TH:Landesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Verteilungsschlüssel für die Parteienfinanzierung: Unterschied zwischen den Versionen

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| Kurzbeschreibung  = Verteilungsschlüssel für die Parteienfinanzierung
 
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''Der Landesparteitag der PIRATEN Thüringen möge folgende Neuordnung der Auszahlung der jährlichen Parteienfinanzierung beschließen.
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''Der Landesparteitag der PIRATEN Thüringen möge folgende Neuordnung der Auszahlung der jährlichen Parteienfinanzierung beschließen.''
 
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Die bisherige Regelung zur Auszahlung der Parteienfinanzierung (beschlossen durch den Landesvorstand am 2. März 2011) soll durch eine faire und skalierbare Regelung ersetzt werden:
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Die bisherige Regelung zur Auszahlung der Parteienfinanzierung (beschlossen durch den [[TH:Vorstand/Vorstandssitzung/2011-03-02#TOP_9_-_Verteilung_der_Mittel_aus_der_Parteienfinanzierung_und_.C3.84nderungshaushalt_2011_2|Landesvorstand am 2. März 2011]]) soll durch eine auf die Anzahl der Kreisverbände skalierbare Regelung ersetzt werden:
 
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Die Gelder aus der Parteienfinanzierung werden nach folgendem Schlüssel aufgeteilt:
 
Die Gelder aus der Parteienfinanzierung werden nach folgendem Schlüssel aufgeteilt:
Die  Gesamtsumme - variabler und fixer Anteil (Sockelbetrag) -  werden durch die Anzahl der Mitglieder des Landesverbands Thüringen geteilt. Unberücksichtigt bleiben die Abschlagszahlungen, diese werden zurückgestellt bis zu ihrer Gegenrechungen mit den Realzahlungen (der Möglichkeit von Zahlungsausfall soll verhindert werden). Der so ermittelte "Mitgliedsanteil" wird entsprechend an die bestehenden Untergliederungen verteilt.
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Zum Stichtag 31.12. jeden Jahres werden die genauen Mitgliederzahlen erfasst und für die spätere Berechnung festgehalten.
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Die  Gesamtsumme der Parteienfinanzierung - variabler und fixer Anteil (Sockelbetrag) -  wird durch die Anzahl der Mitglieder (am 31.12.) des Landesverbands Thüringen geteilt. Unberücksichtigt bleiben die Abschlagszahlungen, diese werden zurückgestellt bis zu ihrer Gegenrechungen mit den Realzahlungen (der Möglichkeit von Zahlungsausfall soll verhindert werden). Der so ermittelte '''"Mitgliedsanteil"''' wird entsprechend an die bestehenden Untergliederungen verteilt.
100 / 60 * 25 = '''42% für den Landesverband<br>
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100 / 60 * 15 = '''25% für den Kreisverband''' (verbleibt beim Landesverband wenn kein Kreisverband vorhanden)<br>
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100 / 60 * 20 = '''33% für den Ortsverband''' (verbleibt beim Kreisverband wenn kein Ortsverband vorhanden)<br>
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Damit auf sprunghafte Änderungen der Mitgliedszahlen und Kreisverbandsgründungen reagiert werden kann, erfolgt die Auszahlung der Gelder der Parteienfinanzierung pro Quartal.
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'''Der Landesverband erhält 100% des "Mitgliedsanteil" für jedes Mitglied welches in keinem Kreisverband organisiert ist.<br>
Ist ein Pirat kein Mitglied in einem Kreisverband, so verbleibt der Betrag beim Landesverband, der davon Rücklagen für spätere mögliche Kreisverbands-Gründungen zu bilden hat. Zum Ende des jeweiligen Quartals werden diese Rücklagen bei Nichtinanspruchnahme aufgelöst und gehen in die Finanzen des Landesverbands ein.
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'''Sollte das Mitglied in einem Kreisverband organisiert sein, bekommt der Kreisverband 58% (100/60 * 35) und der Landesverband 42% (100/60 * 25) des "Mitgliedsanteil".<br>
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Ist ein Pirat kein Mitglied in einem Kreisverband, so verbleibt der '''"Mitgliedsanteil"''' beim Landesverband, der davon Rücklagen für spätere mögliche Kreisverbands-Gründungen bilden soll. Zum Ende des jeweiligen Quartals werden jeweils 1/4 dieser Rücklagen bei Nichtinanspruchnahme aufgelöst und gehen in die Finanzmittel des Landesverbands ein.<br>
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Sollte sich ein Kreisverband gründen so stehen ihm dann folgende Mittel zu:
 
