Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Schlagwörter
Datum der letzten Änderung
18.11.2012
Status des Antrags
Antrag wurde eingereicht
Abstimmungsergebnis
Angenommen
Antragstitel
Erfurt barrierefrei
Antragstext
Erfurt barrierefrei
Eine zeitnahe Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist für die PIRATEN Erfurt eine zentrale Forderung. Sie beinhaltet die Inklusion von Menschen mit Behinderung und der damit verbunden Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen und einem selbstbestimmten Leben. Umsetzungsschwierigkeiten sollen zusammen mit den Betroffenen, allen Interessensvertretungen und Bürgern gelöst werden.
Insbesondere soll dies in Erfurt durch die Anpassung des Straßenbelags und einer Absenkung der Bordsteine bei Neuprojekten und Sanierungen geschehen. Barrierefreiheit ist bereits in der Planungsphase zwingend zu beachten.
Kurzfristige Maßnahmen sind:
Die offiziellen Internetauftritte der Stadtverwaltung und des Stadtrats barrierefrei zu gestalten, dazu gehört unter anderem, dass immer eine textbasierte Version verfügbar ist und Hilfsmittel, wie Text-zu-Sprache/Braille (Blindenschrift) zur Verfügung gestellt werden.
Zur Überbrückung der noch fehlenden Barrierefreiheit im ÖPNV sollte eine Übergangslösung z.B. mit einem Taxiunternehmen getroffen werden, dass mit einem Fahrschein der EVAG die nicht ausgebauten Haltestellen anfahrbar sind. Außerdem müssen die Fahrscheinautomaten mit einer Sprachausgabe ausgerüstet werden.
Übersetzung der offiziellen Kommunikation der Stadt in eine leichte und allgemein verständliche Sprache.
als Übergangslösung: Bereitstellung von Rampen für alle öffentlichen Gebäude, wie z.B. das Haus der Vereine. Das Verkehrsamt in der Johannesstraße ist nicht barrierefrei (Stand 2012). Dort müssen Menschen mit Behinderung ihren Parkausweis beantragen. Die zuständige Abteilung muss umgehend in das barrierefreie Bürgeramt oder das Haus der sozialen Dienste umgelagert werden.
Richtlinien für Neubauten müssen geändert werden, sodass eine Mindestquote von 20% der Räume barrierefrei gestaltet sind. Dies ermöglicht Mischformen des Wohnens und Arbeitens im Sinne des demographischen Wandels, besonders für Senioren, Familien und Wohngemeinschaften jedweder Art.
Private Investoren und Gewerbetreibende, z.B. Geschäfte, Gaststätten usw. sollten bei ausreichend Platz auch an Barrierefreiheit gebunden sein.
Medizinische Einrichtungen müssen immer barrierefrei sein, um das Recht auf freie Arztwahl für alle Menschen zu gewährleisten.
In allen Stadtteilen von Erfurt soll es öffentliche, barrierefreie WCs geben.