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= Initiative: 'Realpolitisches Konzept zur Drogenpolitik in Thüringen'=
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Grundsätzliches
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Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes sichert jedem Bürger der  Bundesrepublik Deutschland das "Recht auf die freie Entfaltung seiner  Persönlichkeit" zu, soweit er damit nicht die Rechte anderer verletzt.  In diesem Sinne versteht es sich von selbst, daß jeder frei darüber  entscheiden kann, ob, in welcher Weise und mit welchen Hilfsmitteln man  sein Alltagsbewußtsein verändert oder erweitert und zu welchem Zweck  dies geschieht. Menschen haben seit Urzeiten Pflanzen, Pilze, sowie  künstlich hergestellte Mixturen und Substanzen zu sich genommen, die  bewußtseinsverändernd, halluzinogen, psychedelisch, rauscherzeugend,  unterhaltend, erheiternd, stimmungsaufhellend, wahrnehmungsverschiebend  usw. wirken. Es gibt keinen Grund, einem Menschen dieses quasi  natürliche "Recht auf Rausch" abzusprechen, soweit dieses Recht  selbstverantwortlich und in freier Entscheidung wahrgenommen wird. Trotz  des Vorstoßes verschiedener Gerichte im Sinne einer größeren Toleranz  in dieser Richtung erging am 9. März 1994 das so genannte  "Cannabis-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 90, 145), das  ein "Recht auf Rausch" verneint und den Vorrang von Strafvorschriften im  Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) betont. Die Diskrepanz zur  Freiheit des Einzelnen, über sein Leben, seinen Körper und die Art und  Weise, sich selbst und die Welt wahrzunehmen, selbst zu entscheiden, ist  offensichtlich. Unabhängig davon ist seit langem bekannt, daß Verbote  und Strafandrohungen in dieser Sache zu kontraproduktiven Auswirkungen  führen, insbesondere die Kriminalisierung von ansonsten unbescholtenen  Konsumenten, die ungewollte oder gewollte Unterstützung des  organisierten Verbrechens, der Verlust der Kontrolle über Handel,  Geldfluß, Substanzreinheit u.a., sozial schädliche Nebeneffekte wie  Beschaffungskriminalität, Prostitution, Geldwäsche u.a.
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Probleme bei der grundsätzlichen Legalisierung aller Substanzen
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Trotz dieser für jeden Menschen einsichtigen Argumentation zugunsten  der persönlichen Freiheit des Menschen existieren eine Vielzahl von  Problemen, die mit einer allgemeinen Freigabe jeglicher Drogen  einhergehen: * Aufgrund der Komplexität und vielfältiger moralischer,  ideologischer, u.U. auch religiöser Einstellungen zu diesem Thema ist  die Gesellschaft in dieser Hinsicht stark gespalten * Der  gesellschaftliche Kontext, in dem heutzutage Drogen eingenommen werden,  hat sich im Vergleich zu früheren Zeiten stark geändert. Während früher  Drogen (meistens in ihrer natürlichen Form als Pflanze oder Pilz) oft  auch in einem rituellen, bewußtseinserweiternden oder religiösen Kontext  eingenommen wurden, steht heute Stimmungsveränderung und Unterhaltung  im Vordergrund. Dies geht oft mit weniger Wissen, Leichtfertigkeit,  Verantwortungslosigkeit, Suchtverhalten und Selbstschädigung einher. *  Die Zahl der chemisch gewonnenen oder synthetisierten Substanzen ist  mittlerweile unüberschaubar geworden. Die Grenzen zu ansonsten im Umlauf  befindlichen Substanzen und Produkten, insbesondere zu Medikamenten  (Psychopharmaka, Schmerzmittel, Amphetaminen, Narkotika), aber auch zu  Tees, Aphrodisiaka (z.B. Poppers), Kräutern, Rauchmischungen usw. sind  fließend und kaum noch zu ziehen. Haschisch kennt jeder,  Betacetylmethadol, Ethylmethylthiambuten oder Hydroxypethidin dagegen  dürften nur die Wenigsten kennen und in ihrer Wirkung einschätzen  können. Die Überschneidungen mit dem Arzneimittelrecht führen eine  allgemeine Freigabe aller "Rauschsubstanzen" allein schon ad absurdum,  denn damit würde man dem Arzneimittelmißbrauch Tür und Tor öffnen. * Ein  (selbst-)verantwortlicher Umgang mit Drogen ist insbesondere bei  Kindern und Jugendlichen, aber auch bei gesellschaftlichen Randgruppen,  Minderheiten, geistig Behinderten usw. nicht von vornherein anzunehmen.  Manche Substanzen (insbesondere die Morphinderivate) sind für  Heranwachsende extrem schädlich. Das Ziel einer fre
