TH:Landesschiedsgericht/Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki der Piraten Thueringen
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „'''Geschäftsordnung des Landesschiedsgerichts der Piraten Thüringen''' == § 1 Kommunikation == (1) Anträge an das Landesschiedsgericht Thüringen können in…“)
 
Zeile 3: Zeile 3:
 
== § 1 Kommunikation ==
 
== § 1 Kommunikation ==
  
(1) Anträge an das Landesschiedsgericht Thüringen können in Papierform an die  
+
(1) Anträge an das Landesschiedsgericht Thüringen können in Papierform an die Postadresse des Landesverbandes (Piratenpartei Deutschland Landesverband Thüringen, Postfach 800426, 99030 Erfurt), an die E-Mailadresse des Schiedsgerichtes <schiedsgericht@piraten-thueringen.de> oder via Fax an 0361-6606879 gestellt werden.  
Postadresse des Landesverbandes (Piratenpartei Deutschland Landesverband  
+
Thüringen, Postfach 800426, 99030 Erfurt) oder in dringenden Fällen via Fax an  
+
0361-6606879 gestellt werden.
+
  
(2) Beweismittel können auch in einer verschlüsselten und signierten E-Mail  
+
(2) Beweismittel können auch in einer verschlüsselten und signierten E-Mail über die E-Mailadresse <schiedsgericht@piraten-thueringen.de> (PGP-Key 0x65F508E5D14B8365) an das Schiedsgericht übermittelt werden. Dokumente können als PDF übergeben werden.  
über die E-Mailadresse schiedsgericht@piraten-thueringen.de (PGP-Key  
+
0x7161D259CB870416) an das Schiedsgericht übermittelt werden. Dokumente können  
+
als PDF übergeben werden.
+
  
(3) Anrufungen erhalten sofort ein Aktenzeichen. Anrufungen und Anträge werden  
+
(3) Anrufungen erhalten sofort ein Aktenzeichen. Anrufungen und Anträge werden bei Eingang vom zuständigen Richter bestätigt.  
bei Eingang vom zuständigen Richter bestätigt.
+
  
(4) Urteile und Beschlüsse werden mit der Unterschrift der Richter  
+
(4) Urteile und Beschlüsse werden mit der Unterschrift der Richter (Papierform) oder mit dem für die jeweilige Amtsperiode gültigen PGP-Key des Landesschiedsgerichtes unterzeichnet. Der Key ist von mindestens zwei Richtern bzw. Ersatzrichtern zu signieren.  
(Papierform) oder mit dem für die jeweilige Amtsperiode gültigen PGP-Key des  
+
Landesschiedsgerichtes unterzeichnet. Der Key ist von mindestens zwei Richtern  
+
bzw. Ersatzrichtern zu signieren.
+
  
(5) Die Kommunikation der Richter des Landesschiedsgerichtes geschieht  
+
(5) Die Kommunikation der Richter des Landesschiedsgerichtes geschieht untereinander vorrangig via E-Mail.
untereinander vorrangig via E-Mail.
+
 
 +
(6) Ankündigung von öffentlichen Verhandlungen und weiteren Bekanntmachungen erfolgen über die Mailingliste <thueringen@listen.piraten-thueringen.de>
 +
 
 +
(7) Die Einberufung von Verhandlungen erfolgt per E-Mail. Sollte keine E-Mailadresse vorhanden sein, per Brief.
  
 
== § 2 Aktenzeichen und Verfahren ==
 
== § 2 Aktenzeichen und Verfahren ==
  
(1) Aktenzeichen des Landesschiedsgerichtes werden nach der Nomenklatur "LSG-
+
(1) Aktenzeichen des Landesschiedsgerichtes werden nach der Nomenklatur "LSG-TH-zweistellige Laufnummer/zweistelliges Jahr" vergeben.  
TH-''Laufnummer''/''zweistelliges Jahr''" vergeben.
+
  
(2) Die Protokolle der Sitzungen haben die Nomenklatur "''Aktenzeichen''-
+
(2) Die Protokolle der Sitzungen haben die Nomenklatur "Aktenzeichen- Protokoll-Laufnummer_Datum nach ISO-Norm 8601".
Protokoll-''Laufnummer''_''Datum nach ISO-Norm 8601''".
+
  