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58% des '''"Mitgliedsanteil"''' * Anzahl der Mitglieder im gegründeten Kreisverband (Stichtag 31.12.) geteilt durch 12 Monate * Anzahl der verbleibenden Monate im Jahr (inklusive des Gründungsmonats)<br>
  
 
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* Auszahlung nach Anzahl der Mitglieder in den Kreisverbänden. Somit werden Kreisverbände mit großer Mitgliederzahl entsprechend berücksichtigt
 
* Auszahlung nach Anzahl der Mitglieder in den Kreisverbänden. Somit werden Kreisverbände mit großer Mitgliederzahl entsprechend berücksichtigt
 
* Der Verteilungsschlüssel ist skalierbar: mit steigender Anzahl von Kreisverbänden (also Mitglieder die in Kreisverbänden organisiert sind) erhöht sich auch die Gesamtzahlungen an die Untergliederungen
 
* Der Verteilungsschlüssel ist skalierbar: mit steigender Anzahl von Kreisverbänden (also Mitglieder die in Kreisverbänden organisiert sind) erhöht sich auch die Gesamtzahlungen an die Untergliederungen
* Die Auszahlung erfolgt quartalsweise so dass auf eventuelle Kreisverbands- Gründungen reagiert werden kann
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* Die Rückstellung für Kreisverbandsgründungen wird quartalsweise aufgelöst oder entsprechend ausgezahlt, so dass auf eventuelle Kreisverbands- Gründungen reagiert werden kann. Außerdem fallen dem Landesverband die Finanzmittel so schneller zu, als bei einer endjährigen Abrechnung.
 
* der Landesverband bleibt mit dem neuen Verteilungsschlüssel handlungsfähig durch den fixen Mindestbetrag von 42% aller Finanzmittel.
 
* der Landesverband bleibt mit dem neuen Verteilungsschlüssel handlungsfähig durch den fixen Mindestbetrag von 42% aller Finanzmittel.
  
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| Gremium    = TH:Landesparteitag 2011.2
 
| Gremium    = TH:Landesparteitag 2011.2
 
| Fabrik      = Antragsfabrik
 
| Fabrik      = Antragsfabrik
| Nummer      = (offen)
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| Nummer      = SOA.Verteilungsschlüssel.1
| Eingereicht =  
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| Eingereicht = 20111104
 
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====Beispieltabelle auf Basis der Zahlen des Jahres 2011====
 
====Beispieltabelle auf Basis der Zahlen des Jahres 2011====
'''Nach altem Verteilungsschlüssel:
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'''[[TH:Vorstand/Vorstandssitzung/2011-03-02#TOP_9_-_Verteilung_der_Mittel_aus_der_Parteienfinanzierung_und_.C3.84nderungshaushalt_2011_2|Nach altem Verteilungsschlüssel]]:<br>
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[http://wiki.piraten-thueringen.de/Datei:TH-Finanzplan_Nachtragshauhalt_TH_2011.ods Grundlage 2011]:<br>
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Gesamtbetrag (23162,32 €) = fixer Anteil (Sockelbetrag 3600 €) + variabler Anteil (19562,32 €)<br>
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'''50 %''' Rücklage (vom variablen Anteil) = 9781,16 € <br>
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'''25 %''' Werbemittelbudget für alle (vom variablen Anteil = 4890,58 €<br>
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'''25 %''' Umlage für die Kreisverbände (vom variablen Anteil) = 4890,58 € <br>
 
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Im Vergleich zum alten Verteilungsschlüssel ist erkennbar dass mit wachsender Anzahl von Mitgliedern in Kreisverbänden bzw. Ortsverbänden der variable Anteil der Parteienfinanzierung (58%) in die Kreisverbänden fließt. Zugleich ist der Landesverband weiterhin handlungsfähig da er durch den fixen Anteil (42%) stabil versorgt ist.
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Im Vergleich zum alten Verteilungsschlüssel ist erkennbar dass mit wachsender Anzahl von Mitgliedern in Kreisverbänden der variable Anteil der Parteienfinanzierung (58%) in die Kreisverbände fließt. Zugleich ist der Landesverband weiterhin handlungsfähig da er durch den fixen Anteil (42%) stabil versorgt ist.
  
