TH:Landesparteitag 2014.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 007: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Antrag
 
|gliederung=Landesverband Thüringen
 
|parteitag=Landesparteitag
 
|jahreszahl=2014.2
 
|autor=ZatannaFan
 
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
 
|artprogrammantrag=
 
|zuordnprog=
 
|artsonstig=
 
|artsatzung=§6b
 
|titel=LPT Terminierung 1
 
|zusammenfassung=Die Mitgliederversammlung sollte beschließen wann sie sich wieder treffen wollen
 
|altneu=nein
 
|textalt=
 
|textneu=
 
|begruendung=Es sollte zum Selbstverständnis gehören, dass die Mitglieder entscheiden wann sie sich wieder treffen wollen für Programm- und Vorstandslandesparteitage. Dadurch kann beschlossen werden wie dringend es ist zu welchem Zeitpunkt ein LPT stattfinden sollte, gerade in Vorbereitung auf Wahlen oder Jahre in denen Wahlen stattfinden.
 
|text=An entsprechender Stelle in der Satz ist einzufügen:
 
  
 
'''Der Parteitag beschließt den Zeitpunkt für den nachfolgenden Landesparteitag.'''
 
 
|begruendung=Es sollte zum Selbstverständnis gehören, dass die Mitglieder entscheiden wann sie sich wieder treffen wollen für Programm- und Vorstandslandesparteitage. Dadurch kann beschlossen werden wie dringend es ist zu welchem Zeitpunkt ein LPT stattfinden sollte, gerade in Vorbereitung auf Wahlen oder Jahre in denen Wahlen stattfinden.
 
|prüficon=1
 
|urltype=TH:Landesparteitag_2014.2
 
|abstimmung=1
 
|nextjahreszahl=2014.3
 
|nexturltype=TH:Landesparteitag_2014.3
 
|wikiBenutzer=ZatannaFan
 
}}
 
{{AntragAnregungHeader}}
 
{{AntragDiskussionHeader}}
 
{{Zustimmung}}
 
{{Ablehnung}}
 

Version vom 1. Oktober 2014, 21:29 Uhr