(3) Jede Kommunikation in Vorbereitung und während eines Verfahrens enthält  
+
(3) Jede Kommunikation in Vorbereitung und während eines Verfahrens enthält das Aktenzeichen im Betreff.  
das Aktenzeichen im Betreff.
+
  
(4) Die Aufgaben des vorsitzenden Richters oder des für das Verfahren  
+
(4) Die Aufgaben des vorsitzenden Richters oder des für das Verfahren bestimmten Berichterstatters sind:  
bestimmten Berichterstatters sind:
+
*Kommunikation mit den Prozessbeteiligten  
* Kommunikation mit den Prozessbeteiligten
+
*Pflege und interne Dokumentation des Verfahrens
* Pflege und interne Dokumentation des Verfahrens
+
*Erarbeitung von Kurzzusammenfassungen der Anträge  
* Erarbeitung Kurzzusammenfassung der Anträge
+
 
 +
(5) Die Festlegung des für das Verfahren zuständigen Berichterstatters erfolgt durch Abstimmung.
  
 
== § 3 Sitzungen ==
 
== § 3 Sitzungen ==
  
(1) Zu Verhandlungen und Anhörungen wird mit der in § 14 Abs. 5 SGO  
+
(1) Zu Verhandlungen und Anhörungen wird mit der in § 10 Abs. 5 SGO festgelegten Frist eingeladen.
festgelegten Frist eingeladen.
+
 
 +
(2) Der Vorsitzende Richter oder der für das Verfahren bestimmte Berichterstatter eröffnet  zum geladenen Termin die Sitzung des Gerichtes und stellt die Anwesenden fest. Er ruft die Verfahrensbeteiligten und geladenen Zeugen zu ihren Erklärungen auf.
 +
 
 +
(3) Fernmündliche Sitzungen können im Einvernehmen aller Parteien via Mumble, in einem geschützten Raum, durchgeführt werden. Das Gericht legt in der Einladung den Server und den Raum fest.  
  
(2) Der vorsitzende Richter oder der für das Verfahren bestimmte
+
(4) Interne Sitzungen des Gerichtes werden bei Bedarf per E-Mail zwischen den Richtern vereinbart. Hierbei werden alle Richter und Ersatzrichter mit einbezogen.  
Berichterstatter eröffnet  zum geladenen Termin die Sitzung des Gerichtes und
+
stellt die Anwesenden fest. Er ruft die Verfahrensbeteiligten und geladenen
+
Zeugen zu ihren Erklärungen auf.
+
  
(3) Fernmündliche Sitzungen können im Einvernehmen aller Parteien via Mumble,
+
(5) Die Beschlussfähigkeit des Gerichtes ist mit drei Richtern gegeben.  
in einem geschützten Raum, durchgeführt werden. Das Gericht legt in der
+
Einladung den Server und den Raum fest.
+
  
(4) Interne Sitzungen des Gerichtes werden bei Bedarf per E-Mail zwischen den
+
(6) Die Verfahren werden auf Papier dokumentiert. Eine anonymisierte Version des Urteils ist im Wiki zu veröffentlichen.  
Richtern vereinbart. Hierbei werden alle Richter und Ersatzrichter mit
+
einbezogen.
+
  
(5) Die Beschlussfähigkeit des Gerichtes ist mit drei Richtern gegeben.
+
(7) Die Gerichtsdokumentation wird vom Vorsitzenden Richter verwahrt und ist gegen unbefugte Einsicht zu sichern.  
  
(6) Die Verfahren werden auf Papier dokumentiert. Eine anonymisierte Version
+
(8) Die persönlichen Arbeitskopien der Prozessakten der Richter sind durch die Richter selbst gegen unbefugte Einsicht zu sichern.  
des Urteils ist im Wiki zu veröffentlichen.
+
  
(7) Die Gerichtsdokumentation wird vom Vorsitzenden Richter verwahrt und ist
 
gegen unbefugte Einsicht zu sichern.
 
  
(8) Die persönlichen Arbeitskopien der Prozessakten der Richter sind durch die
 
Richter selbst gegen unbefugte Einsicht zu sichern.
 
