TH:Landesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Pazifismus 3: Unterschied zwischen den Versionen

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Die in der BRD stationierten ausländischen Truppen und deren militärischen Geräte, insbesondere atomare und konventionelle Waffen, sollen schnellstmöglich und vollständig abgezogen werden.
 
Die in der BRD stationierten ausländischen Truppen und deren militärischen Geräte, insbesondere atomare und konventionelle Waffen, sollen schnellstmöglich und vollständig abgezogen werden.
 
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Zitat: http://www.hdg.de/lemo/html/dokumente/JahreDesAufbausInOstUndWest_vertragDeutschlandvertrag1954/index.html
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''(2) Die Bundesrepublik wird demgemäß die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben.''
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Die BRD ist aber nur fast ein souveräner Staat.
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''Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluß eines Friedensvertrags verhindert hat, behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung. Die von den Drei Mächten beibehaltenen Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf die Stationierung von Streitkräften in Deutschland und der Schutz der Sicherheit dieser Streitkräfte bestimmen sich nach den Artikeln 4 und 5 dieses Vertrags.''
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''(3) Bei Verhandlungen mit Staaten, mit denen die Bundesrepublik keine Beziehungen unterhält, werden die Drei Mächte die Bundesrepublik in Fragen konsultieren, die deren politische Interessen unmittelbar berühren.''
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''(3). Die Drei Mächte werden nur nach vorheriger Einwilligung der Bundesrepublik Truppen eines Staates, der zur Zeit keine Kontingente stellt, als Teil ihrer Streitkräfte im Bundesgebiet stationieren. Jedoch dürfen solche Kontingente im Falle eines Angriffs oder unmittelbar drohenden Angriffs ohne Einwilligung der Bundesrepublik in das Bundesgebiet gebracht werden, dürfen dagegen nach Beseitigung der Gefahr nur mit Einwilligung der Bundesrepublik dort verbleiben.''
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Quelle: BGBl. 1955 II S. 305-311
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Politisches Archiv des Auswärtigen Amts, Vertragsarchiv
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Die BRD darf ihre Angelegenheiten nicht ohne die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Französische Republik zu fragen regeln. Auch muss sie die Besatzung weiterhin dulden. Kann auch im "Ernstfall" eine Aufstockung der Kontingente ausländischer Armeen nicht verhindern.
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Ein paar Zahlen von der FES.
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Zitat http://library.fes.de/pdf-files/bueros/seoul/06056.pdf:
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''Den ausländischen Streitkräften stehen in Deutschland insgesamt ca. 37.800 Liegenschaften mit einer Größe von rd. 148.000 ha zur Nutzung zur Verfügung. Zu den Liegenschaften gehören Übungsplätze, Flugplätze, Kasernen und Depots, aber auch Krankenhäuser, Schulen, Sportplätze und Versorgungseinrichtungen. Außerdem stehen den alliierten Streitkräften rd. 135.000 Wohnungen zur Verfügung. Ein großer Teil der Liegenschaften ist den Bündnispartnern, darunter auch den Amerikanern, unentgeltlich – d.h. ohne Miete oder anderes Nutzungsentgelt – überlassen worden. Es handelt sich dabei um bundes- oder landeseigene Grundstücke.''
 
| Typ        = Programmantrag
 
| Typ        = Programmantrag
 
| Gremium    = TH:Landesparteitag 2011.2
 
| Gremium    = TH:Landesparteitag 2011.2

Version vom 4. November 2011, 12:13 Uhr

Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Programmantrag für den TH:Landesparteitag 2011.2 von Bratwurst.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!

Änderungsantrag Nr.
PÄA.Pazifismus.3
Beantragt von
[[Antragssteller::Bratwurst]]
Programm

Wahlprogramm/Parteiprogramm

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Hiermit stelle ich an den Landesparteitag den Antrag, das Parteiprogramm der PIRATEN Thüringen im Bereich "Pazifismus" um folgenden Abschnitt geeignet zu erweitern:

Die in der BRD stationierten ausländischen Truppen und deren militärischen Geräte, insbesondere atomare und konventionelle Waffen, sollen schnellstmöglich und vollständig abgezogen werden.

Begründung

Zitat: http://www.hdg.de/lemo/html/dokumente/JahreDesAufbausInOstUndWest_vertragDeutschlandvertrag1954/index.html

Artikel 1

(2) Die Bundesrepublik wird demgemäß die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben.

Die BRD ist aber nur fast ein souveräner Staat.

Artikel 2

Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluß eines Friedensvertrags verhindert hat, behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung. Die von den Drei Mächten beibehaltenen Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf die Stationierung von Streitkräften in Deutschland und der Schutz der Sicherheit dieser Streitkräfte bestimmen sich nach den Artikeln 4 und 5 dieses Vertrags.

Artikel 3

(3) Bei Verhandlungen mit Staaten, mit denen die Bundesrepublik keine Beziehungen unterhält, werden die Drei Mächte die Bundesrepublik in Fragen konsultieren, die deren politische Interessen unmittelbar berühren.

Artikel 4

(3). Die Drei Mächte werden nur nach vorheriger Einwilligung der Bundesrepublik Truppen eines Staates, der zur Zeit keine Kontingente stellt, als Teil ihrer Streitkräfte im Bundesgebiet stationieren. Jedoch dürfen solche Kontingente im Falle eines Angriffs oder unmittelbar drohenden Angriffs ohne Einwilligung der Bundesrepublik in das Bundesgebiet gebracht werden, dürfen dagegen nach Beseitigung der Gefahr nur mit Einwilligung der Bundesrepublik dort verbleiben.

Quelle: BGBl. 1955 II S. 305-311 Politisches Archiv des Auswärtigen Amts, Vertragsarchiv

Die BRD darf ihre Angelegenheiten nicht ohne die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Französische Republik zu fragen regeln. Auch muss sie die Besatzung weiterhin dulden. Kann auch im "Ernstfall" eine Aufstockung der Kontingente ausländischer Armeen nicht verhindern.

Ein paar Zahlen von der FES.

Zitat http://library.fes.de/pdf-files/bueros/seoul/06056.pdf:

Den ausländischen Streitkräften stehen in Deutschland insgesamt ca. 37.800 Liegenschaften mit einer Größe von rd. 148.000 ha zur Nutzung zur Verfügung. Zu den Liegenschaften gehören Übungsplätze, Flugplätze, Kasernen und Depots, aber auch Krankenhäuser, Schulen, Sportplätze und Versorgungseinrichtungen. Außerdem stehen den alliierten Streitkräften rd. 135.000 Wohnungen zur Verfügung. Ein großer Teil der Liegenschaften ist den Bündnispartnern, darunter auch den Amerikanern, unentgeltlich – d.h. ohne Miete oder anderes Nutzungsentgelt – überlassen worden. Es handelt sich dabei um bundes- oder landeseigene Grundstücke.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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