TH:Kreisverband Erfurt/Kreisparteitag 2010.1/Antragsfabrik/§ 14 – Finanzordnung
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Version vom 16. August 2010, 10:46 Uhr von AnBe (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „__NOTOC__ {{Antragsfabrikat | Antragssteller = André | Titel = Änderung des §14 – Finanzordnung | Kurzbeschreibung = Änderung…“)
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Kreisverband Erfurt von André. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- [[Antragssteller::André]]
- Betrifft
- Kreisverbandssatzung Erfurt / §6
- Beantragte Änderungen
Hiermit beantrage ich die Änderung des §6 der aktuellen Kreisverbandssatzung.
Alter Text:
§ 14 – Finanzordnung
(1) Es gilt im Wesentlichen die Bundesfinanzordnung in der Fassung vom 22. August 2009.
Neuer Text:
§ 14 – Finanzordnung
(1) Es gilt im Wesentlichen die Bundesfinanzordnung in der Fassung vom 4. September 2010.
- Begründung
Gültigkeitsdatum aktualisiert
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...