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ien Entfaltung der  Persönlichkeit verkehrt sich an dieser Stelle in ihr Gegenteil. * Die  Freigabe aller in Frage kommenden Substanzen ist eine Utopie und es  stellt sich die Frage, ob die Gesellschaft als Ganzes für diesen Sprung  in eine neue Qualität der persönlichen Freiheit überhaupt reif ist. In  diesem Sinne muß man sich vorher sehr gut überlegen, welche Probleme man  durch eine allgemeine Freigabe beseitigen würde, aber auch welche  Probleme dadurch neu entstehen oder geschaffen würden. Konsequenzen für  das gesamtgesellschaftliche Gefüge müssen gut durchdacht werden.
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Drogenpolitik muß Realpolitik sein
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Die Lösungssuche für gesamtgesellschaftliche Probleme jeglicher Art  ist meiner Meinung nach immer als ein Prozeß zu verstehen. Solche  Prozesse erfordern Zeit, eine gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung  und eine demokratische Willensbildung unter Einbeziehung möglichst  vieler Bürger. Niemand kann zu seinem Glück gezwungen werden; ein  solches Denken ist kontraproduktiv, letztendlich sogar totalitär, wie  die Geschichte beweist.
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In diesem Sinne ist in der Frage einer modernen, zukunftsorientierten  und freiheitlichen Drogenpolitik eine viel konkretere, sach- und  lösungsorientierte Schritt-für-Schritt-Vorgehensweise viel  erfolgversprechender. Dabei müssen u.U. realpolitische Kompromisse  zumindest eine Zeit lang in Kauf genommen werden.
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Eine solche Vorgehensweise könnte z.B. folgendermaßen aussehen:
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1. Klärung der derzeitigen Thüringer Handhabung der Eigenbedarfsregelung:
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Der § 31a des BtMG ermöglicht es der Staatsanwaltschaft, ohne  Zustimmung des Gerichts bei Vergehen nach § 29 BtMG (Besitz, Handel… von  Betäubungsmitteln) von der Verfolgung abzusehen, wenn * die Schuld des  Täters als gering anzusehen ist, * kein öffentliches Interesse an der  Strafverfolgung besteht und * der Täter die Betäubungsmittel lediglich  zum Eigenverbrauch ** in geringer Menge, ** anbaut, herstellt, einführt,  ausführt, durchführt, erwirbt, sich in ** sonstiger Weise verschafft  oder besitzt.
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Die Staatsanwaltschaft kann also (muss aber nicht) von einer Klage  absehen, wenn die Menge im Besitz gering ist und offensichtlich für den  persönlichen Bedarf vorgesehen ist. Diese Kann-Regelung ändert nichts an  der derzeitigen grundsätzlichen Strafbarkeit des Drogenbesitzes. Das  Bundesverfassungsgericht hatte in einem Beschluss vom 9. März 1994  darauf hingewiesen, dass die einzelnen Bundesländer verpflichtet sind,  für eine im Wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis der  Staatsanwaltschaften hinsichtlich der geringen Menge von Drogen und des  Eigenbedarfs entsprechend § 31 BtMG zu sorgen. Einige Bundesländer haben  das getan, wobei im Wesentlichen - soweit mir bekannt - lediglich  bestimmte Gramm-Mengen für Cannabis festgelegt wurden. Thüringen ist da  allerdings eine Ausnahme und verweigert bis heute die Umsetzung dieser  Forderung der Verfassungsrichter.