 
=== Unterstützung / Ablehnung ===
 
=== Unterstützung / Ablehnung ===
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Bitte hier das Für und Wider eintragen.
 
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
  
* Argument 1
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* Prinzipiell kann man da was machen, aber:
** Antwort zu 1
+
** die Formulierung wirkt negativ. Der alte Beschluss wurde zusammen mit den KV-Vorständen getroffen. War also fair, da Zustimmung auch von unten
*** Antwort zu 1.1
+
*** An welcher Stelle ist die Formulierung negativ, ich würde das gerne ändern wenn dem so ist. Es ist nicht mein Anliegen den Landesvorstand zu gängeln. Ich sehe nur gerade jetzt zum LPT die Möglichkeit über die Verteilung der Parteienfinanzierung basisdemokratisch entscheiden zu lassen. Damit sind auch die Mitglieder eingebunden die eventuell nächstes Jahr durch Kreisverbandsgründungen direkt betroffen sind.--[[Benutzer:AlBern|AlBern]] 07:52, 1. Nov. 2011 (UTC)
** noch eine Antwort zu 1
+
**** Einige Formulierungen suggerieren, dass das aktuelle System nicht fair ist usw..
 
+
***** Das aktuelle System funktioniert für die aktuelle Situation und ist auch daher fair für alle. Wie man meinen Beispielrechnungen sehen kann, wären die beiden KVs mit weniger Geldern nach meinem System akutell weggekommen. Mein Hauptpunkt ist eine Verteilung die sich an den Anzahl der KVs richtet, so dass im Falle von mehr Mitgliedern in KVs als im LV auch in den KVs entsprechend Finanzmittel ankommen. Ich habe dazu nur einen Vorschlag gemacht. Ich bin für jeden anderen Vorschlag der das realisiert offen.
* Argument 2
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** Mitglieder gehen an den LV ran, wenn was zu besorgen oder finanzieren ist. Das wird dann einfach nicht mehr möglich sein
** ...
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*** Genau weil sie dann an ihren Kreisvorstand gehen. Haben sie keinen solchen ist immer noch der Landesvorstand verantwortlich, der nach dem neuen Verteilungssystem für diese Mitglieder entsprechende Mittel hat. Außerdem gab und gibt es da bei uns in Thüringen keine starren Grenzen, so wurden bereits oft "Care-Pakete" in zu erschliessende Gebiete seitens der Kreisverbände entsendet. --[[Benutzer:AlBern|AlBern]] 07:52, 1. Nov. 2011 (UTC)
*** ...
+
**** Auch Kreisverbandsmitglieder gingen in der Vergangenheit an den LV mit dem Hinweis, dass der KV für dies und jenes nicht zuständig ist
** ...
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***** So wie das auf BV Ebene passiert ;-)
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** Das Modus mit dem gemeinsamen Werbemittelbudget hat sich bewährt. Die aktuelle Bestellung zeigt den Vorteil...
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*** Dieser Modus muss nicht abgeändert werden. Es kann und sollte nach neuem Schlüssel weiterhin ein gemeinsames Budget gegen, dies ist auch im Interesse alles KVs. Ich könnte mir vorstellen jeder KV gibt einen gewissen Finanzbetrag in den Werbemittel-Topf (z.B. auch abhänhig nach Mitgliederanzahl) und somit können wieder gemeinsam Mittel besorgt werden.--[[Benutzer:AlBern|AlBern]] 07:52, 1. Nov. 2011 (UTC)
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**** Das wird besonders gut klappen, wenn das Geld erstmal verteilt ist. Klappt nämlich unter den LV gerade auch besonders gut... Not.
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***** Da gebe ich dir Recht. Aber wie Bernd immer schön sagt wir Thüringer sind da etwas Besonderes und wir haben hier auch kurze Wege :-)
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** Ich unterstütze die Idee, die Verteilung auf die neue (kommende) Situation anzupassen. Was der Berechnungsschlüssel nicht beachtet sind neben der Mitgliederzahl in den Untergliederungen Einwohner und Fläche (im Verhältnis). Ich bediene mich da der Argumentation unseres stellvertretenden Bundesvorsitzenden "Wir wollen sicherstellen, dass Piraten Wirkung in der Fläche erzeugen können (nach Bevölkerungsanteil). Es ist ein Unterschied, ob man in Berlin ein Plakat aufhängt oder in MeckPomm." und übertrage das mal auf Thüringen. Es macht einen Unterschied, ob ich ein Plakat in Jena oder in einem Dorf bei Hildburghausen aufhänge. Mit ersterem erreiche ich tausende Leute, mit dem anderen fünfzig. Erfolg in der Fläche kostet also mehr. Jetzt könnte man natürlich darüber diskutieren, ob einem das Preis-Leistungsverhältnis für Erfolg in der Fläche nicht passt. Der Bund hat dazu ja bereits eine Entscheidung getroffen, davon profitieren wir Thüringer explizit. Jetzt könnte man durchaus auch soweit gehen, dass wir das nach unten auch weiterleben. Grüße Daniel
