TH:Kreisverband Erfurt/Kreisparteitag 2012.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 008

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Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA008
Einreichungsdatum
Gliederung
Antragsteller PeterGold
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Art des sonstigen Antrags {{{artsonstig}}}
Zusammenfassung des Antrags
Schlagwörter
Datum der letzten Änderung 11.01.2012
Status des Antrags

Help.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Antragstitel

§ 8b – Der Kreisvorstand (1) 1

Antragstext

Der Absatz:

"(1) Der Kreisvorstand besteht aus: Einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Schatzmeister. Der Kreisvorstand kann um bis zu drei Beisitzer erweitert werden."

wird wie folgt geändert:

"(1) Der Kreisvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied. Sollte sich kein Kandidat für den Schatzmeister Posten finden, so kann das weitere Mitglied ein Beisitzer sein. Die Aufgaben des Schatzmeisters gehen dann zum Landesschatzmeister über. Der Kreisvorstand kann um bis zu drei Beisitzer erweitert werden bzw. zwei Beisitzer beim Wegfall des Schatzmeisters."

Antragsbegründung

Laut Parteiengesetz [1] muss ein Schatzmeister nicht unbedingt festgelegt werden. Da der Schatzmeister ein Amt ist, das generell nicht mit sehr viel Kandidaten-Zulauf gesegnet ist, kann es passieren, dass sich kein Freiwilliger dafür findet. Um diesen Problem vorzubeugen, würde ich die Satzung dahingehend ändern, dass der Schatzmeister nicht besetzt werden muss. Dies ist ein Gegenantrag zu § 8b – Der Kreisvorstand (1) 2.


[1] http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__11.html

Piratenpad

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