TH:Landesparteitag 2015.2/Kandidatenliste/Kandidat002: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Kandidat
 
|name=Thomas Hupel
 
|gliederung=Landesverband Thüringen
 
|AmtMandatBeschreibung=Schiedsrichter
 
|ArtBewerbung=Eigeniniative
 
|bestätigt=bestätigt
 
|Kandidatenbild=100 1540-01-.jpg
 
|alter=30
 
|wohnort=Arnstadt
 
|parteitätigkeiten=Wahlleiter LTW 2014
 
Beisitzer LaVo 2014/15
 
Begeisterter Wahlleiter bei bisher 29 Mitgliederveranstaltungen
 
  
Diese Kandidatur gilt sowohl für die Nachwahl von Schiedsrichtern als auch die komplette Neuwahl des LSG. Das LSG ist für bis zu 2 Jahre gewählt, auf dem LPT 15.1 wurde aber kommuniziert, dass die Amtszeit des LSG nur bis zu nächsten LaVo Wahl gilt, sprich an die Amtszeit des LaVos gekoppelt sei, dies stimmt Satzungsgemäß nicht, wir haben nur lediglich immer mit den Vorstandswahlen auch das LSG gewählt - sozusagen in stiller Übereinkunft: "Jedes Jahr wählen wir" -  und auch auf dem LPT 15.1 wurde klar gesagt, dass wir zumindest für 6 Monate ein LSG wählen, bis zum nächsten LaVo-Wahlparteitag und mit der Ansage konnten wir dann auch, wenn auch mit viel Mühe und auch nur in Mindestbesatzung von gerade einmal 3 Richtern, ein LSG wählen. Aber dementsprechend haben wir keine Ersatzrichter, daher wäre zumindest eine Nachwahl - das lässt die Satzung zu - von Schiedsrichtern zu empfehlen, sofern das derzeitige LSG gewillt ist weiterzuarbeiten über die 6 Monate hinaus wie sie anfangs kommuniziert wurde. Ansonsten ist die komplette Neuwahl eines LSG notwendig. Die Erfahrung mit dem 13/14er LSG hat gezeigt das es nicht verkehrt ist mehr als 3 Richter im Amt zu haben, aber selbst das keine Garantie dafür ist, dass diese Richter dann auch das volle Jahr im Amt bleiben.
 
|vorstellungstext=Da seit Juli, durch meine Umschulung zum Kaufmann für Büromanagement, meine Zeit für die Vorstandsarbeit so gut wie vollständig weggebrach und ich dadurch eher eine Belastung, denn eine Hilfe, für meine Vorstandskollegen bin, habe ich mich dazu entschlossen nicht wieder als Vorstandskandidat anzutreten/zu kandidieren. Mein ursprünglicher Plan, LaVo Mitglied bis 2017 zu sein, kann ich wegen besagter Umschulung nicht durchziehen. Das Leben und die eigene Zukunft ist manchmal eben nicht planbar. Da ich aber trotzdem noch ein gewisses, wenn auch zeitlich beschränktes, Zeitbudget habe und dies auch gern weiterhin für die Partei zur Verfügung stellen möchte, kandidiere ich für das LSG. Wer mich kennt, weiß das ich gern ein Paragraphenreiter bin und mich mit unserer Satzung und GO, sowie auch dem Parteien- und Wahlgesetz auskenne - alle von mir als Wahlleiter durchgeführten Wahlen bei Parteitagen und Aufstellungsversammlungen liefen immer rechtskonform ab, es kam noch zu keiner Anfechtung - weshalb ich glaube, dass ich für das LSG eine gute Bereicherung bin.
 
 
Da wir beim LPT 14.2 gar kein LSG zusammenbekamen und beim LPT 15.1 nur sehr mühsam, gebe ich meine Kandidatur für das LSG hiermit zeitnah bekannt.
 
|parteitag=Landesparteitag
 
|jahreszahl=2015.2
 
|bereich=Thüringen
 
|urltype=TH:Landesparteitag 2015.2/Kandidatenliste
 
|vorschlag=ZatannaFan
 
}}
 
{{KandidatenFragenHeader}}
 

Aktuelle Version vom 16. Oktober 2015, 22:25 Uhr