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** Dies sehe ich auch so und habe mich daher bemüht einen Verteilungsschlüssel zu finden der gleichmässig erscheint. Die Idee die Fläche als Bezugsgröße zu nehmen hatte ich auch, werde das aber nach Bundesschlüssel auch mit Einwohnerzahl kombinieren und durchrechnen. Da dies ein Sonstiger Antrag ist, könnte man zu meinen Antrag einen Alternativantrag stellen, der genau dies beinhaltet. Ich komme leider nicht mehr dazu. --[[Benutzer:AlBern|AlBern]] 06:25, 5. Nov. 2011 (UTC)
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** Mit der bisherigen Verteilung fahren wir doch gut, oder? Weitere Finanzmittel können jederzeit und ohne Probleme beim LV beantragt werden. Ein nein gab es noch nie. Der LV ist für die organisatorische Unterstützung der Untergliederungen zuständig und hat damit auch dafür zu sorgen, dass diese handlungsfähig bleiben. Mich stört vor allem, dass der LV nach dem Antrag Rückstellungen für alle eventuellen KV, OV Gründungen bilden müsste. (Das wären ja so einige.) Dies macht die Finanzplanung aufwändig, bindet Arbeitskraft (Schatzmeister und Kassenprüfer <-- Ich ;o) ) und das Geld kann nicht für die Sache verwendet werden. M.E. sollten die Untergliederungen erst nach der Gründung auch berücksichtigt werden. So wie es auch bereits bei KV Erfurt und KV Jena geschehen. Alles andere ist hinderlich. Zum Glück/Leider gibt es nicht jedes Jahr Wahlen und somit auch keine Wahlkampfkostenrückerstattung. Grüße Chris
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** Im Grunde bildet der LV nicht für jeden einzelnen eventuellen KV eine Rückstellung sondern er zahlt den aktuellen KVs die Mittel aus und sich selbst die 42%. Der Rest wird immer nur quartalsweise an den LV ausgezahlt. Nur wenn ein KV sich gegründet hat, bekommt dieser seine entsprechenden Gelder und der LV diese dann eben nicht. Also einen viel größeren Aufwand sehe ich da nicht. Wenn man sich meine Beispieltabellen anschaut sieht man auch genau, dass es hier nicht darum geht den KVs mehr Geld zuzuführen, sondern gewappnet zu sein für neue KV Gründungen und eine Balance zwischen LV und Untergliederung herzustellen. Diese Untergliederungen sind eben diejenigen die Infostände, Aktionen, KPTs usw. veranstalten. Daher hat auch der BV entschieden den Großteil der Gelder nach unten in die LVs weiterzureichen, da dort auch die Mitglieder organisiert sind.  --[[Benutzer:AlBern|AlBern]] 06:25, 5. Nov. 2011 (UTC)
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* Der LPT ist nicht so der rechte Rahmen für so eine Diskussion. Auch zur Klärung der Verteilung der Bundesmittel auf die LVs haben sich die Landesschatzmeister getroffen und das ausdiskutiert. Sollten wir das dann zum nächsten BPT mit 1.500 Basismitgliedern diskutieren? Keine gute Idee.
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** Warum nicht? Wollen wir Basisdemokratie oder nicht? Meiner Meinung nach sollten wir wenn es möglich ist, solche Entscheidungen durch die Basis abstimmen lassen. --[[Benutzer:AlBern|AlBern]] 06:25, 5. Nov. 2011 (UTC)
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* Die bisherige Regelung war im Februar mit dem Hintergrund zweier ungefähr gleichstarker KVs getroffen worden sowie der Möglichkeit der Gründung noch eines 3. KV in 2011. Mein Vorschlag: wir klären das zu Beginn des neuen Jahres, bzw. wenn klar ist, wie hoch die Zahlung ausfallen wird,  mit den KV-Schatzmeistern und jeweils 1 Vertreter der KVs in Gründung.
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** Und das verstehe ich nicht. Erstens hat mein Verteilungsschlüssel nichts mit der Höhe der Zahlung zutun, davon ist er nämlich unabhängig. Und warum sollen das die Schatzmeister unter sich "ausklüngeln"? --[[Benutzer:AlBern|AlBern]] 06:25, 5. Nov. 2011 (UTC)
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* Erst mal müssen wir auch wieder Geld haben, was wir verteilen können. Solange der Gesamt-Jahresabschluß der Piratenpartei für 2010 nicht fertig ist, reden wir hier sowieso über ungelegte Eier. Irmgard
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** Eben deswegen habe ich auch einen Verteilungsschlüssel vorgelegt, der unabhängig von der Höhe der Zahlung ist. Er ist skalierbar im Gegensatz zu dem Bisherigen. --[[Benutzer:AlBern|AlBern]] 06:25, 5. Nov. 2011 (UTC)

