TH:Kreisverband Erfurt/Vorstand/Vorstand-Geschäftsordnung

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Vorstands-Geschäftsordnung des KV Erfurt 10.01.2019

Präambel

Der Vorstand des Kreisverbandes Erfurt der Piratenpartei Thüringen wurde beim KPT am 04.03.2017 neu gewählt. Zur Wahrnehmung seiner durch die Satzung bestimmten Aufgaben gibt sich der Vorstand folgende Geschäftsordnung:

1. Vorstandssitzungen

§ 1 Einladung zu Vorstandssitzungen

  1. Vorstandssitzungen können per Telefonkonferenz, wie z.B. mit der Software 'Mumble', oder an einer ausgewählten physischen Örtlichkeit abgehalten werden.
  2. Der Termin und der Ort für die nächste Vorstandssitzung wird generell während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende zusammen mit dem Protokoll veröffentlicht.
  3. Weiterhin wird zu den Vorstandssitzungen mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail an die Mailingliste des Kreisverbandes eingeladen. Zusätzlich wird zusammen mit der Einladung eine vorläufige Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt und kann bis zu deren Beginn ergänzt werden, Änderungen während der Sitzung sind nur mit Zustimmung der Mehrheit des anwesenden Vorstandes möglich.

§ 2 Anträge an den Kreisvorstand

  1. Anträge an den Kreisvorstand müssen per Mail an vorstand@piraten-erfurt.de eingereicht werden und werden auf der nächsten Sitzung behandelt. Bei Dringlichkeit ist eine Behandlung vor der Vorstandssitzung in Form von Umlaufbeschlüssen (siehe 4.) möglich. Über die Dringlichkeit entscheidet der Kreisvorstand.
  2. Antragsberechtigt an den Kreisvorstand sind generell alle natürlichen Personen.
  3. Anträge müssen folgender Form genügen:
  • Der Antragsteller muss mit bürgerlichem Namen benannt sein.
  • Der Antragstext und die Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen.
  • Bei inhaltlich komplexen Anträgen kann der Vorstand eine Prüfungsfrist von 48 h beschließen.

§ 3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

  1. Der Kreisvorstand tagt generell öffentlich. Gäste erhalten Rederecht, wenn der Sitzungsleiter ihnen das Wort erteilt.
  2. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder oder bei der Behandlung von datenschutzrechtlich relevanten Punkten findet die Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
  3. Anträge auf eine geschlossene Sitzung können jederzeit gestellt werden und sind unmittelbar zu behandeln.

§ 4 Leitung der Vorstandssitzungen

  1. Die Vorstandssitzungen werden von einem Sitzungsleiter geleitet. Dieser wird durch den Vorstand am Anfang der Sitzung benannt.

§ 5 Abstimmungen

  1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, entscheidet die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
  2. Die Abstimmung von Anträgen die finanzielle Belange betreffen, darf generell nicht in Abwesenheit des Schatzmeisters erfolgen.

§ 6 Protokollführung

  1. Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
  2. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Dieser ist nach Ende der Sitzung für die Veröffentlichung des Protokolls sowie der Aufzeichnung zuständig. Protokoll und Aufzeichnung müssen mindestens bis zum Ende der Amtsperiode des Vorstandes abrufbar bleiben.
  3. Das Protokoll muss, nachdem auf eventuelle nachträgliche Korrekturen hingewiesen wurde, zur nächsten Vorstandssitzung erneut bestätigt werden.

