TH:KV Jena/Vorstand Geschaeftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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(§ 2 Anträge zu einer Vorstandssitzung)
 
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=== § 2 Anträge zu einer Vorstandssitzung ===
 
=== § 2 Anträge zu einer Vorstandssitzung ===
(1) Anträge können gemäß §3(6) der Kreisverbandssatzung in der Fassung vom 18.02.2012 an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Der Antrag selbst, das Abstimmungsergebnis, sowie eine kurze Begründung für Zustimmung oder Ablehnung des Antrags werden in das Protokoll der Sitzung aufgenommen und damit unverzüglich nach Ende der Sitzung veröffentlicht.<br>
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(1) Anträge können gemäß §3(6) der Kreisverbandssatzung in der Fassung vom 02.02.2014 an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Der Antrag selbst, das Abstimmungsergebnis, sowie eine kurze Begründung für Zustimmung oder Ablehnung des Antrags werden in das Protokoll der Sitzung aufgenommen und damit unverzüglich nach Ende der Sitzung veröffentlicht.<br>
 
(2) Die Vorstandsmitglieder aller Thüringer Gebietsverbände haben ein Antragsrecht an den Vorstand des Kreisverbandes Jena.<br>
 
(2) Die Vorstandsmitglieder aller Thüringer Gebietsverbände haben ein Antragsrecht an den Vorstand des Kreisverbandes Jena.<br>
  
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=== § 4 Leitung der Vorstandssitzungen ===
 
=== § 4 Leitung der Vorstandssitzungen ===
Die Vorstandssitzungen werden durch einen durch den Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch den anwesenden Vorstand zu benennenden Sitzungsleiter geleitet.
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Die Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch einen vom anwesenden Vorstand zu benennenden Sitzungsleiter geleitet.
  
 
=== § 5 Abstimmungen ===
 
=== § 5 Abstimmungen ===
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=== § 6 Protokollführung ===
 
=== § 6 Protokollführung ===
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das vorläufige Protokoll wird nach Sitzungsende zeitnah online veröffentlicht. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung bestätigt.
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Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das vorläufige Protokoll wird nach Sitzungsende zeitnah online durch den Protokollanten veröffentlicht und er erstellt die Protokollvorlage für die nächste Sitzung. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung bestätigt.  
  
 
== 2. Aufgabenverteilung ==
 
== 2. Aufgabenverteilung ==
  
 
'''1. Vorsitzender'''
 
'''1. Vorsitzender'''
* vertritt den KV nach außen  
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* vertritt den KV nach außen und innen
* Briefe etc. an andere Parteien, Stadt, Verwaltung, Verbände usw.
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* Briefe etc. an andere Parteien, Stadt, Verwaltung, Verbände usw.  
* Vertretung des KV gegenüber Behörden, Stadtverwaltung, Stadtrat
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* Vertretung des KV gegenüber Behörden, Stadtverwaltung, Stadtrat  
* Kontakt zu externen Organisation (NGOs, etc.)
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* Kontakt zu externen Organisation (NGOs, etc.)  
* Öffentlichkeitsarbeit / Ansprechpartner für Presse
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* Öffentlichkeitsarbeit / Ansprechpartner für Presse  
* Organisation der Pressearbeit (PMs, Blogpost usw.)
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* Organisation der Pressearbeit (PMs, Blogpost usw.)  
* Leitung von Vorstandssitzungen
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* Kommunikation mit der Basis (Protokolle der Vorstandssitzungen, Eintrag auf Homepage)
* Koordination Vorstandsarbeit / Delegation
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* in Zukunft auch Koordinierung der Zusammenarbeit mit den Mandatsträgern/der Fraktion
* Überblick über Arbeitsstand der Vorstandsmitglieder
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* Leitung von Vorstandssitzungen  
* Überblick über Arbeitsstand weiterer Arbeitsfelder (Beauftragungen, HSG)
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* Koordination/Bearbeitung von Anfragen an den Vorstand
* Jahresplanung KV
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* Einladungen für Stammtische, Vorstandssitzungen, Mails
* Vorstandsklausur vorbereiten, nachbereiten
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* Koordination Vorstandsarbeit / Delegation  
* Kontrolle der Finanzen
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* Überblick über Arbeitsstand der Vorstandsmitglieder  
 
