TH:Landesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Zweidrittelmehrheit: Unterschied zwischen den Versionen

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* Mit dieser Formulierung werden Minderheitsentscheidungen ermöglicht, wenn die Zahl der Enthaltungen groß ist (20 ja, 10 nein, 70 Enthaltungen = angenommen). Es muss also noch festgelegt werden, wie viele Stimmberechtigte sich enthalten dürfen, damit der Antrag noch gültig ist; zumindest halte ich das für sinnvoll. <br> Mein Ergänzungsvorschlag: "Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag beschlossen werden, indem mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie gültige Nein-Stimmen abgegeben werden (Zweidrittelmehrheit). Mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten muss für den Antrag stimmen." (Regelung im Bundestag) - [[Benutzer:Floh|Floh]]
 
* Mit dieser Formulierung werden Minderheitsentscheidungen ermöglicht, wenn die Zahl der Enthaltungen groß ist (20 ja, 10 nein, 70 Enthaltungen = angenommen). Es muss also noch festgelegt werden, wie viele Stimmberechtigte sich enthalten dürfen, damit der Antrag noch gültig ist; zumindest halte ich das für sinnvoll. <br> Mein Ergänzungsvorschlag: "Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag beschlossen werden, indem mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie gültige Nein-Stimmen abgegeben werden (Zweidrittelmehrheit). Mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten muss für den Antrag stimmen." (Regelung im Bundestag) - [[Benutzer:Floh|Floh]]
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** Ich halte das nicht für sinnvoll und meines Erachtens ist das genau die Art und Weise, wie wir bisher immer vorgegangen sind und wie ich es auch unterstütze und daher klar in der Satzung formuliert haben möchte. --[[Benutzer:Sbeyer|Stephan Beyer]] 13:07, 5. Okt. 2011 (UTC)
 
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Version vom 5. Oktober 2011, 15:07 Uhr

Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den TH:Landesparteitag 2011.2 von Stephan Beyer.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
[[Antragssteller::Stephan Beyer]]
Betrifft
Landessatzung / § 9 Abs. 1
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, § 9 Abs. 1 Satz 1:

Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden.

zu ändern in:

Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag beschlossen werden, indem mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie gültige Nein-Stimmen abgegeben werden (Zweidrittelmehrheit).
Begründung

Die jetzige Formulierung von § 9 Abs. 1 Satz 1 kann auf zwei Arten gedeutet werden. Strenggenommen wird eine qualifizerte Zweidrittelmehrheit gefordert, d.h. Enthaltungen/Nichtteilnahmen werden als Nein-Stimmen gewertet. Nach gängiger Rechtsprechung und Anwendung (auch bei den Piraten!) ist aber eine Zweidrittelmehrheit der gültigen, abgegebenen Stimmen (ohne Enthaltungen) gemeint.

Dieser Antrag fordert eine Konkretisierung hin zur letzteren Variante. Die Umsetzung als Berechnungsvorschrift ("doppelt so viele gültig Ja-Stimmen wie gültig Nein-Stimmen") stellt klar, dass keine Fragen bzgl. Enthaltungen oder Nichtteilnahmen offen bleiben.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Stephan Beyer Ich hasse es, diesen Antrag zu stellen, aber es erscheint mir notwendig, da verschiedene Entscheidungen sonst angefochten werden könnten.
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. zur Klärung dieser Frage gibt es verschiedene einschlägige Urteile. Änderung ist also nicht nötig.
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  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

  • Mit dieser Formulierung werden Minderheitsentscheidungen ermöglicht, wenn die Zahl der Enthaltungen groß ist (20 ja, 10 nein, 70 Enthaltungen = angenommen). Es muss also noch festgelegt werden, wie viele Stimmberechtigte sich enthalten dürfen, damit der Antrag noch gültig ist; zumindest halte ich das für sinnvoll.
    Mein Ergänzungsvorschlag: "Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag beschlossen werden, indem mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie gültige Nein-Stimmen abgegeben werden (Zweidrittelmehrheit). Mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten muss für den Antrag stimmen." (Regelung im Bundestag) - Floh
    • Ich halte das nicht für sinnvoll und meines Erachtens ist das genau die Art und Weise, wie wir bisher immer vorgegangen sind und wie ich es auch unterstütze und daher klar in der Satzung formuliert haben möchte. --Stephan Beyer 13:07, 5. Okt. 2011 (UTC)
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