TH:Kreisverband Erfurt/Kreisparteitag 2012.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 008: Unterschied zwischen den Versionen

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|parteitag=Kreisparteitag Erfurt
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|jahreszahl=2012.1
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|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
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|titel=§ 8b – Der Kreisvorstand (1) 1
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|autor=PeterGold
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|text=Der Absatz:
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"(1) Der Kreisvorstand besteht aus: Einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Schatzmeister. Der Kreisvorstand kann um bis zu drei Beisitzer erweitert werden."
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wird wie folgt geändert:
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"(1) Der Kreisvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied. Sollte sich kein Kandidat für den Schatzmeister Posten finden, so kann das weitere Mitglied ein Beisitzer sein. Die Aufgaben des Schatzmeisters gehen dann zum Landesschatzmeister über. Der Kreisvorstand kann um bis zu drei Beisitzer erweitert werden bzw. zwei Beisitzer beim Wegfall des Schatzmeisters."
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|begruendung=Laut Parteiengesetz [1] muss ein Schatzmeister nicht unbedingt festgelegt werden. Da der Schatzmeister ein Amt ist, das generell nicht mit sehr viel Kandidaten-Zulauf gesegnet ist, kann es passieren, dass sich kein Freiwilliger dafür findet. Um diesen Problem vorzubeugen, würde ich die Satzung dahingehend ändern, dass der Schatzmeister nicht besetzt werden muss.
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Dies ist ein Gegenantrag zu § 8b – Der Kreisvorstand (1) 2.
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[1] http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__11.html
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|prüficon=1
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|urltype=TH:Kreisverband_Erfurt/Kreisparteitag_2012.1
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Aktuelle Version vom 12. Januar 2012, 16:59 Uhr

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