TH:Jena-GO-Vorstand

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Vorstandssitzungen

Einladung zu Vorstandssitzungen

Zu Vorstandssitzungen per Telefon oder Internet wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt.

Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Landesvorstandes können an den Landesvorstandes gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.

Antragsberechtigt sind:

  1. die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei Thüringen.
  2. der Geschäftsstellenleiter der PIRATEN.
  3. alle Mitglieder des Landesverbandes Thüringen, solange sie nicht in einen niederen Gebietsverband organisiert sind.

Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Piraten können der Sitzung des Landesvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden durch einen durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter angeleitet.

Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied (ggf. elektronisch) zu unterzeichnen. Das Protokoll ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung zu veröffentlichen. Kopien der Protokolldokumente sind in der Geschäftsstelle vorzuhalten.

Aufgabenverteilung

  • Vertretung der Partei: Vorsitzender
  • Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: Vorsitzender
  • Führung der laufenden Geschäfte: Generalsekretär
  • Planung des Jahresprogramms des Vorstands: Vorsitzender
  • Einberufung der Mitgliederversammlung: Generalsekretär, Vorsitzender
  • Personalfragen: Generalsekretär
  • Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater: Schatzmeister
  • Spendenwesen: Politischer Geschäftsführer
  • Öffentlichkeitsarbeit: Politischer Geschäftsführer
  • Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen: Vorsitzender, Politischer Geschäftsführer
  • Behördliche Kontakte und Genehmigungen: Generalsekretär, Schatzmeister
  • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: Generalsekretär, Vorsitzender
  • Mitgliederverwaltung: Generalsekretär
  • Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger: Schatzmeister
  • Zuschüsse: Schatzmeister
  • Verwaltung der Kontakte der Landesverbände und nachgeordneter Gebietsverbände: Generalsekretär

Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung tritt am 29. Juni 2009 in Kraft.