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Der Ältestenrat besteht aus dem Bundestagspräsidenten, seinen Stellvertreterinnen und -vertretern sowie 23 weiteren Abgeordneten. Dabei handelt es sich nicht unbedingt um die ältesten Parlamentarier, wohl aber um sehr erfahrene.
 
Der Ältestenrat besteht aus dem Bundestagspräsidenten, seinen Stellvertreterinnen und -vertretern sowie 23 weiteren Abgeordneten. Dabei handelt es sich nicht unbedingt um die ältesten Parlamentarier, wohl aber um sehr erfahrene.

Aktuelle Version vom 9. März 2013, 21:00 Uhr

Deutscher Bundestag

Die gesetzliche (§ 1 Abs. 1 Satz 1 BWahlG) Anzahl seiner Mitglieder beträgt 598

Sitze: aktuell 620, davon 22 Überhangmandate

Die Verteilung der Sitze im Bundestag entspricht dem Anteil der auf die Parteien abgegebenen Stimmen. Zur Berechnung der Sitzverteilung entschied sich der Bundestag mit dem Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 dafür, das bisherige, von dem englischen Richter Thomas Hare und dem deutschen Mathematiker Horst Niemeyer entwickelte Modell durch die Methode "Sainte-Laguë/Schepers" zu ersetzen. Diese Methode wurde bei der Europawahl und der Bundestagswahl 2009 bereits angewendet. Dabei werden die jeweiligen Zweitstimmenzahlen für die einzelnen Parteien durch einen gemeinsamen Divisor geteilt. Die sich ergebenden Quotienten werden standardsmäßig zu Sitzzahlen gerundet. Der Divisor wird dabei so bestimmt, dass die Sitzzahlen in der Summe mit der Gesamtzahl der zu vergebenden Mandate übereinstimmen.


Überhangmandate können in Wahlsystemen auftreten, die auf einer durch Direktwahl in Wahlkreisen personalisierten Verhältniswahl beruhen, wenn in einem solchen Wahlsystem eine Partei in den Wahlkreisen mehr Mandate erringt, als ihr gemäß dem Ergebnis der Verhältniswahl zustehen würden.

Im Bundestagswahlrecht in Deutschland bedeutet das: Überhangmandate werden vergeben, wenn eine Partei mehr Direktmandate durch Erststimmen in einem Bundesland erringt als ihr gemäß dem Zweitstimmenergebnis in diesem Bundesland zustehen würden.

Die Regelung der Überhangmandate ermöglicht Wählern, die ein Bündnis unterstützen wollen, Spielraum für strategisches Wählen. Ein Wähler, der beispielsweise eine rot-grüne Koalition bevorzugt, sollte seine Erststimme rationalerweise der SPD geben, um damit den Einzug des Direktkandidaten der SPD in den Bundestag zu erleichtern, mit der Zweitstimme aber für die Liste der Grünen stimmen und damit auf Überhangmandate für die SPD spekulieren. Dieses Ticketsplitting kann potentiell, wenn es nämlich von vielen Anhängern einer Koalition angewandt wird, erhebliche Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestages haben. In der Diskussion über das dritte Wahlgesetz von 1956 äußerte die SPD Befürchtungen, dass diese Möglichkeit, die die spezifische Form der deutschen personifizierten Verhältniswahl bietet, von Anhängern einer schwarz-gelben Koalition massiv genutzt werden könne.

In der Theorie ist die Regelung der Überhangmandate daher eine unerwünschte Eigenschaft des deutschen Wahlsystems, so dass immer wieder die Möglichkeit der Einführung von Ausgleichsmandaten zur Kompensation diskutiert wurde.