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* Überblick über Arbeitsstand weiterer Arbeitsfelder (Beauftragungen, HSG)  
'''2. Stellvertretender Vorsitzender'''
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* Jahresplanung KV  
* vertritt KV nach innen
+
* Vorstandsklausur vorbereiten, nachbereiten  
* Einladungen für Stammtische, Vorstandssitzungen, Mails
+
* Kontrolle der Finanzen  
* innerparteiliche Anfragen an den Vorstand bearbeiten usw.
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* Koordination Wahlkampf
* Kommunikation mit der Basis (Protokolle der Vorstandssitzungen, Eintrag auf Homepage)
+
* Kontakt zum Landesverband und anderen KVs und HSG
+
* Koordination/Bearbeitung von Anfragen an den Vorstand
+
* in Zukunft auch Koordinierung der Zusammenarbeit mit den Mandatsträgern/der Fraktion
+
* Vertretung des Vorsitzenden bei dessen Abwesenheit
+
* enge Zusammenarbeit um ggf. Aufgaben des Vorsitzenden reibungslos fortzuführen
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* Kontrolle / Wiedervorlage ToDo's
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* Aufbau und Kontrolle einer innerparteilichen Organisationsstruktur
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* Betreuung/Koordination AG's
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'''3. Schatzmeister'''
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'''2. Schatzmeister'''
 
* Finanzverwaltung (Buchführung, Controlling, Steuerberater, Finanzamt)
 
* Finanzverwaltung (Buchführung, Controlling, Steuerberater, Finanzamt)
 
* Mitgliederbeiträge
 
* Mitgliederbeiträge
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* Kontakt zu Schatzmeistern des Landes/Bundes
 
* Kontakt zu Schatzmeistern des Landes/Bundes
 
* Abstimmung/Abgleich mit Finanzordnung der Partei
 
* Abstimmung/Abgleich mit Finanzordnung der Partei
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* Mitgliedergewinnung
  
'''4. Generalsekretär'''
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'''3. Generalsekretär'''
* Mitgliederverwaltung
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* Mitgliederverwaltung  
* Hilfestellung, wenn Mitgliederdaten nötig sind
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* Vertretung des Vorsitzenden bei dessen Abwesenheit
* Orga Vorstandsklausuren / Arbeitstreffen / KPT / Plenen
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* Hilfestellung, wenn Mitgliederdaten nötig sind  
* Infrastruktur (Räumlichkeiten, WLAN)
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* Orga Vorstandsklausuren / Arbeitstreffen / KPT / Plenen  
* Wiki
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* Infrastruktur (Räumlichkeiten, WLAN)  
* Einladungen
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* Wiki  
* Mitgliedergewinnung
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* Einladungen über Mitgliederverwaltung
* Neumitgliederbetreuung
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* Neumitgliederbetreuung  
* Koordination/Umsetzung Tool-Pflege und -verwaltung (Wiki, Website, Koordination Pads, Mailinglisten, Umfragen)
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* Koordination/Umsetzung Tool-Pflege und -verwaltung (Wiki, Website, Koordination Pads, Mailinglisten, Umfragen)  
* Werbemittel/Flyer/sonstige Mittel
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* Werbemittel/Flyer/sonstige Mittel  
* Anmeldung / Orga Infostände
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* Anmeldung / Orga Infostände  
* Verwaltung des Inventars (Übersicht & Ordnung behalten, dafür sorgen, dass die Sachen dort ankommen, wo sie gebraucht werden, dass rechtzeitig Nachschub da ist und dass benötigte Dinge angeschafft werden)
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* Verwaltung des Inventars (Übersicht & Ordnung behalten, dafür sorgen, dass die Sachen dort ankommen, wo sie gebraucht werden, dass rechtzeitig Nachschub da ist und dass benötigte Dinge angeschafft werden)  
 
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*Antragsbücher, Antragsfabrik  
'''5. Politischer Geschäftsführer'''
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* inhaltliche/programmatische Verantwortlichkeit bei innerparteilichen Veranstaltungen (Parteitage, Plenen)
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* Antragsbücher, Antragsfabrik
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* programmatische Arbeit / Weiterentwicklung des KV / Kommunalpolitik
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* AG KoPo
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* KoPo-Plenen
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* Stellvertreter des GenSeks
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* muss in die Lage versetzt sein, dessen Aufgaben zu übernehemen
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* Schlüssel zum Inventar
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* Öffentlichkeitsarbeit / Ansprechpartner für Presse
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* Infoveranstaltungen / politische Aktionen / Podiumsdiskussionen
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* Pressemitteilungen, Interviews, Videobotschaften usw.
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* Kontakt zu anderen Parteien und Organisationen / Pflege von politischen Kontakten / kommunalpolitische Präsenz
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* Koordination Wahlkampf
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== 3. Tätigkeitsbericht ==
 