Aktuelle Version vom 5. November 2011, 08:33 Uhr

Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Sonstiger Antrag für den TH:Landesparteitag 2011.2 von AlBern.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!

Sonstiger Antrag Nr.
SOA.Verteilungsschlüssel.1
Beantragt von
[[Antragssteller::AlBern]]
Titel 
Verteilungsschlüssel für die Parteienfinanzierung
Antrag

Der Landesparteitag der PIRATEN Thüringen möge folgende Neuordnung der Auszahlung der jährlichen Parteienfinanzierung beschließen.
Die bisherige Regelung zur Auszahlung der Parteienfinanzierung (beschlossen durch den Landesvorstand am 2. März 2011) soll durch eine auf die Anzahl der Kreisverbände skalierbare Regelung ersetzt werden:
Die Gelder aus der Parteienfinanzierung werden nach folgendem Schlüssel aufgeteilt: Zum Stichtag 31.12. jeden Jahres werden die genauen Mitgliederzahlen erfasst und für die spätere Berechnung festgehalten. Die Gesamtsumme der Parteienfinanzierung - variabler und fixer Anteil (Sockelbetrag) - wird durch die Anzahl der Mitglieder (am 31.12.) des Landesverbands Thüringen geteilt. Unberücksichtigt bleiben die Abschlagszahlungen, diese werden zurückgestellt bis zu ihrer Gegenrechungen mit den Realzahlungen (der Möglichkeit von Zahlungsausfall soll verhindert werden). Der so ermittelte "Mitgliedsanteil" wird entsprechend an die bestehenden Untergliederungen verteilt.
Der Landesverband erhält 100% des "Mitgliedsanteil" für jedes Mitglied welches in keinem Kreisverband organisiert ist.
Sollte das Mitglied in einem Kreisverband organisiert sein, bekommt der Kreisverband 58% (100/60 * 35) und der Landesverband 42% (100/60 * 25) des "Mitgliedsanteil".

Ist ein Pirat kein Mitglied in einem Kreisverband, so verbleibt der "Mitgliedsanteil" beim Landesverband, der davon Rücklagen für spätere mögliche Kreisverbands-Gründungen bilden soll. Zum Ende des jeweiligen Quartals werden jeweils 1/4 dieser Rücklagen bei Nichtinanspruchnahme aufgelöst und gehen in die Finanzmittel des Landesverbands ein.
Sollte sich ein Kreisverband gründen so stehen ihm dann folgende Mittel zu:
58% des "Mitgliedsanteil" * Anzahl der Mitglieder im gegründeten Kreisverband (Stichtag 31.12.) geteilt durch 12 Monate * Anzahl der verbleibenden Monate im Jahr (inklusive des Gründungsmonats)

Begründung

Eine sinnvolle Basis für die Verteilung von Mitteln ist bereits in der Finanzordnung der Bundessatzung [1] geregelt. Sie orientiert sich an den Mitgliedern (bzw. Mitgliedsbeiträgen) in den Gliederungen.

