TH:30 01 2010 Landeselternversammlung

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Protokoll zur Landeselternversammlung


Veranstalter: TLEVK (Thüringer Landeselternverband Kindertagesstätten)
Datum: 30.01.2010, 10:00 Uhr - 13:00 Uhr
Ort: Gasthausbrauerei Waldhaus (Festsaal 1. OG), Rhodaer Chaussee 12, 99094 Erfurt
Beginn: 10:06 Uhr

Begrüßung

- Bettina Löbl (Vorsitzende TLEVK) begrüßt die zahlreichen Anwesenden

Vorstellung des anwesenden Vorstands des TLEVK

  • Ralf Pohle kümmert sich um die Kasse
  • Ralph Lenkert (Sprecher des Trägerkreises)
  • Sybille Rommel (Sprecherin des Jenaer Trägerkreises)
  • Hans-Arno Simon (stellvertretender Vorsitzender, Vertrauensmann für das Volksbegehren)
  • Peter Häusler (stellvertretender Vorsitzender)
  • Torsten Fritsche (Stadtelternbeirat-Vorsitzender)
  • Silvana Krannich

Vorstellung der "prominenten Gäste"

  • Astrid Rothe-Beinlich (B 90/ DIE GRÜNEN, MdL) überreicht Geschenke an den TLEVK anlässlich des 10jährigen Bestehens
  • Madeleine Henfling (Landessprecherin B 90 / DIE GRÜNEN Thüringen)
  • Michaele Sojka (bildungspolitische Sprecherin der Linken, MdL)
  • André Bernhardt (Vorsitzender PIRATEN Erfurt)
  • Marian Koppe (FDP, MdL) nicht erschien

- Bettina Löbl stellt die Tagesordnung vor

Rückblick auf 10 Jahre TLEVK

(Bettina Löbl)


Rückblick: - 1990 gab es noch 120 Kitas, 30 wurden innerhalb kürzester Zeit ohne jegliche Elternbeteiliung geschlossen
- 1996 Kommunaler Stadtelternbeirat gegründet
- 1997 STEB freie Träger zog nach
- 1999 gemeinsame Tagung des BEVK, KSEB, STEB freie Träger - Beschluss zur Gründung eines Landeselternverband Kindertagesstätten
- am 20.11.99 TLEVK gegründet
- sehen sich als Lobby für die Eltern
- gefördert vom Thüringer Landesförderverein Kindertagesstätten e.V.

Langfristiges Ziel: den TLEVK abzuschaffen indem im neuen KitaGesetz eine gesetzlich gewählte Elternvertretung (wie bereits im Schulgesetz geregelt) verankert ist
-> Sitz im Landesjugendhilfeausschuss

Bisherige Bilanz:

  • 11 reguläre Landeselternversammlungen
  • 1 außerordentliche Landeselternversammlung
  • unzählige Dachtagungen/Podiumsdiskussionen
  • Fragebögen/Schulungen

Zusammenarbeit: DGB, Verdi, SPD, DIE Linke, B90/Die Grünen, GEW, Fiedrich Ebert Stiftung, Landessportbund, Fachbeirat Bildunsgsplan, Stiftung Familiensinn, Bündnispartner für das Volksbegehren

Zahlen: 2005: 151 Mio EUR -> 2009: 106 Mio EUR Förderung für die Kinderbetreuung

- 5.11.2005 Beschluss zur Initiierung des Volksbegehren
- gelbe Bändchen sind das Erkennungsmerkmal für das Volksbegehren (an Autos, Kinderwagen, usw.)

Welche rechtlichen Voraussetzungen hat das Volksbegehren?

(Hans Arno Simon)

- Gegenstand eines Volksbegehrens ist immer ein Gesetzentwurf
- erst müssen Unterschrfiten gesammelt werden um ein Volksbegehren starten zu dürfen
- gegen den ersten Anlauf wurde seitens der Landesregierung geklagt, weil der erstellte Gesetzentwurf nach ihrer Ansicht wesentlich in die Finanzierung des Landes (Einschränkungen durch die Verfassung) eingreift
- aber ab welcher finanziellen Größe fängt diese Wesentlichkeit an?
- der Landeshaushalt besteht zum größten Teil aus Fixkosten, die nicht maßgeblich beeinflußt werden können
-> die "freie Spitze" die sich daraus ergibt ist nicht vorhersagbar
- das Gericht hat leider keine Antwort auf die Frage der Wesentlichkeit gegegben -> daher musste im zweiten Anlauf der Finanzierungsrahmen gekürzt werden
-> Start einer neuer Unterschriftensammlung
- die vorgeschlagenen Verbesserungen kosten ca. 80 Mio EUR, durch die Streichung des Landeserziehungsgeldes und der Investitionspauschale sinkt der Mehrbedarf für das Gesetz auf 53 Mio EUR (dies sind 0,55% des Landeshaushaltes) - es ist bis zur Frist gegen den neuen Gesetzentwurf nicht wieder geklagt wurden
- die Landtagspräsidentin setzt den Starttermin für das Unterschriftensammeln fest -> spätester Termin 10.2.2010 gewählt
- so sollte die Regierung die Möglichkeit bekommen das Gesetz bis dahin zu verabschieden, dies ist leider nicht passiert
- nun wird der von der Regierung eingebrachte Gesetzentwurf frühestens im April beschlossen
- es soll daher für das Volksbegehren gesammelt werden da niemand weiß, was aus der jetzigen Gesetzesvorlage bis zum endgültigen Beschluss wird
- außerdem wäre es nach einem erfolgreichen Volksbegehren möglich den Weg des Volksentscheides zu gehen -> daher muss das Volksbegehren gestartet werden
- es gilt die "Strassensammlung" es darf überall gesammelt werden

