TH:Landesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Verteilungsschlüssel für die Parteienfinanzierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gelder aus der Parteienfinanzierung werden nach folgendem Schlüssel aufgeteilt:
 
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Version vom 1. November 2011, 08:30 Uhr

Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Sonstiger Antrag (im Entwurfsstadium) für den TH:Landesparteitag 2011.2 von AlBern.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.

Sonstiger Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
[[Antragssteller::AlBern]]
Titel 
Verteilungsschlüssel für die Parteienfinanzierung
Antrag

Der Landesparteitag der PIRATEN Thüringen möge folgende Neuordnung der Auszahlung der jährlichen Parteienfinanzierung beschließen.
Die bisherige Regelung zur Auszahlung der Parteienfinanzierung (beschlossen durch den Landesvorstand am 2. März 2011) soll durch eine auf die Anzahl der Kreisverbände skalierbare Regelung ersetzt werden:
Die Gelder aus der Parteienfinanzierung werden nach folgendem Schlüssel aufgeteilt: Die Gesamtsumme - variabler und fixer Anteil (Sockelbetrag) - werden durch die Anzahl der Mitglieder des Landesverbands Thüringen geteilt. Unberücksichtigt bleiben die Abschlagszahlungen, diese werden zurückgestellt bis zu ihrer Gegenrechungen mit den Realzahlungen (der Möglichkeit von Zahlungsausfall soll verhindert werden). Der so ermittelte "Mitgliedsanteil" wird entsprechend an die bestehenden Untergliederungen verteilt.

100 / 60 * 25 = 42% für den Landesverband
100 / 60 * 15 = 25% für den Kreisverband (verbleibt beim Landesverband wenn kein Kreisverband vorhanden)
100 / 60 * 20 = 33% für den Ortsverband (verbleibt beim Kreisverband wenn kein Ortsverband vorhanden)

Damit auf sprunghafte Änderungen der Mitgliedszahlen und Kreisverbandsgründungen reagiert werden kann, erfolgt die Auszahlung der Gelder der Parteienfinanzierung pro Quartal. Ist ein Pirat kein Mitglied in einem Kreisverband, so verbleibt der Betrag beim Landesverband, der davon Rücklagen für spätere mögliche Kreisverbands-Gründungen zu bilden hat. Zum Ende des jeweiligen Quartals werden diese Rücklagen bei Nichtinanspruchnahme aufgelöst und gehen in die Finanzen des Landesverbands ein.

Begründung

Eine sinnvolle Basis für die Verteilung von Mitteln ist bereits in der Finanzordnung der Bundessatzung [1] geregelt. Sie orientiert sich an den Mitgliedern (bzw. Mitgliedsbeiträgen) in den Gliederungen.

  • Demnach fallen dem Landesverband 60% der Beiträge zu, für Mitglieder, welche keiner weiteren Untergliederung angehören
  • Demnach fallen dem Landesverband 25% der Beiträge zu, für Mitglieder, welche einer weiteren Untergliederung (Kreisverband, Ortsverband) angehören
  • Demnach fallen dem Kreisverband 35% der Beiträge zu, für Mitglieder, welche seiner Gliederung angehören.
  • 40% des Beitrags erhält der Bundesverband

Und genau auf dieser Basis - Mitgliederzahlen in den Gliederungen, wie in der Satzung geregelt - sollen auch die Mittel aus Parteienfinanzierung verteilt werden.

Vorteile:

  • Auszahlung nach Anzahl der Mitglieder in den Kreisverbänden. Somit werden Kreisverbände mit großer Mitgliederzahl entsprechend berücksichtigt
  • Der Verteilungsschlüssel ist skalierbar: mit steigender Anzahl von Kreisverbänden (also Mitglieder die in Kreisverbänden organisiert sind) erhöht sich auch die Gesamtzahlungen an die Untergliederungen
  • Die Auszahlung erfolgt quartalsweise so dass auf eventuelle Kreisverbands- Gründungen reagiert werden kann
  • der Landesverband bleibt mit dem neuen Verteilungsschlüssel handlungsfähig durch den fixen Mindestbetrag von 42% aller Finanzmittel.



Beispieltabelle auf Basis der Zahlen des Jahres 2011

Nach altem Verteilungsschlüssel:

Anteil Landesverband
Anteil Kreisverbände (25% des variablen Anteils)
bei 2 Kreisverbänden
bei 3 Kreisverbänden
bei 4 Kreisverbänden
bei 5 Kreisverbänden
18271 € (gesamt) 4891 € (gesamt) 2445 € 1630 € 1222 € 978 €
3600 € fixer Sockelbetrag
9781 € Wahlkampf-Rücklage (50% des variablen Anteils)
4891 € Werbemittel Budget (25% des variablen Anteils)

Dies bedeutet faktisch umso mehr Piraten in Kreisverbänden engagiert sind, umso weniger Gelder stehen jedem einzelnen Kreisverband zu. Der Betrag des Landesverbands bleibt dabei immer gleich, obwohl weniger Mitglieder durch ihn "verwaltet" werden müssen.

Nach neuem Verteilungsschlüssel:

Anteil Landesverband
Anteil Kreisverbände
bei 33% Mitgliederanteil
bei 50% Mitgliederanteil
bei 67% Mitgliederanteil
bei 100% Mitgliederanteil
9728 € (fixer 42% Anteil) --- --- --- --- ---
9001 € 4433 €
6717 € 6717 €
4433 € 9001 €
0 € 13434 €

Im Vergleich zum alten Verteilungsschlüssel ist erkennbar dass mit wachsender Anzahl von Mitgliedern in Kreisverbänden bzw. Ortsverbänden der variable Anteil der Parteienfinanzierung (58%) in die Kreisverbänden fließt. Zugleich ist der Landesverband weiterhin handlungsfähig da er durch den fixen Anteil (42%) stabil versorgt ist.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

  • Prinzipiell kann man da was machen, aber:
    • die Formulierung wirkt negativ. Der alte Beschluss wurde zusammen mit den KV-Vorständen getroffen. War also fair, da Zustimmung auch von unten
    • Mitglieder gehen an den LV ran, wenn was zu besorgen oder finanzieren ist. Das wird dann einfach nicht mehr möglich sein
    • Das Modus mit dem gemeinsamen Werbemittelbudget hat sich bewährt. Die aktuelle Bestellung zeigt den Vorteil...