== 3. Tätigkeitsbericht ==
Der Tätigkeitsbericht muss in Textform erstellt und handschriftlich unterschrieben werden. Er umfasst die Anzahl der Vorstandssitzungen, an denen teilgenommen wurde und die konkreten Tätigkeiten und Aktionen, die auf Grundlage der Aufgabenbeschreibung in der Geschäftsordnung ausgeführt bzw. umgesetzt wurden.
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Der Tätigkeitsbericht muss in Textform erstellt. Er umfasst die Anzahl der Vorstandssitzungen, an denen teilgenommen wurde und die konkreten Tätigkeiten und Aktionen, die auf Grundlage der Aufgabenbeschreibung in der Geschäftsordnung ausgeführt bzw. umgesetzt wurden.
  
 
== 4. Umlaufbeschlüsse ==
 
== 4. Umlaufbeschlüsse ==
  
(1) Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Sobald sich eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder nachweisbar ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag geäußert hat, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind alle seit der letzten Vorstandssitzung gefällten Umlaufbeschlüsse offen zu legen.
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Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Sobald sich eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder nachweisbar ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag geäußert hat, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind alle seit der letzten Vorstandssitzung gefällten Umlaufbeschlüsse offen zu legen.  
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== 5. Regelung für schriftliche Stellungnahmen des Kreisverbands ==
  
(2) Zum Parteitag ist eine aktuelle Liste aller gefassten Umlaufbeschlüsse von einer Mehrheit der Vorstandsmitglieder unterschrieben vorzulegen und auf Nachfrage zu verteidigen.
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Nimmt der Kreisverband schriftlich zu einem Thema Stellung, sei es auf Anfrage oder aus eigener Initiative, muss diese Stellungnahme von mindestens zwei authorisierten Personen freigegeben werden. Die Liste der authorisierten Personen wird durch den Vorstand festgelegt und veröffentlicht. Des Weiteren müssen diese Stellungnahmen von zwei Personen lektoriert worden sein.  
  
== 5. Inkrafttreten und sonstige Regelungen ==
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== 6. Inkrafttreten und sonstige Regelungen ==
Diese Geschäftsordnung tritt am 21. Februar 2012 in Kraft.
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Diese Geschäftsordnung tritt am 15. Februar 2014 in Kraft.

Aktuelle Version vom 16. Februar 2014, 22:42 Uhr

Sie sind hier: Landesverband_Thüringen->TH:KV Jena->TH:KV Jena/Vorstand Geschaeftsordnung

Vorstands-Geschäftsordnung des KV Jena

1. Vorstandssitzungen

§ 1 Einladung zu Vorstandssitzungen

(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollant veröffentlicht.
(2) Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen per Telefonkonferenz, Internettelefonie oder Echtwelttreffen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.

§ 2 Anträge zu einer Vorstandssitzung

(1) Anträge können gemäß §3(6) der Kreisverbandssatzung in der Fassung vom 02.02.2014 an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Der Antrag selbst, das Abstimmungsergebnis, sowie eine kurze Begründung für Zustimmung oder Ablehnung des Antrags werden in das Protokoll der Sitzung aufgenommen und damit unverzüglich nach Ende der Sitzung veröffentlicht.
(2) Die Vorstandsmitglieder aller Thüringer Gebietsverbände haben ein Antragsrecht an den Vorstand des Kreisverbandes Jena.

§ 3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Die Sitzungen des Kreisvorstandes der Piraten Jena sind grundsätzlich öffentlich. Bei Mehrheitsbeschluss der anwesenden Vorstandsmitglieder kann einzelnen Gästen das Rederecht entzogen werden. Ebenso kann nach Mehrheitsbeschluss die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung erfordern. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nicht öffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

§ 4 Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch einen vom anwesenden Vorstand zu benennenden Sitzungsleiter geleitet.

§ 5 Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Das Abstimmungsverhalten ist namentlich im Protokoll zu vermerken. Ausnahmen sind per Mehrheitsbeschluss des Vorstandes möglich.

