TH:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/§6a - Der Landesvorstand: Unterschied zwischen den Versionen

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(1) Dem Landesvorstand gehören mindestens drei Piraten an: Ein Vorsitzender,  
 
(1) Dem Landesvorstand gehören mindestens drei Piraten an: Ein Vorsitzender,  
 
der Schatzmeister und der Generalsekretär. Der Landesvorstand kann um einen  
 
der Schatzmeister und der Generalsekretär. Der Landesvorstand kann um einen  

Version vom 28. März 2012, 22:32 Uhr

Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den TH:Landesparteitag 2012.1 von Beni.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
[[Antragssteller::Beni]]
Betrifft
Landessatzung / §6a
Beantragte Änderungen

Neufassung:
§ 6a - Der Landesvorstand
(1) Dem Landesvorstand gehören mindestens drei Piraten an. Die Mitgliederversammlung wählt einen Vorsitzenden, einen Schatzmeister und einen Generalsekretär. Der Landesvorstand kann durch einfachen Beschluss der Mitgliederversammlung um einen stellvertretenden Vorsitzenden, einen politischen Geschäftsführer und bis zu zwei Beisitzer erweitert werden. Diese werden von der Mitgliederversammlung gewählt.

Die bisherige Formulierung lautet:
§ 6a - Der Landesvorstand
(1) Dem Landesvorstand gehören mindestens drei Piraten an: Ein Vorsitzender, der Schatzmeister und der Generalsekretär. Der Landesvorstand kann um einen stellvertretenden Vorsitzenden, einen politischen Geschäftsführer und bis zu zwei Beisitzer erweitert werden.

Begründung

Neuformulierung der bestehenden Regelung, um aufgetretene Irritationen zu vermeiden.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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  3. ...

Diskussion

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