  • Demnach fallen dem Landesverband 60% der Beiträge zu, für Mitglieder, welche keiner weiteren Untergliederung angehören
  • Demnach fallen dem Landesverband 25% der Beiträge zu, für Mitglieder, welche einer weiteren Untergliederung (Kreisverband, Ortsverband) angehören
  • Demnach fallen dem Kreisverband 35% der Beiträge zu, für Mitglieder, welche seiner Gliederung angehören.
  • 40% des Beitrags erhält der Bundesverband

Und genau auf dieser Basis - Mitgliederzahlen in den Gliederungen, wie in der Satzung geregelt - sollen auch die Mittel aus Parteienfinanzierung verteilt werden.

Vorteile:

  • Auszahlung nach Anzahl der Mitglieder in den Kreisverbänden. Somit werden Kreisverbände mit großer Mitgliederzahl entsprechend berücksichtigt
  • Der Verteilungsschlüssel ist skalierbar: mit steigender Anzahl von Kreisverbänden (also Mitglieder die in Kreisverbänden organisiert sind) erhöht sich auch die Gesamtzahlungen an die Untergliederungen
  • Die Rückstellung für Kreisverbandsgründungen wird quartalsweise aufgelöst oder entsprechend ausgezahlt, so dass auf eventuelle Kreisverbands- Gründungen reagiert werden kann. Außerdem fallen dem Landesverband die Finanzmittel so schneller zu, als bei einer endjährigen Abrechnung.
  • der Landesverband bleibt mit dem neuen Verteilungsschlüssel handlungsfähig durch den fixen Mindestbetrag von 42% aller Finanzmittel.



Beispieltabelle auf Basis der Zahlen des Jahres 2011

Nach altem Verteilungsschlüssel:
Grundlage 2011:
Gesamtbetrag (23162,32 €) = fixer Anteil (Sockelbetrag 3600 €) + variabler Anteil (19562,32 €)
50 % Rücklage (vom variablen Anteil) = 9781,16 €
25 % Werbemittelbudget für alle (vom variablen Anteil = 4890,58 €
25 % Umlage für die Kreisverbände (vom variablen Anteil) = 4890,58 €

Anteil Landesverband
Anteil Kreisverbände (25% des variablen Anteils)
bei 2 Kreisverbänden
bei 3 Kreisverbänden
bei 4 Kreisverbänden
bei 5 Kreisverbänden
18271 € (gesamt) 4891 € (gesamt) 2445 € 1630 € 1222 € 978 €
3600 € fixer Sockelbetrag
9781 € Wahlkampf-Rücklage (50% des variablen Anteils)
4891 € Werbemittel Budget (25% des variablen Anteils)

Dies bedeutet faktisch umso mehr Piraten in Kreisverbänden engagiert sind, umso weniger Gelder stehen jedem einzelnen Kreisverband zu. Der Betrag des Landesverbands bleibt dabei immer gleich, obwohl weniger Mitglieder durch ihn "verwaltet" werden müssen.

Nach neuem Verteilungsschlüssel:

Anteil Landesverband
Anteil Kreisverbände
bei 33% Mitgliederanteil
bei 50% Mitgliederanteil
bei 67% Mitgliederanteil
bei 100% Mitgliederanteil
9728 € (fixer 42% Anteil) --- --- --- --- ---
9001 € 4433 €
6717 € 6717 €
4433 € 9001 €
0 € 13434 €

Im Vergleich zum alten Verteilungsschlüssel ist erkennbar dass mit wachsender Anzahl von Mitgliedern in Kreisverbänden der variable Anteil der Parteienfinanzierung (58%) in die Kreisverbände fließt. Zugleich ist der Landesverband weiterhin handlungsfähig da er durch den fixen Anteil (42%) stabil versorgt ist.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