§ 6 Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das vorläufige Protokoll wird nach Sitzungsende zeitnah online durch den Protokollanten veröffentlicht und er erstellt die Protokollvorlage für die nächste Sitzung. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung bestätigt.

2. Aufgabenverteilung

1. Vorsitzender

  • vertritt den KV nach außen und innen
  • Briefe etc. an andere Parteien, Stadt, Verwaltung, Verbände usw.
  • Vertretung des KV gegenüber Behörden, Stadtverwaltung, Stadtrat
  • Kontakt zu externen Organisation (NGOs, etc.)
  • Öffentlichkeitsarbeit / Ansprechpartner für Presse
  • Organisation der Pressearbeit (PMs, Blogpost usw.)
  • Kommunikation mit der Basis (Protokolle der Vorstandssitzungen, Eintrag auf Homepage)
  • in Zukunft auch Koordinierung der Zusammenarbeit mit den Mandatsträgern/der Fraktion
  • Leitung von Vorstandssitzungen
  • Koordination/Bearbeitung von Anfragen an den Vorstand
  • Einladungen für Stammtische, Vorstandssitzungen, Mails
  • Koordination Vorstandsarbeit / Delegation
  • Überblick über Arbeitsstand der Vorstandsmitglieder
  • Überblick über Arbeitsstand weiterer Arbeitsfelder (Beauftragungen, HSG)
  • Jahresplanung KV
  • Vorstandsklausur vorbereiten, nachbereiten
  • Kontrolle der Finanzen
  • Koordination Wahlkampf

2. Schatzmeister

  • Finanzverwaltung (Buchführung, Controlling, Steuerberater, Finanzamt)
  • Mitgliederbeiträge
  • Spendenwesen
  • Fundraising
  • Finanzplanung für Arbeit des KV
  • Zuschüsse / Parteienfinanzierung / Mittelverteilung
  • finanzielle Anträge an Landesvorstand
  • Veröffentlichung von Kasse und Spenden
  • Jahresabschluss
  • Zusammenarbeit mit Kassen- und Rechnungsprüfern
  • Kontakt zu Schatzmeistern des Landes/Bundes
  • Abstimmung/Abgleich mit Finanzordnung der Partei
  • Mitgliedergewinnung

3. Generalsekretär

  • Mitgliederverwaltung
  • Vertretung des Vorsitzenden bei dessen Abwesenheit
  • Hilfestellung, wenn Mitgliederdaten nötig sind
  • Orga Vorstandsklausuren / Arbeitstreffen / KPT / Plenen
  • Infrastruktur (Räumlichkeiten, WLAN)
  • Wiki
  • Einladungen über Mitgliederverwaltung
  • Neumitgliederbetreuung
  • Koordination/Umsetzung Tool-Pflege und -verwaltung (Wiki, Website, Koordination Pads, Mailinglisten, Umfragen)
  • Werbemittel/Flyer/sonstige Mittel
  • Anmeldung / Orga Infostände
  • Verwaltung des Inventars (Übersicht & Ordnung behalten, dafür sorgen, dass die Sachen dort ankommen, wo sie gebraucht werden, dass rechtzeitig Nachschub da ist und dass benötigte Dinge angeschafft werden)
  • Antragsbücher, Antragsfabrik

3. Tätigkeitsbericht

Der Tätigkeitsbericht muss in Textform erstellt. Er umfasst die Anzahl der Vorstandssitzungen, an denen teilgenommen wurde und die konkreten Tätigkeiten und Aktionen, die auf Grundlage der Aufgabenbeschreibung in der Geschäftsordnung ausgeführt bzw. umgesetzt wurden.

4. Umlaufbeschlüsse

Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Sobald sich eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder nachweisbar ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag geäußert hat, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind alle seit der letzten Vorstandssitzung gefällten Umlaufbeschlüsse offen zu legen.


5. Regelung für schriftliche Stellungnahmen des Kreisverbands

Nimmt der Kreisverband schriftlich zu einem Thema Stellung, sei es auf Anfrage oder aus eigener Initiative, muss diese Stellungnahme von mindestens zwei authorisierten Personen freigegeben werden. Die Liste der authorisierten Personen wird durch den Vorstand festgelegt und veröffentlicht. Des Weiteren müssen diese Stellungnahmen von zwei Personen lektoriert worden sein.

6. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung tritt am 15. Februar 2014 in Kraft.