TH:Erfurt-GO-Vorstand

Aus Wiki der Piraten Thueringen
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sie sind hier: Landesverband_Thüringen->TH:Kreisverband_Erfurt->TH:Kreisverband_Erfurt/Vorstand->TH:Erfurt-GO-Vorstand

Vorstands-Geschäftsordnung des KV Erfurt

1. Vorstandssitzungen

§ 1 Einladung zu Vorstandssitzungen

(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollant veröffentlicht.
(2) Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen per Telefon, Internet oder im „real life“ wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.

§ 2 Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Antragsberechtigt sind:
1. die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei Thüringen
2. alle Mitglieder des Kreisverbandes Erfurt Anträge müssen folgender Form genügen: Der Antragsteller muss mit Klarnamen benannt sein und Antragstext, sowie Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen.

§ 3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung.

§ 4 Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden durch einen durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter angeleitet.

§ 5 Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

§ 6 Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung genehmigt und anschließend im Wiki und per Mailingliste veröffentlicht.

2. Aufgabenverteilung

  • Vertretung der Partei: Vorsitzender
  • Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: Vorsitzender
  • Führung der laufenden Geschäfte: Vorsitzender und politischer Geschäftsführer
  • Planung des Jahresprogramms des Vorstands: Vorsitzender, politischer Geschäftsführer
  • Einberufung der Mitgliederversammlung: Vorsitzender
  • Personalfragen: Vorsitzender
  • Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater: Schatzmeister
  • Spendenwesen: Schatzmeister
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Vorsitzender, politischer Geschäftsführer
  • Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen: Vorsitzender, politischer Geschäftsführer
  • Behördliche Kontakte und Genehmigungen: politischer Geschäftsführer
  • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: alle Vorstandsmitglieder
  • Mitgliederverwaltung: Vorsitzender
  • Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger: Schatzmeister
  • Zuschüsse: Schatzmeister
  • Verwaltung der Kontakte der Gebietsverbände: Vorsitzender, politscher Geschäftsführer


3. Geschäftsplanmäßige Vertretung

(1) Sollte ein Vorstandsmitglied die internen Aufgaben der Geschäftsführung aufgrund von Abwesenheit, Krankheit etc. nicht wahrnehmen können, gilt folgende Vertretungsregelung:

  • der Vorsitzende wird vertreten durch den stellv. Vorsitzenden
  • der Schatzmeister wird vertreten durch den Vorsitzenden

(2) Der Vertretungsfall ist unter Angabe des Zeitraums bekannt zu geben.

4. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung tritt am 19. Juni 2011 in Kraft.