TH:Landesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/ Trennung von Staat und Kirche: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Staat muss allen Religionen und Religionsgemeinschaften gegenüber neutral sein. Keine Religionsgemeinschaft darf anderen Religionsgemeinschaften gegenüber bevorteilt werden. Staatliche Mittel dürfen nicht genutzt werden, um eine Religion oder eine Religionsgemeinschaft direkt oder indirekt zu fördern. Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Zugehörigkeit oder Nicht-Zugehörigkeit zu einer Religion muss gewährleistet sein. Die PIRATEN Thüringen streben einen weltanschaulich neutralen Staat und eine strikte Trennung von staatlichen und kirchlichen Angelegenheiten an.
 
Der Staat muss allen Religionen und Religionsgemeinschaften gegenüber neutral sein. Keine Religionsgemeinschaft darf anderen Religionsgemeinschaften gegenüber bevorteilt werden. Staatliche Mittel dürfen nicht genutzt werden, um eine Religion oder eine Religionsgemeinschaft direkt oder indirekt zu fördern. Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Zugehörigkeit oder Nicht-Zugehörigkeit zu einer Religion muss gewährleistet sein. Die PIRATEN Thüringen streben einen weltanschaulich neutralen Staat und eine strikte Trennung von staatlichen und kirchlichen Angelegenheiten an.
 
Das bedeutet folgende konkrete Forderungen:
 
Das bedeutet folgende konkrete Forderungen:
Kündigung der Konkordate und Kirchenverträge, und somit auch kein Einzug der Kirchensteuer durch den Staat,
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keine Staatsleistungen an Kirchen,
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* Kündigung der Konkordate und Kirchenverträge, und somit auch kein Einzug der Kirchensteuer durch den Staat,
kulturelle und soziale Aktivitäten der Kirchen sind nach gleichen Grundsätzen zu fördern wie die aller anderen Gruppierungen,
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* keine Staatsleistungen an Kirchen,
keine Förderung von Veranstaltungen missionarischen Charakters,
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* kulturelle und soziale Aktivitäten der Kirchen sind nach gleichen Grundsätzen zu fördern wie die aller anderen Gruppierungen,
die traditionell theologischen Fakultäten an staatlichen Universitäten sind in religionswissenschaftliche Fakultäten umzugestalten, da ihre Kirchen- und Glaubensbindung der Freiheit der Wissenschaft widerspricht,
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* keine Förderung von Veranstaltungen missionarischen Charakters,
kein schulischer Religionsunterricht nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften,
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* die traditionell theologischen Fakultäten an staatlichen Universitäten sind in religionswissenschaftliche Fakultäten umzugestalten, da ihre Kirchen- und Glaubensbindung der Freiheit der Wissenschaft widerspricht,
für Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen hat das allgemeine Arbeits- und Sozialrecht zu gelten,
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* kein schulischer Religionsunterricht nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften,
keine Militärseelsorge in staatlicher Trägerschaft, sondern nur psychologische Betreuung,
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* für Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen hat das allgemeine Arbeits- und Sozialrecht zu gelten,
keine Bevorzugung von Religionsgemeinschaften in den öffentlich-rechtlichen Medien,
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* keine Militärseelsorge in staatlicher Trägerschaft, sondern nur psychologische Betreuung,
keine religiösen Symbole in öffentlichen Institutionen.  
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* keine Bevorzugung von Religionsgemeinschaften in den öffentlich-rechtlichen Medien,
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* keine religiösen Symbole in öffentlichen Institutionen.  
 
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| Typ        = Programmantrag

Aktuelle Version vom 7. Oktober 2011, 20:15 Uhr

Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Programmantrag für den TH:Landesparteitag 2011.2 von Heidi Krüger.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!

Änderungsantrag Nr.
PÄA.Laizismus.1
Beantragt von
Heidi Krüger
Programm

Wahlprogramm/Parteiprogramm

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Hiermit stelle ich an den Landesparteitag der PIRATEN Thüringen den Antrag, in das Programm der PIRATEN Thüringen an geeigneter Stelle nachfolgenden Abschnitt aufzunehmen:

Trennung von Staat und Kirche Der Staat muss allen Religionen und Religionsgemeinschaften gegenüber neutral sein. Keine Religionsgemeinschaft darf anderen Religionsgemeinschaften gegenüber bevorteilt werden. Staatliche Mittel dürfen nicht genutzt werden, um eine Religion oder eine Religionsgemeinschaft direkt oder indirekt zu fördern. Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Zugehörigkeit oder Nicht-Zugehörigkeit zu einer Religion muss gewährleistet sein. Die PIRATEN Thüringen streben einen weltanschaulich neutralen Staat und eine strikte Trennung von staatlichen und kirchlichen Angelegenheiten an. Das bedeutet folgende konkrete Forderungen:

  • Kündigung der Konkordate und Kirchenverträge, und somit auch kein Einzug der Kirchensteuer durch den Staat,
  • keine Staatsleistungen an Kirchen,
  • kulturelle und soziale Aktivitäten der Kirchen sind nach gleichen Grundsätzen zu fördern wie die aller anderen Gruppierungen,
  • keine Förderung von Veranstaltungen missionarischen Charakters,
  • die traditionell theologischen Fakultäten an staatlichen Universitäten sind in religionswissenschaftliche Fakultäten umzugestalten, da ihre Kirchen- und Glaubensbindung der Freiheit der Wissenschaft widerspricht,
  • kein schulischer Religionsunterricht nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften,
  • für Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen hat das allgemeine Arbeits- und Sozialrecht zu gelten,
  • keine Militärseelsorge in staatlicher Trägerschaft, sondern nur psychologische Betreuung,
  • keine Bevorzugung von Religionsgemeinschaften in den öffentlich-rechtlichen Medien,
  • keine religiösen Symbole in öffentlichen Institutionen.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

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