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Erster Schritt mit einer klaren und mit der derzeitigen Rechtsprechung konformen Forderung der Piraten wäre:
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Einforderung der Festlegung einer Eigenbedarfsmenge in Thüringen gemäß §  31 BtMG und Vereinheitlichung der Vorgehensweise der Thüringer  Staatsanwaltschaften. Diese Forderung sollte von einem LPT abgestimmt  und in ein zukünftiges Wahlprogramm für Thüringen aufgenommen werden.
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2. GLEICHZEITIGE Forderung einer allgemeinen gesetzlichen  Regelung zur Straffreiheit von Mindermengen zum Eigenbedarf. D.h. aus  der derzeitigen Kann-Bestimmung wird eine bindende gesetzliche Regelung,  mit der die Kriminalisierung von Konsumenten aufhört. Notfalls als  Alleingang von Thüringen auf Landesebene, wenn das aufgrund rechtlicher  und gesetzlicher Vorgaben nicht geht, als Forderung der Bundespartei. In  diesem Falle eigenständiger Antrag an den BPT und Aufnahme in das  Wahlprogramm der Piratenpartei Deutschland.
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3. Aufnahme des perspektivischen Ziels in das Parteiprogramm  der Bundespartei, bestimmte Drogen gänzlich aus dem strikten Verbot des  BtMG herauszunehmen und allgemein freizugeben. Der Handel dieser  freigegebenen Pflanzen, Produkte und Substanzen sollte unter staatlicher  Kontrolle erfolgen, Gewinne sind sinnvoll in Information, Aufklärung,  Suchtbehandlung usw. zu investieren. Der Besitz zum Zwecke des  Eigenbedarfs und Konsums wird straffrei gestellt. Es sind ergänzende  Regelungen zu schaffen (Verkauf, Preise, Angebot, Substanzproduktion und  -reinheit, Konsumverbot im Straßenverkehr usw.). Diese Freigabe wird in  ihren Auswirkungen auf die Gesellschaft (Gesundheitskosten, Jugend,  Kriminalität usw.) nach einer bestimmten Zeit von unabhängiger  wissenschaftlicher Seite evaluiert. Fällt diese Evaluation positiv aus,  fordert die Piratenpartei
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4. eine grundlegende Überarbeitung und Neufassung der  Drogengesetzgebung inclusive der Freigabe der meisten diesbezüglichen  Substanzen. Dabei sollte es weiterhin die Möglichkeit geben, bestimmte  Substanzen aufgrund ihrer gesundheitsschädigenden, manipulierenden oder  suchterzeugenden Wirkung oder anderen Aspekten zu verbieten. Da die  Piratenpartei klar für direkte Demokratie und mehr Bürgerbeteiligung  eintritt, sollte man an dieser Stelle auch einen Volksentscheid in  Betracht ziehen.
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Diese Vorgehensweise vermeidet eine ideologische Polarisierung in  Befürworter und Gegner und zeigt reale Handlungsmöglichkeiten jenseits  einfachen Schwarz-Weiss-Denkens auf. Sie ist vor allem dazu geeignet,  von vornherein mehr Befürworter und Unterstützer zu finden. Eine Utopie  ist gut und schön, nützt jedoch niemandem etwas, wenn sie immer nur  Utopie bleibt. Anfänglich kleine Schritte können daher der Grundstein  für eine zukünftig radikalere Lösung des Problems sein.
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= Initiative: 'Bundespräsidentenwahl' =
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* https://piraten-feedback.de/th/initiative/show/7.html
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Der Bundespräsident wird im Moment in der Vollversammlung gewählt.