Bundestagsausschüsse, die fachlich kompetent besetzt werden müssen

(zur Verlinkung über Twitter: http://bit.ly/XysHUD)

Übersicht

  • Arbeit und Soziales
  • Auswärtiges
  • Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
  • Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • Europäische Union
  • Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Finanzen
  • Gemeinsamer Ausschuss
  • Gesundheit
  • Haushalt
  • Inneres
  • Kultur und Medien
  • Menschenrechte und humanitäre Hilfe
  • Petitionen
  • Recht
  • Sport
  • Tourismus
  • Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
  • Untersuchungsausschüsse
  • Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
  • Vermittlungsausschuss
  • Verteidigung
  • Wahlprüfung
  • Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
  • Wirtschaft und Technologie
  • Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung


Die fettgedruckten Ausschüsse wären meine Favoriten, falls ich ein Bundestagsmandat bekommen sollte

  • Der Ältestenrat

Der Ältestenrat besteht aus dem Bundestagspräsidenten, seinen Stellvertreterinnen und -vertretern sowie 23 weiteren Abgeordneten. Dabei handelt es sich nicht unbedingt um die ältesten Parlamentarier, wohl aber um sehr erfahrene. Der Ältestenrat unterstützt den Bundestagspräsidenten bei seiner Arbeit und sorgt für einen koordinierten und möglichst reibungslosen Arbeitsablauf im Bundestag. Er legt beispielsweise auf längere Sicht die Termine für die Sitzungswochen fest und einigt sich dann fortlaufend über die Tagesordnung. Außerdem ist der Ältestenrat der Ort, an dem aufgetretene Streitigkeiten besprochen und geschlichtet werden. Wegen der Aufgabenfülle setzt der Ältestenrat Kommissionen ein, die ihn fachlich unterstützen.

aktuelle Bundestagsabgeordnete aus Thüringen

Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Mitglied des Bundestages geb. Partei Bundesland1 Wahlkreis1 Erststimmen in %1 Bemerkungen
Iris Gleicke 1964 SPD Thüringen Suhl – Schmalkalden-Meiningen – Hildburghausen Listenplatz
Katrin Göring-Eckardt 1966 GRÜNE Thüringen Gotha – Ilm-Kreis Listenplatz
Manfred Grund 1955 CDU Thüringen Eichsfeld – Nordhausen – Unstrut-Hainich-Kreis I 43,0
Christian Hirte 1976 CDU Thüringen Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis II 34,8
Luc Jochimsen 1936 DIE LINKE Thüringen Listenplatz
Patrick Kurth 1976 FDP Thüringen Kyffhäuserkreis – Sömmerda – Weimarer Land I Listenplatz
Steffen-Claudio Lemme 1965 SPD Thüringen Kyffhäuserkreis – Sömmerda – Weimarer Land I Listenplatz
Ralph Lenkert 1967 DIE LINKE Thüringen Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis 30,4
Jens Petermann 1963 DIE LINKE Thüringen Suhl – Schmalkalden-Meiningen – Hildburghausen 32,2
Peter Röhlinger 1939 FDP Thüringen Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis Listenplatz
Tankred Schipanski 1976 CDU Thüringen Gotha – Ilm-Kreis 29,1
Carsten Schneider 1976 SPD Thüringen Erfurt – Weimar – Weimarer Land II Listenplatz
Johannes Selle 1956 CDU Thüringen Kyffhäuserkreis – Sömmerda – Weimarer Land I 33,9
Carola Stauche 1952 CDU Thüringen Sonneberg – Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Orla-Kreis 31,9
Kersten Steinke 1958 DIE LINKE Thüringen Kyffhäuserkreis – Sömmerda – Weimarer Land I Listenplatz
Frank Tempel 1969 DIE LINKE Thüringen Greiz – Altenburger Land Listenplatz
Antje Tillmann 1964 CDU Thüringen Erfurt – Weimar – Weimarer Land II 30,8
Volkmar Vogel 1959 CDU Thüringen Greiz – Altenburger Land 37,4

1 Für die als Direktkandidaten gewählten ist der entsprechende Wahlkreis und ihr Erststimmenanteil (in %) aufgeführt. Für die über die Landeslisten gewählten Kandidaten ist jeweils nur das Bundesland ihrer Landesliste angegeben. Sollten sie zusätzlich in einem Wahlkreis als Direktkandidat kandidiert haben und dort einem Bewerber unterlegen sein, so ist dieser Wahlkreis sowie ihr dort erreichter Erststimmenanteil nicht aufgeführt.