TH:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Geschenke Belohnungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Alle Amts- und Mandatsträger des Landesverbandes Thüringen und seiner Untergliederungen werden dazu verpflichtet, Geschenke, Belohnungen oder sonstige Vorteile im Rahmen ihrer Tätigkeitsausübung transparent auf der Homepage und/oder dem Wiki darzulegen. Ausnahmen sind in §5b, Absatz 6, der Satzung geregelt.
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Alle Amts- und Mandatsträger des Landesverbandes Thüringen und seiner Untergliederungen werden dazu verpflichtet, Geschenke, Belohnungen oder sonstige Vorteile im Rahmen ihrer Tätigkeitsausübung transparent auf der Homepage und/oder dem Wiki darzulegen. Ausnahmen sind in §5b, Absatz 6, der Satzung der PIRATEN Thüringen geregelt.
 
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Nach §5b, Absatz 4, der Landessatzung ist ein beschenkter Amts- und Mandatsträger verpflichtet, Angebote der Vorteilsnahme unverzüglich und unaufgefordert dem zuständigen Gebietsvorstand bzw. Landesvorstand anzuzeigen. Zur Offenlegung von möglichen Einflussprozessen auf die Willens- und Entscheidungsprozesse der beschenkten Piraten, soll die Auflistung der Geschenke, Belohnungen oder sonstige Vorteile für jeden Piraten des Landesverbandes transparent dargelegt werden. Es handelt sich somit um eine praktische Ausführungsanweisung des §5b, Absatz 4, der Landessatzung.
 
Nach §5b, Absatz 4, der Landessatzung ist ein beschenkter Amts- und Mandatsträger verpflichtet, Angebote der Vorteilsnahme unverzüglich und unaufgefordert dem zuständigen Gebietsvorstand bzw. Landesvorstand anzuzeigen. Zur Offenlegung von möglichen Einflussprozessen auf die Willens- und Entscheidungsprozesse der beschenkten Piraten, soll die Auflistung der Geschenke, Belohnungen oder sonstige Vorteile für jeden Piraten des Landesverbandes transparent dargelegt werden. Es handelt sich somit um eine praktische Ausführungsanweisung des §5b, Absatz 4, der Landessatzung.

Version vom 7. Mai 2012, 18:12 Uhr

Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Sonstiger Antrag (im Entwurfsstadium) für den TH:Landesparteitag 2012.1 von Cat.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.

Sonstiger Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
[[Antragssteller::Cat]]
Titel 
Geschenke, Belohnungen oder sonstige Vorteile in einerm Register führen
Antrag

Alle Amts- und Mandatsträger des Landesverbandes Thüringen und seiner Untergliederungen werden dazu verpflichtet, Geschenke, Belohnungen oder sonstige Vorteile im Rahmen ihrer Tätigkeitsausübung transparent auf der Homepage und/oder dem Wiki darzulegen. Ausnahmen sind in §5b, Absatz 6, der Satzung der PIRATEN Thüringen geregelt.

Begründung

Nach §5b, Absatz 4, der Landessatzung ist ein beschenkter Amts- und Mandatsträger verpflichtet, Angebote der Vorteilsnahme unverzüglich und unaufgefordert dem zuständigen Gebietsvorstand bzw. Landesvorstand anzuzeigen. Zur Offenlegung von möglichen Einflussprozessen auf die Willens- und Entscheidungsprozesse der beschenkten Piraten, soll die Auflistung der Geschenke, Belohnungen oder sonstige Vorteile für jeden Piraten des Landesverbandes transparent dargelegt werden. Es handelt sich somit um eine praktische Ausführungsanweisung des §5b, Absatz 4, der Landessatzung. Dieses Register sollte in ein mögliches Lobbyregister integriert werden.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. PeterGold 00:00, 26. Apr. 2012 (UTC)
  2. Frank11
  3. Lara
  4. TP Andreas 11:33, 7. Mai 2012 (UTC)
  5. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Käptn Nemo
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

  • Kontra:
    • Eine solche Regelung ohne Festlegung von Bagatellgrenzen (die sich z.B. an denen des Öffentlichen Dienstes orientieren können) ist nicht umsetzbar, da sie dann "jedes Geschenk" impliziert, sei es auch noch so geringfügig (z.B. einen Kugelschreiber, Einladung auf eine Tasse Kaffee u.ä.).
  • Kontra
    • Es geht bei dieser Thematik um die Vermeidung einer Einflussnahme zum Vorteil des Gebenden. Diese ist bei einem einfachen Mitglied ohne Amt/Funktion grundsätzlich nicht gegeben, da es an der notwendigen Einflußmöglichkeit zur Gewährung eines Vorteils mangelt. Somit wird hierdurch ein nutzloser Verwaltungsprozess initiert.

Zudem ist es ein (aus meiner Sicht gerade für Piraten) unzumutbarer Eingriff in die Privatsphäre des einzelnen Mitglieds.

    • Antwort zu 1
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  • Argument 2
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      • ...
    • ...