Redebeitrag von Astrid Rothe Beinlich:
- der Gesetzentwurf des Volksbegehrens wurde von den Linken und Grünen binnen der vor der Wahl versprochenen 100 Tage in das Plenum eingebracht
- die SPD hat sich anstatt wie vor der Wahl versprochen geweigert diesen Entwurf miteinzubringen
- stattdessen wurde der Eigenentwurf erst am 28.1.2010 eingebracht
- dieser Gesetzentwurf der Regierung hat kleine Unterschiede zu dem Entwurf des Volksbegehrens
- im moment existieren zwei eingebrachte Gesetzentwürfe: das Original des Volksbegehrens und die abgeänderte Version (Regierung SPD/CDU)
- aufgrund der kürzlich öffentlich gewordenen Rechenpanne (93 Mio EUR werden vermisst) ist man der Regierung über sehr skeptisch

Terminkette:

  • im Bildungsausschuss gibt es eine Anhörung für beide Entwürfe, Anhörungsfrist 26.2.2010
  • am 18.3.2010 Anhörung im Landtag
  • frühestens im April findet im Plenum die zweite und dritte Lesung statt
  • ein früherer Zeitpunkt wurde seitens der Regierungsparteien nicht gewollt


- es wird betont dass das Landeserziehungsgeld gerne mit in den endgültigen Gesetzesentwurf reinkommen darf, es wurde nur wegen der Gegenfinanzierung aus dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens genommen
- es wurde anfangs von der Regierung versprochen dass sie ihren Entwurf im Dezember einbringen (der Termin November klappte schon nicht), dann wurde dieser Termin auch wieder revidiert unter der Angabe man hätte nichts versprochen
- nun wurde der Entwurf erst Ende Januar eingebracht (Begründung: steht so im Koalitionsvertrag) -> daher Trotzreaktion auf diesen Umgang der Regierung mit dem Volksbegehren

Warum wird das Volksbegehren für Kitas und Grundschulhorte fortgesetzt?

(Ralph Lenkert)

- die 2005 von der Regierung Althaus beschlossene Familienoffensive brachte Einsparungen von 50 Mio EUR
- gibt Beispiel: 21 Kinder zwischen 2-3 Jahren in einer Betreuungsgruppe, da kann keine Bildung mehr vermittelt werden
- es werden im Entwurf des Volksbegehren eine Betreuungszeit von 10h täglich gefordert, einen besseren Betreuungsschlüssel, einen sofortigen Rechtsanspruch auf einen KitaPlatz ab dem 1. Lebensjahr und nicht erst ab 2013
- der Grundschulhort ist in den Jahren schlechter gewurden (eigene Erfahrung)
- daher auch Forderung auf ein Recht auf die Betreuung im Grundschulhort
- die gemeinsame Förderung von Kindern mit besonderen Förderbedarf soll in Regeleinrichtungen erfolgen - dies wurde 2005 abgeschafft, ist aber im Moment für die Schulen möglich (passt nicht zusammen)
- das Volksbegehren wurde/wird öffentlich diffamiert: Eltern haben keine Ahnung bzgl. des Themas, haben sich im Gesetzentwurf verrechnet, haben keine Fähigkeit einen Gesetzentwurf vorzulegen, usw.
- 2007 hat das Volksbegehren vor Gericht verloren
- 2008 kam der Entwurf des Volksbegehren in den Landtag, lag 17 Monate dort ohne Beschluss
- der 2. Anlauf wurde wieder erfolgreich gestartet
- es gibt das Wahlversprechen von C. Matschie: der Gesetzentwurf sollte in 100 Tagen beschlossen werden
- im November wurden plötlich Zweifel an der Verfassungsmässigkeit des Gesetzenwurfes laut Mohring (CDU) laut, dabei widersprach sich dieser selbst
- die Steuersschätzung (kommt im Mai 2010) wird das Aussehen des Kita-Gesetzes womöglich beeinflussen
- es müssen für das Volksbegehren 2000 Unterschriften täglich gesammelt werden
- 1 Mio Unterschriftsbögen werden insgesamt benötigt, die Hälfte sind bereits bestellt und bezahlt, es fehlen aber noch 14.000 EUR - Spendenaufruf


Wie kann ich am Volksbegehren teilnehmen?