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Im Bezug auf direktdemokratische Elemente sollten wir folgende These  aufnehmen: * " Die Piratenpartei steht für eine Direktwahl des  Bundespräsidenten ein"
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= Initiative: 'Pazifismus'=
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* https://piraten-feedback.de/th/initiative/show/30.html
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Die PIRATEN Thüringen fordern die Beendigung aller militärischen  Auseinandersetzungen. Wir lehnen jede Form von militärischer  Gewaltanwendung entschieden ab. Krieg und andere militärische  Auseinandersetzungen sind keine Lösung für politische, gesellschaftliche  und religiöse Differenzen. Die deutschen Streitkräfte und Geheimdienste  dürfen ausschließlich für die Verteidigung des eigenen Hoheitsgebietes  eingesetzt werden.
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'''Hinweis vom letzten Plenum: um humanitäre Einsätze erweitern'''
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* Vorschlag:
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Die PIRATEN Thüringen fordern die Beendigung der deutschen Beteiligung  an allen militärischen Auseinandersetzungen. Wir lehnen jede Form von  militärischer Gewaltanwendung entschieden ab. Krieg und andere  militärische Auseinandersetzungen sind keine Lösung für politische,  gesellschaftliche und religiöse Differenzen. Die deutschen Streitkräfte  und Geheimdienste sollen ausschließlich für die Verteidigung des eigenen  Hoheitsgebietes und für humanitäre Hilfseinsätze in Gebieten ohne  bewaffnete Konflikte eingesetzt werden.
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= Initiative: 'PIRATEN Thüringen fordern einen laizistischen Staat' =
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*https://piraten-feedback.de/th/initiative/show/71.html
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* ''' Hinweis: noch nicht fertige abgestimmt aber hohe Zustimmung bei Diskussion '''
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Die PIRATEN Thüringen fordert die strikte Trennung von Staat und  Religion. Die Geschichte zeigt, dass Glaubensorganisationen im krassen  Widerspruch zur Freiheit jedes Individuums steht und gleichzeitig die  Gleichwertigkeit aller Menschen in Frage stellen. Veränderungen in  unserer Gesellschaft, mussten oft gegen religiöse Organisationen  erkämpft werden.
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Unsere ethischen Grundwerte beziehen wir nicht länger aus einer  Glaubensrichtung, sondern aus den Menschenrechten. Jedem Menschen soll  es möglich sein, Religionen nachzugehen oder dieser fernzubleiben.
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Bereits laizistisch Staaten wie Frankreich oder Japan zeigen, das ein Staat ohne die Bindung an eine Religion funktioniert.
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Daher fordern wir folgende Dinge: Der Staat behandelt keine Religion  vorteilhafter als andere. Damit geht einher, dass der Staat keine  Kirchensteuern eintreibt. Alle Kirchen und Religionen sind  gleichzustellen und unterliegen dem Vereinsrecht. Religiöse  Vereinigungen unterhalten ihre Liegenschaften selbst. Die Finanzierung  einzelner Religionen bzw. derer Organisationen ist einzustellen.  Religiöse Organisationen müssen sich an die geltenden Gesetze halten.  Dazu gehören insbesondere auch die Menschenrechte, die Wahrung der  persönlichen Würde und Freiheit, sowie die Gleichstellung der  Geschlechter. Weiterhin müssen für religiöse Organisationen die gleichen  Pflichten zur Erstellung, Prüfung und Offenlegung von Jahresabschlüssen  und Gewinn- und Verlustrechnungen gelten, wie für Unternehmen in  vergleichbarer finanzieller Größe. Staatlicher Rundfunk ist zu  weltanschaulicher Neutralität verpflichtet. Ebenso dürfen öffentliche  Schulen keine Religion bevorzugen. Entweder sind diese religionsneutral  oder für jede Religion offen. In öffentlichen Schulen darf zwar über  Religion unterrichtet werden, nicht aber in Religion. Der Unterricht an  den Schulen soll sich somit an wissenschaftlichen Erkenntnissen  orientieren. Die durch religiöse Organisationen erbrachten, aber vom  Staat finanzierten sozialen Dienstleistungen, sind öffentlich  auszuschreiben. Jeder Organisation soll das gleiche Recht erhalten,  soziale Dienstleistungen zu erbringen.
