TH:Landesparteitag 2014.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 005
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA005 |
Einreichungsdatum | 29.09.2014 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | AnBe |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Betrifft Paragraph | Präambel |
Zusammenfassung des Antrags | Die Präambel soll aus der Satzung gestrichen werden. |
Schlagwörter | Präambel, Spezialliberal, Weder links noch rechts aber auf KEINEN Fall links!!! |
Datum der letzten Änderung | 08.10.2014 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Noch nicht abgestimmt |
AntragstitelDie Präambel aus der Satzung streichen Antragstext Die Präambel soll aus der Landessatzung gestrichen werden.
AntragsbegründungNach dem desaströsen Ergebnis der Landtagswahl müssen wir feststellen: Sinnlose Präambeln ersetzen keine konstruktive Politik. Weg damit! Piratenpad
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Antragsvertagung |
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DiskussionHier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen . Dafür
Dagegen
+ „Das Wort "sozialliberal" ist eine hohle Phrase. Jeder stellt sich darunter etwas anderes vor, ähnlich wie "progressiv".
Um einen Satz zu zitieren, den ich schon zur Diskussion gesagt habe: "Wir können uns auch reinschreiben, dass wir alle Gummibärchen sind." Das hat die gleiche Wirkung.“ CBeuster + „Auf der einen Seite die "Freiheitlich Demokratische Grundordnung" geil finden und damit auch die Gewaltenteilung und die Herrschaft ergo Macht ergo Gewalt des Volkes gut finden und auf der anderen Seite Gewalt ablehnen klappt nicht. Das führt die Präambel ad absurdum.“ CBeuster
Die Begründung ist schon in sich falsch, da die Ableitungen falsch sind. - Käptn Nemo
- „Eigentlich widerstrebt mir, auf solchen Unsinn überhaupt ernsthaft zu antworten. Aber offensichtlich gibt es immer noch welche, die es nicht gelernt haben. Wenn "sozialliberal" eine "hohle Phrase" ist, was sind dann Gummibärchen? Und ist der Antragsteller vielleicht zu feige, einfach "Wir sind eine deutlich linke, im Zweifelsfall auch linksextreme Partei" in die Satzung zu schreiben?“ Frank11
Zum ersten Teil: Ich sehe, wir verstehen uns.
Zum zweiten Teil: Irgendwas mit kaputter Extremismustheorie... - CBeuster
+ „Die Zerstrittenheit in der Partei und der jüngst eingetretene Mitgliederschwung gehen insbesondere auf den sogenannten Flügelstreit zurück. Es wurden aufgrund von vermeintlichen Gates unnötige und völlig kontraproduktive Kämpfe um die Ausrichtung der Partei ausgetragen. Dieses Schubladendenken führte unter anderem auch zum Einfügen der Präambel, welche für viele Mitglieder jedoch eine Entscheidung des Flügelstreits zugunsten der selbsternannten Sozialliberalen bedeutete. Mit ersatzlosem Streichen der Präambel setzten wir ein versöhnliches Zeichen für all diejenigen, die mit der Einordnung der Partei in das sozialliberale Spektrum unzufrieden sind. Ferner zeigen wir ohne eine entsprechende offizielle Ausrichtung, dass wir für neue Ideen grundsätzlich empfänglich sind, egal aus welchem Lager innerhalb des demokratischen Spektrums sie kommen mögen.“ Tim Staupendahl
Die Streichung der komplette Präambel würde uns tatsächlich für neue Ideen offen machen. Allerdings nicht nur aus dem demokratischen Spektrum sondern aus allen Bereichen. - Herr Schmidt
- „Die Streichung der kompletten Präambel würde unter anderem auch das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie die Achtung der Menschenrechte aus der Satzung entfernen. Darauf würde ich nur äußerst ungern verzichten.“ Herr Schmidt
+ „Genau genommen besteht die Präambel aus zwei Teilen. Der erste Teil ist der erste Satz, der uns das Label "sozial-liberal" gibt. Der zweite Teil ist der Rest der Präambel, der nichts weiter als eine fast 1:1 Wiedergabe des Bundesverfassungsgerichts ist, welches den Begriff freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne der Parteien definiert:
– BVerfGE 2, 1, 12"
Warum ich den ersten Teil/ersten Satz streichen würde: siehe Tim. Warum ich den zweiten Teil, also den Rest, streichen würde: eine Rezitierung eines Urteils des BVerfG muss nicht gesondert in einer Satzung stehen, da ohne Bekenntnis zur FDGO im Sinne des BVerfG wir überhaupt keine Partei sein dürften. Es ist ein gesetzliches Selbstverständnis von allen Parteien, sich zur FDGO bekennen zu müssen, weshalb die Verweise auf §21 (2) GG und der Präzisierung des BVerfG völlig überflüssig sind.“ Volta Das stimmt so nicht ganz. Es ist von der Parteien kein Bekenntnis zur FDGO gefordert, ihre Ziele dürfen nur nicht darauf ausgerichtet zu sein, die FDGO zu beseitigen. Die NPD hat in ihrer Präambel beispielsweise formuliert dass man "auf dem Boden der FDGO steht", diese also mit Füßen tritt. Ein wenig Abgrenzung in diesem Bereich kann also nicht schaden. - Herr Schmidt
Unterstützung/Ablehung des AntragsPiraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen |