll lauten:
(12) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt oder wenn er nach §3(8) für handlungsunfähig erklärt wurde. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Vorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.'.“
Antrag S17
- Antragsteller: AG innerparteiliche Demokratie, vertreten durch Carsten Eckart
- Antragstext: „§ 5a Absatz (15) und (16) sollen lauten: '(15) Die
Handlungsvollmachten des Vorstands im Sinne von §5a (2) und (6) sind begrenzt durch folgende Einschränkungen, welche nur durch einen auf einzelne Entscheidungen bezogenen Mehrheitsbeschluss durch Urabstimmung gemäß §6 der stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbandes aufgehoben werden können. Einschränkung sind Punkte des Kommunalwahlprogramms und Kooperationen mit dritten Organisationen. (16) Innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach erstmaligem Erscheinen ist der Kreisverbandsvorstand auf Anfrage von stimmberechtigten Kreisverbandsmitgliedern verpflichtet für die in Pressemitteilungen veröffentlichten Positionen eine Rechtfertigung in Textform abzugeben.'.“
Antrag S23
- Antragsteller: AG innerparteiliche Demokratie, vertreten durch Carsten Eckart
- Antragstext: „§ 10 Absatz (2) und § 11 Absatz (1) bis (3) sollen lauten: '(2)
Im Übrigen gilt die Bundessatzung in der Fassung vom 27. Februar 2009. § 11 – Finanzordnung (1) Es gilt im Wesentlichen die Bundesfinanzordnung in der Fassung vom 22. August 2009. (2) Der Vorstand ist dem Vier-Augen-Prinzip verpflichtet. Jede Transaktion ab 50 € muss von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden. (3) Der Schatzmeister des Kreisverbandes kann gegen Transaktionen sein Veto einlegen, wenn es die Finanzlage erfordert.'.“
Antrag S25
- Antragsteller: AG innerparteiliche Demokratie, vertreten durch Carsten Eckart
- Antragstext: „§ 12 soll lauten: '§ 12 – Verbindlichkeit dieser Satzung
(1) Sollten Regelungen dieser Satzung gegen die Bundessatzung oder die Satzung des Landesverbandes Thüringen verstoßen, so gelten die Regelungen der Bundessatzung. Durch einzelne Bestimmungen, die ganz oder teilweise ungültig sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Satzung nicht berührt. (2) Im übrigen gilt die Bundessatzung in der Fassung vom 27. Februar 2010.'.“