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Wir PIRATEN Thüringen stehen dafür, dass Glaube und Religion  Privatsache ist. Freie Religionsausübung ist als Teil des Grundgesetzes  schützenswert! Egal welche Religion. Ein säkularisierter Staat ist kein  ein Staat ohne Werte!
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Version vom 29. November 2010, 19:45 Uhr

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Initiative: 'Realpolitisches Konzept zur Drogenpolitik in Thüringen'

Grundsätzliches
Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes sichert jedem Bürger der  Bundesrepublik Deutschland das "Recht auf die freie Entfaltung seiner  Persönlichkeit" zu, soweit er damit nicht die Rechte anderer verletzt.  In diesem Sinne versteht es sich von selbst, daß jeder frei darüber  entscheiden kann, ob, in welcher Weise und mit welchen Hilfsmitteln man  sein Alltagsbewußtsein verändert oder erweitert und zu welchem Zweck  dies geschieht. Menschen haben seit Urzeiten Pflanzen, Pilze, sowie  künstlich hergestellte Mixturen und Substanzen zu sich genommen, die  bewußtseinsverändernd, halluzinogen, psychedelisch, rauscherzeugend,  unterhaltend, erheiternd, stimmungsaufhellend, wahrnehmungsverschiebend  usw. wirken. Es gibt keinen Grund, einem Menschen dieses quasi  natürliche "Recht auf Rausch" abzusprechen, soweit dieses Recht  selbstverantwortlich und in freier Entscheidung wahrgenommen wird. Trotz  des Vorstoßes verschiedener Gerichte im Sinne einer größeren Toleranz  in dieser Richtung erging am 9. März 1994 das so genannte  "Cannabis-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 90, 145), das  ein "Recht auf Rausch" verneint und den Vorrang von Strafvorschriften im  Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) betont. Die Diskrepanz zur  Freiheit des Einzelnen, über sein Leben, seinen Körper und die Art und  Weise, sich selbst und die Welt wahrzunehmen, selbst zu entscheiden, ist  offensichtlich. Unabhängig davon ist seit langem bekannt, daß Verbote  und Strafandrohungen in dieser Sache zu kontraproduktiven Auswirkungen  führen, insbesondere die Kriminalisierung von ansonsten unbescholtenen  Konsumenten, die ungewollte oder gewollte Unterstützung des  organisierten Verbrechens, der Verlust der Kontrolle über Handel,  Geldfluß, Substanzreinheit u.a., sozial schädliche Nebeneffekte wie  Beschaffungskriminalität, Prostitution, Geldwäsche u.a.
Probleme bei der grundsätzlichen Legalisierung aller Substanzen
Trotz dieser für jeden Menschen einsichtigen Argumentation zugunsten  der persönlichen Freiheit des Menschen existieren eine Vielzahl von  Problemen, die mit einer allgemeinen Freigabe jeglicher Drogen  einhergehen: * Aufgrund der Komplexität und vielfältiger moralischer,  ideologischer, u.U. auch religiöser Einstellungen zu diesem Thema ist  die Gesellschaft in dieser Hinsicht stark gespalten * Der  gesellschaftliche Kontext, in dem heutzutage Drogen eingenommen werden,  hat sich im Vergleich zu früheren Zeiten stark geändert. Während früher  Drogen (meistens in ihrer natürlichen Form als Pflanze oder Pilz) oft  auch in einem rituellen, bewußtseinserweiternden oder religiösen Kontext  eingenommen wurden, steht heute Stimmungsveränderung und Unterhaltung  im Vordergrund. Dies geht oft mit weniger Wissen, Leichtfertigkeit,  Verantwortungslosigkeit, Suchtverhalten und Selbstschädigung einher. *  Die Zahl der chemisch gewonnenen oder synthetisierten Substanzen ist  mittlerweile unüberschaubar geworden. Die Grenzen zu ansonsten im Umlauf  befindlichen Substanzen und Produkten, insbesondere zu Medikamenten  (Psychopharmaka, Schmerzmittel, Amphetaminen, Narkotika), aber auch zu  Tees, Aphrodisiaka (z.B. Poppers), Kräutern, Rauchmischungen usw. sind  fließend und kaum noch zu ziehen. Haschisch kennt jeder,  Betacetylmethadol, Ethylmethylthiambuten oder Hydroxypethidin dagegen  dürften nur die Wenigsten kennen und in ihrer Wirkung einschätzen  können. Die Überschneidungen mit dem Arzneimittelrecht führen eine  allgemeine Freigabe aller "Rauschsubstanzen" allein schon ad absurdum,  denn damit würde man dem Arzneimittelmißbrauch Tür und Tor öffnen. * Ein  (selbst-)verantwortlicher Umgang mit Drogen ist insbesondere bei  Kindern und Jugendlichen, aber auch bei gesellschaftlichen Randgruppen,  Minderheiten, geistig Behinderten usw. nicht von vornherein anzunehmen.  Manche Substanzen (insbesondere die Morphinderivate) sind für  Heranwachsende extrem schädlich. Das Ziel einer fre
ien Entfaltung der  Persönlichkeit verkehrt sich an dieser Stelle in ihr Gegenteil. * Die  Freigabe aller in Frage kommenden Substanzen ist eine Utopie und es  stellt sich die Frage, ob die Gesellschaft als Ganzes für diesen Sprung  in eine neue Qualität der persönlichen Freiheit überhaupt reif ist. In  diesem Sinne muß man sich vorher sehr gut überlegen, welche Probleme man  durch eine allgemeine Freigabe beseitigen würde, aber auch welche  Probleme dadurch neu entstehen oder geschaffen würden. Konsequenzen für  das gesamtgesellschaftliche Gefüge müssen gut durchdacht werden.
Drogenpolitik muß Realpolitik sein
Die Lösungssuche für gesamtgesellschaftliche Probleme jeglicher Art  ist meiner Meinung nach immer als ein Prozeß zu verstehen. Solche  Prozesse erfordern Zeit, eine gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung  und eine demokratische Willensbildung unter Einbeziehung möglichst  vieler Bürger. Niemand kann zu seinem Glück gezwungen werden; ein  solches Denken ist kontraproduktiv, letztendlich sogar totalitär, wie  die Geschichte beweist. 
In diesem Sinne ist in der Frage einer modernen, zukunftsorientierten  und freiheitlichen Drogenpolitik eine viel konkretere, sach- und  lösungsorientierte Schritt-für-Schritt-Vorgehensweise viel  erfolgversprechender. Dabei müssen u.U. realpolitische Kompromisse  zumindest eine Zeit lang in Kauf genommen werden.
Eine solche Vorgehensweise könnte z.B. folgendermaßen aussehen:
1. Klärung der derzeitigen Thüringer Handhabung der Eigenbedarfsregelung:
Der § 31a des BtMG ermöglicht es der Staatsanwaltschaft, ohne  Zustimmung des Gerichts bei Vergehen nach § 29 BtMG (Besitz, Handel… von  Betäubungsmitteln) von der Verfolgung abzusehen, wenn * die Schuld des  Täters als gering anzusehen ist, * kein öffentliches Interesse an der  Strafverfolgung besteht und * der Täter die Betäubungsmittel lediglich  zum Eigenverbrauch ** in geringer Menge, ** anbaut, herstellt, einführt,  ausführt, durchführt, erwirbt, sich in ** sonstiger Weise verschafft  oder besitzt.
Die Staatsanwaltschaft kann also (muss aber nicht) von einer Klage  absehen, wenn die Menge im Besitz gering ist und offensichtlich für den  persönlichen Bedarf vorgesehen ist. Diese Kann-Regelung ändert nichts an  der derzeitigen grundsätzlichen Strafbarkeit des Drogenbesitzes. Das  Bundesverfassungsgericht hatte in einem Beschluss vom 9. März 1994  darauf hingewiesen, dass die einzelnen Bundesländer verpflichtet sind,  für eine im Wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis der  Staatsanwaltschaften hinsichtlich der geringen Menge von Drogen und des  Eigenbedarfs entsprechend § 31 BtMG zu sorgen. Einige Bundesländer haben  das getan, wobei im Wesentlichen - soweit mir bekannt - lediglich  bestimmte Gramm-Mengen für Cannabis festgelegt wurden. Thüringen ist da  allerdings eine Ausnahme und verweigert bis heute die Umsetzung dieser  Forderung der Verfassungsrichter.
