Benutzer:Käptn Nemo/Landtag

Aus Wiki der Piraten Thueringen
Wechseln zu: Navigation, Suche

Thüringer Landtag

Sitze: 88

Der Thüringer Landtag mit seinen 88 Abgeordneten wird für fünf Jahre gewählt, und zwar von allen Deutschen, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Thüringen ihren Wohnsitz haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten. Die eine Hälfte der Abgeordneten wird in 44 Wahlkreisen direkt, die andere Hälfte über die Landeslisten der Parteien gewählt. Eine Partei oder eine Wählervereinigung erhält keine Sitze, wenn sie weniger als fünf Prozent der abgegebenen Stimmen erreicht.

Ohne Berücksichtigung von wegfallenden Stimmen (Sonstige <5%; dadurch Höherbewertung der eigenen Stimmprozente) würden bei den folgenden erreichten Prozentzahlen die angegebenen Anzahl an Abgeordneten in den Landtag einziehen:

5,0% - 4 Abgeordnete
5,2% - 5 Abgeordnete
6,3% - 6 Abgeordnete
7,4% - 7 Abgeordnete
8,6% - 8 Abgeordnete
9,7% - 9 Abgeordnete
10,8% - 10 Abgeordnete
12,0% - 11 Abgeordnete
13,1% - 12 Abgeordnete

Die Fraktion

Abgeordnete der gleichen Partei bzw. politischen Überzeugung können sich im Parlament zu einer Fraktion zusammenschließen, um ihre politischen Interessen und Ziele gemeinsam zu verfolgen und zu vertreten, sofern die Anzahl der Fraktionsmitglieder mindestens fünf vom Hundert der gesetzlichen Mindestzahl der Mitglieder des Landtags (88) entspricht. (http://www.thueringer-landtag.de/landtag/abgeordnete-und-fraktionen/fraktionen/)

Auszug aus der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (5. Wahlperiode):

III. Fraktionen
§ 8
Bildung von Fraktionen
(1) Abgeordnete der gleichen Partei oder einer Liste können sich zu einer Fraktion zusammenschließen, sofern die
Anzahl der Fraktionsmitglieder mindestens fünf vom Hundert der gesetzlichen Mindestzahl der Mitglieder des Landtags 
entspricht. Ein Mitglied des Landtags kann nur einer Fraktion angehören.
(2) Die Bildung einer Fraktion, ihre Bezeichnung, die Namen der Mitglieder und Vorsitzenden sind dem Präsidenten
schriftlich mitzuteilen. 
(3) Die Fraktionen regeln ihre Angelegenheiten durch Geschäftsordnung oder Satzung, die den Grundsätzen dieser
Geschäftsordnung und der Verfassung nicht widersprechen darf.
§ 9
Reihenfolge und Stellenanteile der Fraktionen
(1) Die Reihenfolge der Fraktionen bestimmt sich nach ihrer Mitgliederzahl. Bei gleicher Mitgliederzahl ist die Gesamtzahl
der bei der letzten Landtagswahl auf die entsprechende Wahlvorschlagsliste entfallenen gültigen Stimmen
maßgebend; im Übrigen entscheidet das Los, das der Präsident in einer Sitzung des Ältestenrats zieht. Erloschene
Mandate werden bis zur Neubesetzung bei der Fraktion mitgezählt, der die ausgeschiedenen Abgeordneten angehört
haben.
(2) Die Zusammensetzung der Ausschüsse, der sonstigen Gremien sowie die Regelung des Vorsitzes in den Ausschüssen
ist im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen vorzunehmen, das sich nach dem d'hondtschen
Höchstzahlverfahren bestimmt. Derselbe Grundsatz wird bei Wahlen, die der Landtag vorzunehmen hat, angewandt.
Bei gleichen Höchstzahlen richtet sich die Zuteilung danach, auf welche entsprechende Wahlvorschlagsliste mehr
Landesstimmen pro Landtagsmandat entfielen. Ist auch die Zahl der Landesstimmen pro Landtagsmandat identisch,
entscheidet das vom Landtagspräsidenten in einer Sitzung des Ältestenrats zu ziehende Los.
(3) Es ist zu gewährleisten, dass die Mehrheitsverhältnisse in den Gremien der Sitzverteilung im Landtag entsprechen,
jede Fraktion in jedem Ausschuss vertreten ist und ein Ausschuss aus möglichst wenigen Abgeordneten besteht.