  • Prinzipiell kann man da was machen, aber:
    • die Formulierung wirkt negativ. Der alte Beschluss wurde zusammen mit den KV-Vorständen getroffen. War also fair, da Zustimmung auch von unten
      • An welcher Stelle ist die Formulierung negativ, ich würde das gerne ändern wenn dem so ist. Es ist nicht mein Anliegen den Landesvorstand zu gängeln. Ich sehe nur gerade jetzt zum LPT die Möglichkeit über die Verteilung der Parteienfinanzierung basisdemokratisch entscheiden zu lassen. Damit sind auch die Mitglieder eingebunden die eventuell nächstes Jahr durch Kreisverbandsgründungen direkt betroffen sind.--AlBern 07:52, 1. Nov. 2011 (UTC)
        • Einige Formulierungen suggerieren, dass das aktuelle System nicht fair ist usw..
          • Das aktuelle System funktioniert für die aktuelle Situation und ist auch daher fair für alle. Wie man meinen Beispielrechnungen sehen kann, wären die beiden KVs mit weniger Geldern nach meinem System akutell weggekommen. Mein Hauptpunkt ist eine Verteilung die sich an den Anzahl der KVs richtet, so dass im Falle von mehr Mitgliedern in KVs als im LV auch in den KVs entsprechend Finanzmittel ankommen. Ich habe dazu nur einen Vorschlag gemacht. Ich bin für jeden anderen Vorschlag der das realisiert offen.
    • Mitglieder gehen an den LV ran, wenn was zu besorgen oder finanzieren ist. Das wird dann einfach nicht mehr möglich sein
      • Genau weil sie dann an ihren Kreisvorstand gehen. Haben sie keinen solchen ist immer noch der Landesvorstand verantwortlich, der nach dem neuen Verteilungssystem für diese Mitglieder entsprechende Mittel hat. Außerdem gab und gibt es da bei uns in Thüringen keine starren Grenzen, so wurden bereits oft "Care-Pakete" in zu erschliessende Gebiete seitens der Kreisverbände entsendet. --AlBern 07:52, 1. Nov. 2011 (UTC)
        • Auch Kreisverbandsmitglieder gingen in der Vergangenheit an den LV mit dem Hinweis, dass der KV für dies und jenes nicht zuständig ist
          • So wie das auf BV Ebene passiert ;-)
    • Das Modus mit dem gemeinsamen Werbemittelbudget hat sich bewährt. Die aktuelle Bestellung zeigt den Vorteil...
      • Dieser Modus muss nicht abgeändert werden. Es kann und sollte nach neuem Schlüssel weiterhin ein gemeinsames Budget gegen, dies ist auch im Interesse alles KVs. Ich könnte mir vorstellen jeder KV gibt einen gewissen Finanzbetrag in den Werbemittel-Topf (z.B. auch abhänhig nach Mitgliederanzahl) und somit können wieder gemeinsam Mittel besorgt werden.--AlBern 07:52, 1. Nov. 2011 (UTC)
        • Das wird besonders gut klappen, wenn das Geld erstmal verteilt ist. Klappt nämlich unter den LV gerade auch besonders gut... Not.
          • Da gebe ich dir Recht. Aber wie Bernd immer schön sagt wir Thüringer sind da etwas Besonderes und wir haben hier auch kurze Wege :-)
    • Ich unterstütze die Idee, die Verteilung auf die neue (kommende) Situation anzupassen. Was der Berechnungsschlüssel nicht beachtet sind neben der Mitgliederzahl in den Untergliederungen Einwohner und Fläche (im Verhältnis). Ich bediene mich da der Argumentation unseres stellvertretenden Bundesvorsitzenden "Wir wollen sicherstellen, dass Piraten Wirkung in der Fläche erzeugen können (nach Bevölkerungsanteil). Es ist ein Unterschied, ob man in Berlin ein Plakat aufhängt oder in MeckPomm." und übertrage das mal auf Thüringen. Es macht einen Unterschied, ob ich ein Plakat in Jena oder in einem Dorf bei Hildburghausen aufhänge. Mit ersterem erreiche ich tausende Leute, mit dem anderen fünfzig. Erfolg in der Fläche kostet also mehr. Jetzt könnte man natürlich darüber diskutieren, ob einem das Preis-Leistungsverhältnis für Erfolg in der Fläche nicht passt. Der Bund hat dazu ja bereits eine Entscheidung getroffen, davon profitieren wir Thüringer explizit. Jetzt könnte man durchaus auch soweit gehen, dass wir das nach unten auch weiterleben. Grüße Daniel