2. Aufgabenverteilung

  • Vorsitzender Markus Walloschek):
    • Führung der laufenden Geschäfte
    • Politische Geschäftsführung
    • Vertretung und Repräsentation nach Innen und Außen
    • Kontakt zu externen Organisationen (andere Parteien)
    • Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung
    • Kontakt und Unterstützung des Landesverbands
    • Planung des Jahresprogramms
    • Zusammenarbeit mit dem Landesverband und anderen Kreisverbänden
    • Koordination von gemeinsamen Aktionen
    • Zusammenarbeit mit dem Landesverband und anderen Kreisverbänden
    • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Social Media)
    • Betreuung des YouTube- & Flickr-Account, Facebook
    • Ansprechpartner i. S. Barrierefreiheit von Veranstaltungen und Örtlichkeiten
    • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Social Media)
  • Schatzmeister Falko Windisch:
    • Kontoverwaltung, Überweisungen
    • Finanzmittelverwaltung
    • Spendenwesen/ Parteienfinanzierung
    • Abrechnungen gegenüber dem Landesverband
    • Haushaltsplanung (Finanzplan)
    • Zusammenarbeit mit dem Landesverband und anderen Kreisverbänden
    • Vertretung und Repräsentation nach Innen (sowohl KV, als auch Marinas, LPTs, etc.)
    • Einberufung der Vorstandssitzungen
    • Mitgliederverwaltung
    • Wiki-Pflege
  • Stellvertretender Vorsitzender Erik Limburg:
    • Vertretung des Vorsitzenden (Urlaub, Krankheit, sonstige Abwesenheit)
    • Programm und inhaltliche Arbeit
    • Organisation von Stammtischen & Info-Ständen
    • Vertretung und Repräsentation nach Innen (sowohl KV, als auch Marinas, LPTs, etc.)
    • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Social Media)
    • Terminpflege Kalender/ Homepage etc.
    • Unterstützung des Vorstandes
    • Politische Geschäftsführung und programmatische Wahlvorbereitungen
    • Unterstützung der Programmarbeit und politische Arbeit
    • Koordination von gemeinsamen Aktionen

3. Geschäftsplanmäßige Vertretung

  1. Sollte ein Vorstandsmitglied die internen Aufgaben der Geschäftsführung aufgrund von Abwesenheit, Krankheit, etc. nicht wahrnehmen können, gilt grundsätzlich folgende Vertretungsregelung:
  • der Vorsitzende wird vertreten durch den stellv. Vorsitzenden
  • der Schatzmeister wird vertreten durch den Vorsitzenden

Sofern eine hiervon abweichende Stellvertretung erforderlich wird, ist diese von dem Kreisvorstand zu beschließen. Der Vertretungsfall ist unter Angabe des Zeitraums bekannt zu geben.

4. Umlaufbeschlüsse

  1. Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit innerhalb von 4 Tagen getroffen. Sobald eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag abstimmt, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt.
  2. Ausgenommen sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Zustimmung des Kreisschatzmeisters notwendig.
  3. Alle Beschlüsse werden geeignet veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind sie zu erwähnen.

5. Positionspapiere

  1. Der Kreisvorstand der Piratenpartei Erfurt kann zu regulären Vorstandssitzungen Positionspapiere beschließen. Der Kreisvorstand besitzt jedoch kein Initiativrecht, sondern handelt nur nachdem ein "Antrag auf Entwicklung und Beschluss eines Positionspapieres" gestellt wurde.
  2. Ein "Antrag auf Entwicklung und Beschluss eines Positionspapieres" muss mindestens fünf Tage vor der Vorstandssitzung gestellt werden.
  3. Der Kreisvorstand wird mit der Annahme des Antrages mit der Entwicklung des Positionspapieres beauftragt. Der Prozess umfasst zwei Stufen:
  • In der ersten Stufe wird das Positionspapier mit Hilfe des Antragsstellers ausgearbeitet und auf mindestens einem Stammtisch und einer öffentlichen Telefonkonferenz (z.B. Mumble) zur Diskussion gestellt.
  • In der zweiten Stufe soll über eine Mitgliederbefragung, beispielsweise per LimeSurvey ein Meinungsbild über das Positionspapier eingeholt werden. Die Fragestellung muss folgende Form haben: Stimmst du dem Positionspapier xy zu? [ ] Ja / [ ] Nein / [ ] Enthaltung
  • Sollten mehr als 50% Zustimmung (der Teilnehmenden) erreicht werden, erhält der Kreisvorstand das Recht das Positionspapier zu beschließen.
  • Bei der Umfrage muss ein Teilnahmequorum von 25% der Mitglieder des Kreisverbandes erreicht werden, andernfalls ist der Antrag auf Beschluss eines Positionspapieres abzulehnen.
  • Das Positionspapier tritt zur nächsten Hauptversammlung außer Kraft, wenn es nicht von dieser bestätigt wird.

6. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

  1. Diese Geschäftsordnung tritt am 10.01.2019 in Kraft.
  2. Sobald ein Vorstandsmitglied ausscheidet, müssen die verbliebenen Vorstandsmitglieder die Aufgaben unter Ziff. 2 neu verteilen. Eine Änderung der Geschäftsordnung ist mit einer 2/3-Mehrheit möglich.