TH:Landesparteitag 2013.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 017: Unterschied zwischen den Versionen

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(1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.
 
(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.
 
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(1) Änderungen der Landessatzung und des Landesprogramms können nur von einem Landesparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.
 
(2) Über einen Antrag auf Satzungs- und Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens eine Woche vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.
 
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**Edit anpassung der AG-Recht zu spät gesehen. Inhaltlich ändert sich ja nichts.
 
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Version vom 26. Mai 2013, 16:04 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA017
Einreichungsdatum 23.05.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Unterstrichmoepunterstrich
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Betrifft Paragraph § 9
Zusammenfassung des Antrags Änderung der Fristen
Schlagwörter Satzungsänderung § 9
Datum der letzten Änderung 26.05.2013
Status des Antrags

Help.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Satzungs- und Programmänderung - Fristen

Antragstext

Der Parteitag möge beschließen, den folgenden Text

(1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.

(3) Die Regelungen aus Absatz 1 und Absatz 2 gelten ebenso für eine Änderung des Programms der Piratenpartei Deutschland Landesverband Thüringen.

durch den neuen Text

(1) Änderungen der Landessatzung und des Landesprogramms können nur von einem Landesparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

(2) Über einen Antrag auf Satzungs- und Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens eine Woche vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.

(3) (gestrichen)

zu ersetzen.

Antragsbegründung

  • Argument von Bratwurst und Hendrik, dass Arbeit auf später verschoben wird

Das mag ja stimmen und bestreitet auch niemand, aber dann gebt doch den Leuten die Möglichkeit zur ständigen Mitarbeit, um ihr Zeitbudget selbst einteilen zu können. Nicht nur in der Zeit, wenn der Schuh drückt.

Ein positiver Effekt ist, das Antragsportal schon schnellst möglich wieder freizuschalten, so dass Diskussionen schon weit vor dem LPT stattfinden. Postiv überrascht war ich vom thematischen Stimmtisch. Das sollte öfter statt finden. Sofern nicht alle in Erfurt wohnen, bietet sich Mumble an.

Eine weitere Möglichkeit ist die eine Satzungsänderung, wie die von mir vorgeschlagene Methode, die allen eine aktive Mitarbeit ermöglicht.

Ihr wisst doch selbst aus eigener Erfahrung, wie schnell sich Prioritäten ändern, da z.B. die Gesundheit oder die Familie an der ersten Stelle steht. Ich möchte hier natürlich nicht für euch sprechen, aber ich vermute stark, dass die meisten von euch PIRATEN aus idellen Werten sind.

Sollten zur vogeschlagenen Frist bisher kaum Anräge im Portal befinden, dann ist der Ort zu nennen und 4 Wochen vor dem LPT eine Tagesordnung.


  • Ich würde die Frist von 4 Wochen gern auf 1 Wochen ändern.
  • Wie sich gezeigt hat, arbeiten viele Piraten besonders vor der Deadline

des LPT produktiv. Um diese Frist noch etwas hinaus zu zögern, soll mir Zeit geschaffen werden

Piratenpad

  • -

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Satzungsänderung § 9 :

Antragsvertagung


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Diskussion

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