Erster Schritt mit einer klaren und mit der derzeitigen Rechtsprechung konformen Forderung der Piraten wäre:
 Einforderung der Festlegung einer Eigenbedarfsmenge in Thüringen gemäß §  31 BtMG und Vereinheitlichung der Vorgehensweise der Thüringer  Staatsanwaltschaften. Diese Forderung sollte von einem LPT abgestimmt  und in ein zukünftiges Wahlprogramm für Thüringen aufgenommen werden.
2. GLEICHZEITIGE Forderung einer allgemeinen gesetzlichen  Regelung zur Straffreiheit von Mindermengen zum Eigenbedarf. D.h. aus  der derzeitigen Kann-Bestimmung wird eine bindende gesetzliche Regelung,  mit der die Kriminalisierung von Konsumenten aufhört. Notfalls als  Alleingang von Thüringen auf Landesebene, wenn das aufgrund rechtlicher  und gesetzlicher Vorgaben nicht geht, als Forderung der Bundespartei. In  diesem Falle eigenständiger Antrag an den BPT und Aufnahme in das  Wahlprogramm der Piratenpartei Deutschland.
3. Aufnahme des perspektivischen Ziels in das Parteiprogramm  der Bundespartei, bestimmte Drogen gänzlich aus dem strikten Verbot des  BtMG herauszunehmen und allgemein freizugeben. Der Handel dieser  freigegebenen Pflanzen, Produkte und Substanzen sollte unter staatlicher  Kontrolle erfolgen, Gewinne sind sinnvoll in Information, Aufklärung,  Suchtbehandlung usw. zu investieren. Der Besitz zum Zwecke des  Eigenbedarfs und Konsums wird straffrei gestellt. Es sind ergänzende  Regelungen zu schaffen (Verkauf, Preise, Angebot, Substanzproduktion und  -reinheit, Konsumverbot im Straßenverkehr usw.). Diese Freigabe wird in  ihren Auswirkungen auf die Gesellschaft (Gesundheitskosten, Jugend,  Kriminalität usw.) nach einer bestimmten Zeit von unabhängiger  wissenschaftlicher Seite evaluiert. Fällt diese Evaluation positiv aus,  fordert die Piratenpartei
4. eine grundlegende Überarbeitung und Neufassung der  Drogengesetzgebung inclusive der Freigabe der meisten diesbezüglichen  Substanzen. Dabei sollte es weiterhin die Möglichkeit geben, bestimmte  Substanzen aufgrund ihrer gesundheitsschädigenden, manipulierenden oder  suchterzeugenden Wirkung oder anderen Aspekten zu verbieten. Da die  Piratenpartei klar für direkte Demokratie und mehr Bürgerbeteiligung  eintritt, sollte man an dieser Stelle auch einen Volksentscheid in  Betracht ziehen.
Diese Vorgehensweise vermeidet eine ideologische Polarisierung in  Befürworter und Gegner und zeigt reale Handlungsmöglichkeiten jenseits  einfachen Schwarz-Weiss-Denkens auf. Sie ist vor allem dazu geeignet,  von vornherein mehr Befürworter und Unterstützer zu finden. Eine Utopie  ist gut und schön, nützt jedoch niemandem etwas, wenn sie immer nur  Utopie bleibt. Anfänglich kleine Schritte können daher der Grundstein  für eine zukünftig radikalere Lösung des Problems sein.

Initiative: 'Bundespräsidentenwahl'

Der Bundespräsident wird im Moment in der Vollversammlung gewählt.
