TH:LPT2018.1 SAA1: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 11. September 2018, 14:13 Uhr

"Update der Bundessatzung"

Der Parteitag möge beschließen, den folgenden Text:

§ 2 (1) Die Mitgliedschaft ist durch die Bundessatzung in der Fassung vom 25./26.07.2015 geregelt. § 2 (4) Die Beendigung der Mitgliedschaft ist durch die Bundessatzung in der Fassung vom 25./26.07.2015 geregelt. § 6c (1) Rechte und Pflichten des Landesschiedsgerichts sind in der Bundesschiedsgerichtsordnung als Teil der Bundessatzung in der Fassung vom 25./26.07.2015 geregelt.

durch den neuen Text

§ 2 (1) Die Mitgliedschaft ist durch die Bundessatzung in der Fassung vom 25./26.03.2017 geregelt. § 2 (4) Die Beendigung der Mitgliedschaft ist durch die Bundessatzung in der Fassung vom 25./26.03.2017 geregelt. § 6c (1) Rechte und Pflichten des Landesschiedsgerichts sind in der Bundesschiedsgerichtsordnung als Teil der Bundessatzung in der Fassung vom 25./26.03.2017 geregelt.

zu ersetzen. - Dogas (Diskussion)