  
 
[[Kategorie:Landesschiedsgericht Thüringen]]
 
[[Kategorie:Landesschiedsgericht Thüringen]]

Version vom 19. März 2013, 22:38 Uhr

Geschäftsordnung des Landesschiedsgerichts der Piraten Thüringen

§ 1 Kommunikation

(1) Anträge an das Landesschiedsgericht Thüringen können in Papierform an die Postadresse des Landesverbandes (Piratenpartei Deutschland Landesverband Thüringen, Postfach 800426, 99030 Erfurt), an die E-Mailadresse des Schiedsgerichtes <schiedsgericht@piraten-thueringen.de> oder via Fax an 0361-6606879 gestellt werden.

(2) Beweismittel können auch in einer verschlüsselten und signierten E-Mail über die E-Mailadresse <schiedsgericht@piraten-thueringen.de> (PGP-Key 0x65F508E5D14B8365) an das Schiedsgericht übermittelt werden. Dokumente können als PDF übergeben werden.

(3) Anrufungen erhalten sofort ein Aktenzeichen. Anrufungen und Anträge werden bei Eingang vom zuständigen Richter bestätigt.

(4) Urteile und Beschlüsse werden mit der Unterschrift der Richter (Papierform) oder mit dem für die jeweilige Amtsperiode gültigen PGP-Key des Landesschiedsgerichtes unterzeichnet. Der Key ist von mindestens zwei Richtern bzw. Ersatzrichtern zu signieren.

(5) Die Kommunikation der Richter des Landesschiedsgerichtes geschieht untereinander vorrangig via E-Mail.

(6) Ankündigung von öffentlichen Verhandlungen und weiteren Bekanntmachungen erfolgen über die Mailingliste <thueringen@listen.piraten-thueringen.de>

(7) Die Einberufung von Verhandlungen erfolgt per E-Mail. Sollte keine E-Mailadresse vorhanden sein, per Brief.

§ 2 Aktenzeichen und Verfahren

(1) Aktenzeichen des Landesschiedsgerichtes werden nach der Nomenklatur "LSG-TH-zweistellige Laufnummer/zweistelliges Jahr" vergeben.

(2) Die Protokolle der Sitzungen haben die Nomenklatur "Aktenzeichen- Protokoll-Laufnummer_Datum nach ISO-Norm 8601".

(3) Jede Kommunikation in Vorbereitung und während eines Verfahrens enthält das Aktenzeichen im Betreff.

(4) Die Aufgaben des vorsitzenden Richters oder des für das Verfahren bestimmten Berichterstatters sind:

  • Kommunikation mit den Prozessbeteiligten
  • Pflege und interne Dokumentation des Verfahrens
  • Erarbeitung von Kurzzusammenfassungen der Anträge

(5) Die Festlegung des für das Verfahren zuständigen Berichterstatters erfolgt durch Abstimmung.

§ 3 Sitzungen

(1) Zu Verhandlungen und Anhörungen wird mit der in § 10 Abs. 5 SGO festgelegten Frist eingeladen.

(2) Der Vorsitzende Richter oder der für das Verfahren bestimmte Berichterstatter eröffnet zum geladenen Termin die Sitzung des Gerichtes und stellt die Anwesenden fest. Er ruft die Verfahrensbeteiligten und geladenen Zeugen zu ihren Erklärungen auf.

(3) Fernmündliche Sitzungen können im Einvernehmen aller Parteien via Mumble, in einem geschützten Raum, durchgeführt werden. Das Gericht legt in der Einladung den Server und den Raum fest.

(4) Interne Sitzungen des Gerichtes werden bei Bedarf per E-Mail zwischen den Richtern vereinbart. Hierbei werden alle Richter und Ersatzrichter mit einbezogen.

(5) Die Beschlussfähigkeit des Gerichtes ist mit drei Richtern gegeben.

(6) Die Verfahren werden auf Papier dokumentiert. Eine anonymisierte Version des Urteils ist im Wiki zu veröffentlichen.

(7) Die Gerichtsdokumentation wird vom Vorsitzenden Richter verwahrt und ist gegen unbefugte Einsicht zu sichern.

(8) Die persönlichen Arbeitskopien der Prozessakten der Richter sind durch die Richter selbst gegen unbefugte Einsicht zu sichern.