    • Dies sehe ich auch so und habe mich daher bemüht einen Verteilungsschlüssel zu finden der gleichmässig erscheint. Die Idee die Fläche als Bezugsgröße zu nehmen hatte ich auch, werde das aber nach Bundesschlüssel auch mit Einwohnerzahl kombinieren und durchrechnen. Da dies ein Sonstiger Antrag ist, könnte man zu meinen Antrag einen Alternativantrag stellen, der genau dies beinhaltet. Ich komme leider nicht mehr dazu. --AlBern 06:25, 5. Nov. 2011 (UTC)
    • Mit der bisherigen Verteilung fahren wir doch gut, oder? Weitere Finanzmittel können jederzeit und ohne Probleme beim LV beantragt werden. Ein nein gab es noch nie. Der LV ist für die organisatorische Unterstützung der Untergliederungen zuständig und hat damit auch dafür zu sorgen, dass diese handlungsfähig bleiben. Mich stört vor allem, dass der LV nach dem Antrag Rückstellungen für alle eventuellen KV, OV Gründungen bilden müsste. (Das wären ja so einige.) Dies macht die Finanzplanung aufwändig, bindet Arbeitskraft (Schatzmeister und Kassenprüfer <-- Ich ;o) ) und das Geld kann nicht für die Sache verwendet werden. M.E. sollten die Untergliederungen erst nach der Gründung auch berücksichtigt werden. So wie es auch bereits bei KV Erfurt und KV Jena geschehen. Alles andere ist hinderlich. Zum Glück/Leider gibt es nicht jedes Jahr Wahlen und somit auch keine Wahlkampfkostenrückerstattung. Grüße Chris
    • Im Grunde bildet der LV nicht für jeden einzelnen eventuellen KV eine Rückstellung sondern er zahlt den aktuellen KVs die Mittel aus und sich selbst die 42%. Der Rest wird immer nur quartalsweise an den LV ausgezahlt. Nur wenn ein KV sich gegründet hat, bekommt dieser seine entsprechenden Gelder und der LV diese dann eben nicht. Also einen viel größeren Aufwand sehe ich da nicht. Wenn man sich meine Beispieltabellen anschaut sieht man auch genau, dass es hier nicht darum geht den KVs mehr Geld zuzuführen, sondern gewappnet zu sein für neue KV Gründungen und eine Balance zwischen LV und Untergliederung herzustellen. Diese Untergliederungen sind eben diejenigen die Infostände, Aktionen, KPTs usw. veranstalten. Daher hat auch der BV entschieden den Großteil der Gelder nach unten in die LVs weiterzureichen, da dort auch die Mitglieder organisiert sind. --AlBern 06:25, 5. Nov. 2011 (UTC)
  • Der LPT ist nicht so der rechte Rahmen für so eine Diskussion. Auch zur Klärung der Verteilung der Bundesmittel auf die LVs haben sich die Landesschatzmeister getroffen und das ausdiskutiert. Sollten wir das dann zum nächsten BPT mit 1.500 Basismitgliedern diskutieren? Keine gute Idee.
    • Warum nicht? Wollen wir Basisdemokratie oder nicht? Meiner Meinung nach sollten wir wenn es möglich ist, solche Entscheidungen durch die Basis abstimmen lassen. --AlBern 06:25, 5. Nov. 2011 (UTC)
  • Die bisherige Regelung war im Februar mit dem Hintergrund zweier ungefähr gleichstarker KVs getroffen worden sowie der Möglichkeit der Gründung noch eines 3. KV in 2011. Mein Vorschlag: wir klären das zu Beginn des neuen Jahres, bzw. wenn klar ist, wie hoch die Zahlung ausfallen wird, mit den KV-Schatzmeistern und jeweils 1 Vertreter der KVs in Gründung.
    • Und das verstehe ich nicht. Erstens hat mein Verteilungsschlüssel nichts mit der Höhe der Zahlung zutun, davon ist er nämlich unabhängig. Und warum sollen das die Schatzmeister unter sich "ausklüngeln"? --AlBern 06:25, 5. Nov. 2011 (UTC)
  • Erst mal müssen wir auch wieder Geld haben, was wir verteilen können. Solange der Gesamt-Jahresabschluß der Piratenpartei für 2010 nicht fertig ist, reden wir hier sowieso über ungelegte Eier. Irmgard
    • Eben deswegen habe ich auch einen Verteilungsschlüssel vorgelegt, der unabhängig von der Höhe der Zahlung ist. Er ist skalierbar im Gegensatz zu dem Bisherigen. --AlBern 06:25, 5. Nov. 2011 (UTC)