TH:Landesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Anzahl Mitglieder Einberufung2: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 24. Oktober 2011, 10:21 Uhr

Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den TH:Landesparteitag 2011.2 von DaWi.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!

Änderungsantrag Nr.
SÄA.Anzahl.Mitglieder.2
Beantragt von
[[Antragssteller::DaWi]]
Betrifft
Landessatzung / § 6b(2) und § 6a (5)
Beantragte Änderungen

Der Parteitag möge beschließen, den § 6b, Absatz 2 der Satzung mit

(2) Der ordentliche Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich.

Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn mindestens zweimal die Wurzel der Anzahl der Mitglieder des Landesverbandes es beantragen. Die Piraten die den Landesparteitag beantragen, sind schriftlich mit Name und Unterschrift festzuhalten und dem Antrag beizufügen. Der Landesvorstand lädt drei Wochen vor Tagungsbeginn unter Angabe des Tagungsortes, des Tages, der Uhrzeit und der vorläufigen Tagesordnung ein. Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichung auf der offiziellen Webseite des Landesverbandes unter www.piraten-thueringen.de. Zusätzlich werden nach Möglichkeit alle Mitglieder durch eine E-Mail auf den kommenden Landesparteitag aufmerksam gemacht. Bei besonderer Dringlichkeit kann die Einladungsfrist auf bis zu zwei Wochen verkürzt werden. Die Dringlichkeit muss in der Einladung begründet werden. Die Einladungsfrist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Der so einberufene Landesparteitag darf sich nur mit dem benannten Grund der Einberufung befassen. Spätestens 7 Tage vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut auf der offiziellen Webseite des Landesverbandes Thüringen zu veröffentlichen. Finden Personenwahlen statt, ist eine bis dahin bestehende Kandidatenliste zu erwähnen. Sofern dies geboten ist, enthält die vorläufige Tagesordnung zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten eine kurze Beschreibung der zu behandelnden Angelegenheiten. Bei Wahlen enthält sie die genaue Bezeichnung der Ämter oder Listenplätze und deren Anzahl; ist hierzu eine Beschlussfassung der Mitglieder geboten, so enthält sie hierauf einen Hinweis. Jedes Mitglied hat auf dem Landesparteitag das Recht der freien Rede. Der Versammlungsleiter gewährleistet, dass jeder Pirat des Landes ausreichend Gehör findet. Näheres wird in der Geschäftsordnung geregelt. Rederecht auf dem Landesparteitag haben zusätzlich die Mitglieder der Bundes- und aller Landesorgane der Piratenpartei Deutschland.

zu ersetzen.


Weiterhin ist §6a (5) durch

§6a (5) Auf Antrag mindestens zweimal die Wurzel der Anzahl der Mitglieder des Landesverbandes kann der Landesvorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden. Die Namen und Unterschriften der beantragenden Piraten sind schriftlich festzuhalten und am Beginn des Zusammentreffen vorzulegen.

zu ersetzen.

Begründung

Mit der Anzahl der Mitglieder muss die Hürde für die Einberufung eines LPTs natürlich steigen. Ein linearer Zusammenhang (Zehntel) ist jedoch ab einer gewissen Größe nicht mehr zielführend. Meiner Meinung nach spiegelt das Doppelte der Wurzel der Anzahl der Mitglieder eine bessere Größe wider.

Dieser antrag ändert Hendriks Variante gemäß der Idee ab.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • --Irmgard 09:21, 24. Okt. 2011 (UTC) können wir das mit dem "stimmberechtigt" noch hineinbringen?
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