TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 005

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Antragsübersicht

Antragsnummer X005
Einreichungsdatum 18.01.2014
Gliederung Kreisverband Jena
Antragsteller Cbeckstein
Antragstyp Sonstiger Antrag
Art des sonstigen Antrags Positionspapier
Zusammenfassung des Antrags Sofern es der Gesetzgeber nicht doch noch gesetzlich festschreibt, sollen die Stadtwerke ihre Kunden nicht zum Einbau (ggf. kostenpflichtiger) "intelligenter" Zähler nötigen.
Schlagwörter Erneuerbare Energien
Datum der letzten Änderung 02.02.2014
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Apply.png Angenommen

Antragstitel

Kein Zwang zum Einbau kostenpflichtiger "intelligenter" Zähler für Kunden der Jenaer Stadtwerke

Antragstext

Die Piraten Jena lehnen einen Zwang (egal ob durch den Gesetzgeber oder den Netzbetreiber Stadtwerke Jena-Pößneck) zum Einbau "intelligenter" "Zähler", der sich vielleicht sogar auf Bestandskunden mit "dummen" Zählern erstreckt und den Stadtwerken die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, strikt ab. Solche Zähler sind für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht sinnvoll, stellen eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und befördern lediglich weiter den gläsernen Bürger.

Antragsbegründung

Laut Wikipedia ist ein intelligenter Zähler ein "Zähler für Energie, (Strom oder Gas), der entsprechend der Definition des § 21d EnWG (Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit anzeigt und in ein Kommunikationsnetz eingebunden ist."

Die Bundesregierung will im Kontext der Novelle des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) die Verbreitung intelligenter Zähler beschleunigen und für den Einbau und den Betrieb dieser Zähler beim Kunden eine neue Zwangsumlage erheben. CDU, CSU und SPD wollen daher gemäß ihrem Koalitionsvertrag gesetzliche "Regelungen im Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement" festlegen.

Was der Koalitionsvertrag "Last- und Erzeugungsmanagement" nennt ist natürlich insbesondere eine nette Formulierung dafür, dass die Netzbetreiber ihre Kunden mit Hilfe der intelligenten Zähler nach bestimmten Regeln schnell und problemlos ferngesteuert vom Netz trennen können wollen --- z.B. weil der Kunde eine Photovoltaikanlage oder ein Windrad betreibt und gegen Vergütung Strom einspeisen will, das Netz aus Betreibersicht aber gerade "voll" ist oder auch, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (dazu heißt es, ausgerechnet im Vertrags-Abschnitt "Zusammenhalt der Gesellschaft" und von der Formulierung her an Zynismus nicht zu überbieten: "Wir wollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren, zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Strom"zählern" mit Prepaid-Funktion.")

In Deutschland sind intelligente Zähler aktuell in Neubauten und bei Grundsanierungen Pflicht. Mit der jüngsten Überarbeitung von Energiewirtschafts- und Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen auch Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000 kWh sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von über 7 kW (solche Anlagen finden sich typischerweise auf den Dächern großer Einfamilien- oder kleinerer Zweifamilienhäuser) so einen Zähler installieren.

Nach Spiegel-Informationen hat das Bundeswirtschaftsministerium in diesem Zusammenhang letztes Jahr ein Konzept vorgestellt, wonach zunächst JEDER Haushalt acht Euro im Jahr bezahlen soll, auch wenn er noch mit einem "dummen" Stromzähler ausgestattet ist. In Neubauten und bei Modernisierungen hingegen müsste grundsätzlich ein intelligenter Zähler eingebaut werden, dessen Betrieb dann bis zu 72 Euro im Jahr kosten soll. Gleiches sei für die etwa zwei Millionen Haus- und Wohnungseigentümer geplant, die bereits über Solaranlagen, Wärmepumpen oder Mini-Blockheizkraftwerke verfügen.

Den Bürgern werden die intelligenten Stromzähler mit dem Argument schmackhaft gemacht, dass sie Verbrauchstransparenz schaffen und so Einsparmöglichkeiten durch die Nutzung von zeit- und lastabhängigen Tarifen ermöglichen würden. Tatsächlich kommt aber eine Auftragsstudie von Ernst & Young für das Bundeswirtschaftsministerium zu dem Ergebnis, dass vor allem bei privaten Stromkunden mit geringem Jahresverbrauch die Einsparmöglichkeiten durch den Einbau solcher Zähler die Kosten für die Zähler nicht wettmachen oder gar übersteigen würden (für Details konsultiere man den, diesen Antrag ausgelöst habenden Beitrag http://www.daten-speicherung.de/index.php/smart-meter-einbauzwang-stromkunden-drohen-jaehrliche-mehrkosten-von-100-euro/).

Unabhängig vom fragwürdigen Nutzen für die Anschlussinhaber eröffnen intelligente Zähler natürlich eine ganze Reihe von Datenschutz- und Privatsphäre-Problemen, die auch schon an anderer Stelle von der Piratenpartei moniert wurden (siehe http://www.golem.de/news/intelligente-stromzaehler-rasen-maehen-bei-vollmond-1311-102986-3.html). Das gilt erst recht, wenn --- wie das in der Studie von Ernst & Young in erfreulicher Offenheit angeregt wird --- Zählerdaten nicht nur für das Netzmanagement zwangsweise viertelstündlich an den Versorger weitergegeben, sondern darüber hinaus auch noch in einer "weitergehenden Nutzung durch Dritte vermarktet" werden sollen (Google und RWE lassen grüßen: http://blogs.faz.net/adhoc/2014/01/14/rwe-google-und-nest-die-heizung-im-internet-der-dinge-767/).

Einen Zwang zum Einbau "intelligenter" Zähler, egal ob durch den Gesetzgeber oder den jeweiligen Netzbetreiber, der sich auch auf Bestandskunden mit "dummen" Zählern erstrecken soll und dem Netzbetreiber die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, lehnen wir daher strikt ab. Solche Zähler sind für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht sinnvoll, stellen eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und befördern lediglich weiter den gläsernen Bürger.

In Österreich wurde ein bereits bestehender Zwang zu flächendeckendem Einbau und abgabenpflichtiger Nutzung intelligenter Zähler auf massiven öffentlichen Druck hin wieder aufgehoben. Intelligente Zähler sind dort seit kurzem nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Benötigt ein Kunde keinen intelligenten Zähler (eigentlich nie, wenn er nicht selber Energieproduzent ist), dann kann er selber entscheiden, ob er einen solchen Zähler trotzdem eingebaut haben will und welche der Funktionen, die ein solcher Zähler prinzipiell realisieren kann (Messung von Eigenverbrauch, eingespeister Energie und Fernsteuerung der eigenen Energieproduktion) er dann ggf. kostenpflichtig scharf geschaltet haben möchte. Netzbetreiber in Österreich müssen diesen Wunsch nun wieder grundsätzlich respektieren. Der Gesetzgeber und die Netzbetreiber in Deutschland sollten sich hier dem Vorbild Österreichs anschließen.

Piratenpad

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