Im Bezug auf direktdemokratische Elemente sollten wir folgende These  aufnehmen: * " Die Piratenpartei steht für eine Direktwahl des  Bundespräsidenten ein"

Initiative: 'Pazifismus'

Die PIRATEN Thüringen fordern die Beendigung aller militärischen  Auseinandersetzungen. Wir lehnen jede Form von militärischer  Gewaltanwendung entschieden ab. Krieg und andere militärische  Auseinandersetzungen sind keine Lösung für politische, gesellschaftliche  und religiöse Differenzen. Die deutschen Streitkräfte und Geheimdienste  dürfen ausschließlich für die Verteidigung des eigenen Hoheitsgebietes  eingesetzt werden.

Hinweis vom letzten Plenum: um humanitäre Einsätze erweitern

  • Vorschlag:
Die PIRATEN Thüringen fordern die Beendigung der deutschen Beteiligung  an allen militärischen Auseinandersetzungen. Wir lehnen jede Form von  militärischer Gewaltanwendung entschieden ab. Krieg und andere  militärische Auseinandersetzungen sind keine Lösung für politische,  gesellschaftliche und religiöse Differenzen. Die deutschen Streitkräfte  und Geheimdienste sollen ausschließlich für die Verteidigung des eigenen  Hoheitsgebietes und für humanitäre Hilfseinsätze in Gebieten ohne  bewaffnete Konflikte eingesetzt werden.



Initiative: 'PIRATEN Thüringen fordern einen laizistischen Staat'

Die PIRATEN Thüringen fordert die strikte Trennung von Staat und  Religion. Die Geschichte zeigt, dass Glaubensorganisationen im krassen  Widerspruch zur Freiheit jedes Individuums steht und gleichzeitig die  Gleichwertigkeit aller Menschen in Frage stellen. Veränderungen in  unserer Gesellschaft, mussten oft gegen religiöse Organisationen  erkämpft werden. 
Unsere ethischen Grundwerte beziehen wir nicht länger aus einer  Glaubensrichtung, sondern aus den Menschenrechten. Jedem Menschen soll  es möglich sein, Religionen nachzugehen oder dieser fernzubleiben.
Bereits laizistisch Staaten wie Frankreich oder Japan zeigen, das ein Staat ohne die Bindung an eine Religion funktioniert.
Daher fordern wir folgende Dinge: Der Staat behandelt keine Religion  vorteilhafter als andere. Damit geht einher, dass der Staat keine  Kirchensteuern eintreibt. Alle Kirchen und Religionen sind  gleichzustellen und unterliegen dem Vereinsrecht. Religiöse  Vereinigungen unterhalten ihre Liegenschaften selbst. Die Finanzierung  einzelner Religionen bzw. derer Organisationen ist einzustellen.  Religiöse Organisationen müssen sich an die geltenden Gesetze halten.  Dazu gehören insbesondere auch die Menschenrechte, die Wahrung der  persönlichen Würde und Freiheit, sowie die Gleichstellung der  Geschlechter. Weiterhin müssen für religiöse Organisationen die gleichen  Pflichten zur Erstellung, Prüfung und Offenlegung von Jahresabschlüssen  und Gewinn- und Verlustrechnungen gelten, wie für Unternehmen in  vergleichbarer finanzieller Größe. Staatlicher Rundfunk ist zu  weltanschaulicher Neutralität verpflichtet. Ebenso dürfen öffentliche  Schulen keine Religion bevorzugen. Entweder sind diese religionsneutral  oder für jede Religion offen. In öffentlichen Schulen darf zwar über  Religion unterrichtet werden, nicht aber in Religion. Der Unterricht an  den Schulen soll sich somit an wissenschaftlichen Erkenntnissen  orientieren. Die durch religiöse Organisationen erbrachten, aber vom  Staat finanzierten sozialen Dienstleistungen, sind öffentlich  auszuschreiben. Jeder Organisation soll das gleiche Recht erhalten,  soziale Dienstleistungen zu erbringen.
Wir PIRATEN Thüringen stehen dafür, dass Glaube und Religion  Privatsache ist. Freie Religionsausübung ist als Teil des Grundgesetzes  schützenswert! Egal welche Religion. Ein säkularisierter Staat ist kein  ein Staat ohne Werte!