TH:Kreisverband Ilm-Kreis/Vorstand Geschäftsordnung

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1. Vorstandssitzungen

§ 1 Einladung zu Vorstandssitzungen

(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollant veröffentlicht.

(2) Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen per Telefonkonferenz, Internettelefonie oder Echtwelttreffen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.

§ 2 Anträge zu einer Vorstandssitzung

(1) Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können gemäß §3(6) der Kreisverbandssatzung in der Fassung vom 30.10.2013 an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Der Antrag selbst, das Abstimmungsergebnis, sowie eine kurze Begründung für Zustimmung oder Ablehnung des Antrags werden in das Protokoll der Sitzung aufgenommen und damit unverzüglich nach Ende der Sitzung veröffentlicht.

(2) Die Vorstandsmitglieder aller Thüringer Gebietsverbände haben ein Antragsrecht an den Vorstand des Kreisverbandes Ilm-Kreis.

§ 3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Piraten können an den Sitzungen des Kreisvorstandes teilnehmen. Bei Mehrheitsbeschluss der anwesenden Vorstandsmitglieder kann einzelnen Gästen das Rederecht entzogen werden. Ebenso kann nach Mehrheitsbeschluss die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung erfordern. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

§ 4 Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden durch einen durch den Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch den anwesenden Vorstand zu benennenden Sitzungsleiter geleitet.

§ 5 Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Das Abstimmungsverhalten ist namentlich im Protokoll zu vermerken. Ausnahmen sind per Mehrheitsbeschluss des Vorstandes möglich.

§ 6 Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das vorläufige Protokoll wird nach Sitzungsende zeitnah online veröffentlicht. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung bestätigt.

2. Aufgabenverteilung

  • Vorsitzender
    • Vertretung der Partei nach Innen und Außen
    • Leitung der Vorstandssitzungen
    • Einberufung der Mitgliederversammlung
    • Behördliche Kontakte und Genehmigungen
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Verwaltung der Kontakte der Gebietsverbände
    • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
  • stellvertretender Vorsitzender
    • Planung des Jahresprogramms des Vorstandes
    • Personalfragen
    • Vertretung des Vorsitzenden bei allen Punkten
    • Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen
    • Öffentlichkeitsarbeit
  • Schatzmeister
    • Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater
    • Spendenwesen, Zuschüsse
    • Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger
    • Mitgliederverwaltung


3. Tätigkeitsbericht

Der Tätigkeitsbericht muss in Textform erstellt und handschriftlich unterschrieben werden. Sie umfassen die Anzahl der Vorstandssitzungen, an denen teilgenommen wurde und die konkreten Tätigkeiten und Aktionen, die auf Grundlage der Aufgabenbeschreibung in der Geschäftsordnung ausgeführt bzw. umgesetzt wurden.

4. Umlaufbeschlüsse

(1) Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Sobald sich eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder nachweisbar ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag geäußert hat, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind Alle seit der letzten Vorstandssitzung gefällten Umlaufbeschlüsse offen zu legen.

(2) Zum Parteitag ist eine aktuelle Liste aller gefassten Umlaufbeschlüsse von einer Mehrheit der Vorstandsmitglieder unterschrieben vorzulegen und auf Nachfrage zu verteidigen.

5. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung tritt am 04.11.2013 in Kraft.