Gremien im Thüringer Landtag

Vorstand

Ältestenrat

G10-Kommission

Parlamentarische Kontrollkommission

Wahlprüfungs- ausschuss

Landtagsausschüsse, die fachlich kompetent besetzt werden müssen

Die Ausschüsse bilden das Pendant des Parlamentes zu den Ministerien der Landesregierung

Der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit ...
setzt sich u. a. für die optimale Förderung des Wirtschaftsstandorts Thüringen und seiner Wachstumsbranchen ein.

Der Haushalts- und Finanzausschuss ...
berät u. a. den von der Landesregierung vorgelegten Landeshaushalt, der den gegenwärtigen Bedürfnissen gerecht werden, zugleich aber die Belastung künftiger Generationen im Blick behalten soll. Das Volumen des Landeshaushalts betrug 2010 rund 9,8 Mrd. Euro.

Der Innenausschuss ...
beschäftigt sich u. a. mit Kommunal- und Verwaltungsangelegenheiten sowie der inneren Sicherheit im Freistaat.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur …
arbeitet u. a. an der Gestaltung der Kulturlandschaft sowie des Bildungswesens. Dazu gehörten 2009/2010 u.a 1.329 Kindertagesstätten, 910 allgemeinbildende Schulen und zwölf Hochschulen.

Der Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr …
befasst sich u. a. mit dem Ausbau und der Instandhaltung des Verkehrsnetzes und der Infrastruktur im Freistaat. Dazu zählen allein rund 9.860 Straßenkilometer.

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz …
hat u. a. vier Naturparks, zwei Biosphärenreservate und einen Nationalpark im Blick, die rund ein Viertel der Fläche Thüringens umfassen. Er beschäftigt sich ebenfalls mit der Entwicklung der rund 4.800 landwirtschaftlichen Betriebe im Freistaat.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit …
kümmert sich um Fragen der sozialen Sicherheit, der Familienförderung und der Gesundheitsversorgung. So hat er die 42 Thüringer Krankenhäuser im Blick.

Der Justiz- und Verfassungsausschuss …
befasst sich u. a. mit den sieben Justizvollzugsanstalten im Freistaat und mit den verschiedenen Recht sprechenden Organen in den Bereichen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Arbeits-, der Verwaltungs-, der Sozial- sowie der Finanzgerichtsbarkeit.

Der Europaausschuss ...
der auch für Bundes- und Medienangelegenheiten zuständig ist, befasst sich mit allen Angelegenheiten der Europäischen Union, die den Freistaat betreffen. Das Parlament wird durch die Arbeit des Ausschusses aktiv am System der sogenannten Frühwarnkontrolle beteiligt. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, den Thüringer Landtag künftig wirksam an der europäischen Willensbildung zu beteiligen.

Der Petitionsausschuss ...
bearbeitete allein 2009 mehr als 1.500 Petitionen mit Bürgeranliegen, von denen drei Viertel im Interesse der Petenten entschieden werden konnten. Jeder Bürger kann sich direkt mit Anliegen an den Ausschuss wenden.

Der Gleichstellungsausschuss …
beschäftigt sich vor allem mit der Gleichstellung von Frau und Mann, z. B. mit der Verbesserung der beruflichen Chancen von Frauen. Die Gleichberechtigung unterschiedlicher Lebensweisen und Maßnahmen gegen häusliche Gewalt sind ebenfalls wichtige Themen.

Der Ältestenrat Der Landtag entscheidet zu Beginn einer jeden Legislaturperiode über die Zusammensetzung des Ältestenrats. Der Ältestenrat der gegenwärtigen Legislaturperiode ist mit 13 Abgeordneten besetzt. Neben der Präsidentin, den drei Vizepräsidentinnen und dem Vizepräsidenten stellen die verschiedenen Fraktionen je nach Sitzanteilen im Parlament unterschiedlich viele Mitglieder. Diese müssen keineswegs die ältesten Abgeordneten sein, wie der Name vermuten lassen könnte. Es kommt vor allem auf eine möglichst große politische Erfahrung an.

Der Ältestenrat unterstützt die Präsidentin bei der Führung der Geschäfte und führt z.B. zwischen den Fraktionen eine Verständigung über den jährlichen Arbeitsplan des Landtags sowie über die Besetzung der Stellen der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter herbei. Der Ältestenrat bereitet zudem die Plenarsitzungen vor, indem er sich über deren vorläufige Tagesordnung verständigt.