(Peter Häusler)

- macht nochmal klar, es soll die Anzahl an Erzieherinnen an den deutschen Bundesdurchschnitt angeglichen werden, mehr möchte das Volksbegehren nicht
- man hätte den eingebrachten Gesetzentwurf der Grünen/Linken gleich im Plenum besprechen können - das wären 3 Monate Ersparnis gewesen

Wissenswertes zum Sammeln der Unterschriften

- Unterschriftenbogen ist ein gefalteter DIN A3 Bogen, verlangt werden die Wohnadresse, das Geb.datum, der Name, der Vorname

Fallstricke dabei können sein:

  • der Name muss korrekt sein, keine Spitznamen/Kurznamen, am besten wie im Personalausweis eintragen
  • Wohnsitzgemeinde - wenn der Ort eingemeindet ist die Bezeichnung der Verwaltungsgemeinschaft verwenden (zzgl. der OT Bezeichnung), auf den Hauptwohnsitz achten
  • Geburtsdatum - manchmal schreiben die Leute das aktuelle Jahr auf


Wie kommt man an die Bögen ran?

  • die Büros von den Grünen und Linken haben auf jeden Fall auf
  • mitte nächster Woche wird eine aktuelle Ausgabestellenliste veröffentlicht
  • die Rückgabe der Bögen läuft über die gleichen Stellen wie bei der Ausgabe
  • es darf nicht vor dem offiziellen Termin gesammelt werden
  • die DIN A3 Bögen dürfen kopiert werden, wenn der Kopierer doppelseitig drucken kann


Redebeitrag Astrid Rothe Beinlich:
- extra Briefkästen auf den Dörfern aufstellen, um die Bögen so schnell wie möglich wieder einzusammeln

- es wird gebeten die Unterschriftenbögen zeitnah zurückzugeben um Druck aufzubauen
- dort darf nicht gesammelt werden: Behörden, Ärzte, Anwälte, Gastronomie, Kitas wenn der Träger es untersagt

Offene Diskussion mit dem Publikum


Termine die bereits festehen:
10.2.2010, 10:00 Uhr KITA Springmäuse am Südpark (Friedrich-Ebert-Straße 52,99096, Erfurt), große Auftaktveranstaltung mit Presse und Parteien
10.2.2010, 0:01 Uhr Greiz-Zeulenroda, Auftaktveranstaltung
10.2.2010, 13:00 Uhr Gera Arcaden, Auftaktveranstaltung


Redebeitrag Michaele Sojka: am 18.3.2010 ist die öffentliche Anhörung des Gesetzentwurfs, es wird gebeten, dass ab 13:00 Uhr so viele wie möglich Unterstützer des Volksbegehrens in den Landtag marschieren

Frage aus dem Publikum nach dem Unterschied der beiden Gesetzentwürfe:
- Gesetz CDU/SPD: Betreuungszeiten weren mit 10h angegeben, in begründeten Fällen auch 12h (die Begründung ist nicht klar geregelt), das Volksbegehren fordert: mindestens 10h
- Grundschulhorte: bei 15 Kindern haben Eltern das Recht eine Hortgruppe zu verlangen, dies ist nur im Volksbegehren geregelt
- die Betreuung von Kindern mit besonderen Förderbedarf wird vom Volksbegehren deutlicher formuliert (im Gegensatz zu dem Entwurf der CDU/SPD), laut dem Entwurf CDU/SPD haben die Einrichtungen selbst die Verantwortung über die Art der Betreuung (das Volksbegehren übergibt dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Verantwortung)

- die Mehrkosten sollen komplett vom Land übernommen werden (die Zusage gibt es aber nur mündlich), die Finanzierung des neuen KitaGesetz soll sich nicht auf die Elternbeiträge auswirken
- die CDU wirft dem Volksbegehren wieder vor dass sie in ihrem Entwurf das Landeserzieungsgeld gestrichen haben, aber dies geschah nur aufgrund des Finanzierungsrahmens, das Volksbegehren würde gerne das Landeserziehungsgeld zahlen -> der Gesetzentwurf der Regierung hängt nicht an einem solchen Finanzierungsrahmen
- das Volksbegehren will das Landeserziehungsgeld (ist nicht an Hartz4 gekoppelt!), aber es soll für alle Eltern gezahlt werden

Hans Arno Simon: plötzlich sehen Juristen der Regierung Probleme an der Gesetz-Passage "Förderbedarf" (es muss in den Sozialgesetzen das Ausführungsrecht geändert werden)

- Aufruf zu Spenden: bis März ist der Druck der Unterschriftenbögen gesichert
- der Druck eines Bogens kostet ca. 3Cent
- in Jena erfolgt die Sortierung aller Bögen für 168 Meldeämter -> Zentrale Sammelstelle

- bzgl. Behinderter Kinder wird mit dem Volksbegehren eine UN Konvention umgesetzt
- der Bund gibt bereits jetzt schon den Ländern Geld für den Aufbau von Betreuungskapazitäten bis 2013 (ab dann gilt sowieso ein Rechtsanspruch), dieses Geld sollte auch für seinen Zweck verwendet werden

- es sind auch Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene möglich: kommunale Volksbegehren!

Versammlungsschluss: 12:52