TH:Kreisverband Erfurt/Kreisparteitag 2010.1/Antragsfabrik/§ 11 – Zulassung von Gästen: Unterschied zwischen den Versionen

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| Begründung      = Besser formuliert auf Basis der Landessatzung.
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| Begründung      = Besser formuliert auf Basis der Landessatzung, Kreisvorstandssitzungen sind nun generell parteiöffentlich.  
 
| Typ        = Satzungsänderungsantrag
 
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| Gremium    = Kreisverband Erfurt
 
| Gremium    = Kreisverband Erfurt

Version vom 16. August 2010, 10:54 Uhr

Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Kreisverband Erfurt von Alexandra.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
[[Antragssteller::Alexandra]]
Betrifft
Kreisverbandssatzung Erfurt / §11
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich die Änderung des §11 der aktuellen Kreisverbandssatzung.
Alter Text:

§ 11 – Zulassung von Gästen

(1) Der Kreisparteitag und die Gründungsversammlung können durch Beschluss Gäste zulassen. Der Kreisvorstand kann durch Beschluss Gäste zur Vorstandssitzung zulassen.

(2) Gäste haben kein Stimmrecht.

Neuer Text:

§ 11 – Zulassung von Gästen

(1) Die Hauptversammlung und der Kreisvorstand tagen parteiöffentlich und können durch Beschluss Gäste zulassen.

(2) Gäste haben kein Stimmrecht.
Begründung

Besser formuliert auf Basis der Landessatzung, Kreisvorstandssitzungen sind nun generell parteiöffentlich.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

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