TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Programmantrag - 002: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 24. Februar 2014, 19:30 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer PA002
Einreichungsdatum 17.12.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Unterstrichmoepunterstrich
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Programmantrag
Zuordnung zum Programmpunkt Demokratie & Bürgerbeteiligung
Zusammenfassung des Antrags Vorstellung von Petitionen bis in untere Gliederungen
Schlagwörter Direkte Demokratie, Petitionen
Datum der letzten Änderung 24.02.2014
Status des Antrags

Help.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Direkte Demokratie 3 – Petitionsgesetz

Antragstext

Der Parteitag möge beschließen, den folgenden Text

Einführung von E-Petitionen auf allen Verwaltungsebenen Neue Technologien eröffnen vielfältige Formen der direkten Bürgerbeteiligung. In Thüringen wird die Chance einer unkomplizierten und direkten Bürgerbeteiligung durch E-Petitionen jedoch bisher nicht genutzt. Wir fordern eine schnellstmögliche Einführung dieser Form der demokratischen Einflussnahme.

durch den neuen Text

Die PIRATEN Thüringen fordern »öffentliche Petitionen« auch in Thüringen. Elektronische Medien werden immer wichtiger in unserer Gesellschaft, angesichts dieser Bedeutung sollte es möglich sein Petitionsvorschläge online einzureichen. Dabei orientiert sich das Petitionssystem am System des Bundestages.

Die Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses sollen sich an den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses im Bundestag für öffentliche Petitionen orientieren. Zusätzlich sollen in jeder Sitzungswoche die Petitionen mindestens eine Stunde im Plenum inhaltlich diskutiert werden. Weiterhin ist es erstrebenswert die Antragstellung möglichst unbürokratisch zu gestalten. Sofern eine Stellungnahme der Landesregierung erforderlich ist, hat diese binnen sechs Wochen zu erfolgen. Die Anhörung der Vertrauensperson erfolgt in einer öffentlichen Anhörung vor dem Petitionsausschuss. Es muss ein Quorum von 200 Mitzeichnern erreicht werden, damit eine Petition öffentlich im Petitionsausschuss vorgetragen wird. Dieser tagt öffentlich und übertragt die Anhörung ins Internet. Auf niedrigeren Verwaltungsebenen sind öffentliche Petitionen in gleichen Maße zu realisieren, wobei das Quorum anzupassen ist.

Mit Hilfe einer Diskussionsplattform soll es Bürgern ermöglicht werdent, sich anonym auszutauschen.

zu ersetzen.

Antragsbegründung

Vorwort: beim letzten LPT stand dieser Antrag auch auf der TO, allerdings fiel mir auf, dass man den auch so lesen kann, dass man bis in die niedrigste Gliederung 200 Mitzeichner braucht.

Mehr Demokratie e.V. Thüringen hat in der Quelle [1] ihre Meinung zum Gesetzentwurf der CDU/SPD abgegeben. Es scheint, dass man den Gesetzentwurf der LINKEN pauschal ablehnt hatte, weil dieser von einer Oppsitionspartei kommt, obwohl der Entwurf zum Postiven geändert wurde.

Das System soll dabei genauso wie das bekannte Petitionssystem des Bundestages sein. Eine Frist für die Landesregierung zwingt die Landesregierung zur raschen Bearbeitung. Vorschläge des Antrags sind entnommen von Mehr Demokratie e.V. Thüringen.

Mehr Demokratie e.V. Thüringen hat festgestellt, dass die Mitzeichner für das Quorum relativ willkürlich gewählt sind und keiner so wirklich weiß, wie die sich eigentlich zusammen setzen. Die LINKE hatte 200 Mitzeichner gefordert und der (Konkurrenz)Antrag der CDU/SPU ein Qourum von 1500 Mitzeichnern.

Unsere Grundprinzipienen direkter Demokratie, sind für den Anfang, ein Online-Petitionssystem, mit einem Quorum, welches machbar ist, sowie Volksbegehren, Volksentscheid und Bürgerantrag, bei dem die deutlich weniger Leute mitzeichnen müssen, als dies aktuell der Fall ist.

Da wir dazu schon was im Programm hatten, habe ich dies mit eingearbeitet und Landtag durch "alle Verwaltungsebenen" ersetzt.

In § 48 der Geschäftsordnung für die konstituierende Nationalversammlung in der Paulskirche 1848 stand: „Dem Petitionsausschuss ist ein bestimmter Tag in jeder Woche zur Vorlegung seiner Berichte einzuräumen. Erst nach völliger Erledigung dieser Berichte kann zur anderweitigen Tagesordnung übergegangen werden.“ Durch eine inhaltliche Diskussionen bekommen die Themen mehr Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Auch verläuft dann manch andere Debatte im Plenum anders. Das ist keinesfalls eine 1:1 Übernahme des P-Ausschusses ins Plenum.

Quelle:

[1] http://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2012-08-23_Stellungnahme_Petitionsgesetz_Thueringen.pdf

Piratenpad

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Antragsvertagung


Anregungen

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Diskussion

Hier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen .

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Dagegen

Unterstützung/Ablehung des Antrags

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