TH:KV Weimar Weimarer Land/Kreisparteitag 2013.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 002
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AntragstitelRegelungen zum Programm des Kreisverbandes Antragstext Der Parteitag möge beschließen, im §12 den Absatz 3 durch folgende Absätze zu ersetzen:
Aktuelle Version (wird bei Annahme dieses Antrages ersetzt): In Übereinstimmung mit dem Grundsatzprogramm des Landesverbandes erarbeitet der Kreisverband ein eigenes kommunalpolitisches Wahlprogramm, das durch Beschluss des Kreisparteitags angenommen wird. Änderungen des Wahlprogrammes durch notwendige Überarbeitungen bzw. Anpassungen an realpolitische Gegebenheiten müssen ebenfalls von einem Kreisparteitag angenommen werden.AntragsbegründungAuf dem Plenum 2013.1 des Kreisverbandes haben die Anwesenden gemeinsam erörtert, wie sie sich das gemeinsame Programm vorstellen. Dabei ging es um Struktur, Inhalt und Name. Dieser Antrag ist das Ergebnis eines Teils der Diskussion. Der Antrag setzt fest, dass es Kernthemen und einzelne Wahlprogramme zu den jeweils anstehenden Kommunalwahlen gibt. Zudem legt er die zeitliche Gültigkeit des Programmes fest. Piratenpad
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