TH:Erfurt-GO-Vorstand v2
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- Aktuelle Geschäftsordnung des Vorstandes der PIRATEN Erfurt
- beschlossen auf TH:Tagesordnung_Vorstandssitzung_Erfurt_2010-09-12
Inhaltsverzeichnis
Vorstandssitzungen
§1 Einladung zu Vorstandssitzungen
(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollant veröffentlicht. Das vorläufige Protokoll dient als Einladung der Vorstandsmitglieder zur nächsten Vorstandssitzung. Eine Information der Mitglieder über den neuen Termin ist durch den für die innerparteiliche Transparenz zuständigen Beisitzer zu gewährleisten.
(2) Alternativ kann zu Sitzungen 5 Tage vor dem Sitzungstermin per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen werden.
(3) Zu Vorstandssitzungen per Telefon Internet wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung durch den Vorsitzenden veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind.
(4) Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt. Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.
§2 Anträge zu einer Vorstandssitzung
Anträge zu einer Vorstandssitzung des Landesvorstandes können an den Landesvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.
Anträge müssen folgender Form genügen: Der Antragsteller muss mit Klarnamen benannt sein und Antragstext, sowie Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen. Anträge müssen mindestens 24 Stunden vor der Sitzung vorliegen.
§3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
Piraten können der Sitzung des Landesvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur nach Aufforderung durch ein Vorstandsmitgliedes.
§4 Leitung der Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzungen werden von einem durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter geleitet. Alternativ wird der Sitzungsleiter von den Anwesenden bestimmt.
§5 Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
§6 Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes, sowie die Anzahl des anwesenden Gäste und die Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Alternativ kann eine Regelung unter den Vorständen abgestimmt werden. Das Ergebnisprotokoll wird geeignet veröffentlicht. Es wird per Vorstandsbeschluss in der darauf folgenden Sitzung genehmigt. Jedes Protokoll enhält die aktuell bekannten Kennzahlen zu Mitgliederanzahl, Kontostand und Barkasse.
Sonstiges
§7 Umlaufbeschlüsse
Umlaufbeschlüsse können bei Bedarf, also v.a. zeitkritischen Entscheidungen, von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit innerhalb von 4 Tagen getroffen. Sobald sich eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder (2 Stimmen) ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag vorliegt, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt. Die Beschlüsse werden, unabhängig von ihrem Ausgang, geeignet veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind diese zu erwähnen.
§8 Geschäftsordnung
Diese Geschäftsordnung kann nur mit Zweidrittel-Mehrheit im Vorstand geändert werden. Sie verliert ihre Gültigkeit mit der Neuwahl des Vorstandes.
§9 Vorstandssitzungen
Während einer Vorstandssitzung gibt jedes Vorstandsmitglied einen kurzen Tätigkeitsbericht ab, welcher den Zeitraum zwischen der letzten und der aktuellen Sitzung umfasst. Allgemein ist ein Block einzurichten, in welchem Gastbeiträge zu ermöglichen sind. Generell sind Wortmeldungen aus dem Kreis der Anwesenden erwünscht. Der Moderator erteilt hierzu Rederecht an die Gäste.
Aufgabenverteilung
- Vertretung der Partei: André, Michael
- Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: André
- Führung der laufenden Geschäfte/Inventar: Michael und ggfs. ein beauftragter Pirat (Schriftführer)
- Planung des Jahresprogramms des Vorstands: André
- Einberufung der Mitgliederversammlung: André
- Personalfragen: André, Michael
- Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater: Alexander
- Spendenwesen: Alexander
- Öffentlichkeitsarbeit: André, Michael
- Presse: Michael
- Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen: André
- Behördliche Kontakte und Genehmigungen: Michael
- Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: André und ggfs. ein beauftragter Pirat (Schriftführer)
- Mitgliederverwaltung: André
- Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger: Alexander
- Zuschüsse: Alexander
- Veröffentlichung von Protokollen udgl., Transparenz nach innen: André und ggfs. ein beauftragter Pirat (Schriftführer)
- Mitgliederkommunikation: Ansprechpartner für Neumitglieder, Vertrauenspiraten, Streitschlichtung: André, Michael
- Kommunikation mit dem Landessvorstand, Bundesvorstand und anderen Verbänden: André, Michael
- Web 2.0: André
Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Diese Geschäftsordnung tritt am 12.09.2010 in Kraft.