TH:KV Jena/AGs in Jena/AG innerparteiliche Demokratie/Archiv

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ARCHIV

  • can't-Katalog für Rechte des Vorstands / Notwendigkeit von Basisabstimmung:
    • Programmpunkte für Kommunalpolitik eigenmächtig beschließen
    • allgemeine Kooperationen mit dritten Organisationen beschließen
  • Pressemeldung mit nicht 100% geklärten Standpunkten zu aktuellen Themen ( wenn es sich aus den Grundsätzen ableiten lässt => auf Anfrage Rechtfertigung zwingend zu veröffentlichen )
  • Vetorecht der Mitglieder gegen Vorstandsbeschlüsse:
    • ab 10% der jeweiligen Mitgliedsstruktur: Vorläufigen Stop des Beschlusses und Einberufung einer basisdemokratischen Abstimmung
    • ab 50% der jeweiligen Mitgliedsstruktur: Endgültiger Neubeschluss
  • beauftragt mit der Abstimmung wird ein Wahlleitungsteam, das sich anteilig aus Petenten und Vorstandsmitgliedern zusammensetzt
  • die jeweiligen Teilnehmer am Wahlleitungsteam werden von den Petenten bzw. dem Vorstand intern gewählt
  • Beauftragter für Demokratie, Transparenz & Datenschutz als externes Amt zum Vorstand - sollte Vorstand auf die Finger schauen & z.B. bei Vetoabstimmungen & Parteitageinberufungen dafür Sorge zu tragen, dass es möglichst viele Mitglieder erfahren
  • Einberufung eines außerordentlichen Kreisparteitags durch Mitglieder:
  • 10% der Mitglieder können Antrag an Vorstand stellen und dann muss dieser einen Kreisparteitag einberufen
  • im Zweifelsfall können die Mitglieder diesen Parteitag auch selbst organisieren
  • Recht auf Anträge an den Vorstand von Geschäftsordnung zu Satzung übertragen
  • alle offiziellen Veranstaltungen müssen protokolliert werden ( offizielle Gespräche mit dritten Organisationen und Personen müssen auch protokolliert werden, für Geschäftsträger sind Pressegespräche zu protokollieren )
  • welchen Anforderungen muss eine Abstimmung genügen um gültig zu sein? (verständlich, eindeutig und nicht-bias-erzeugend formuliert, Diskussionsgrundlage mit pro & contra verfügbar, auf eine Weise veröffentlicht, dass Mitglieder realistisch die Chance haben daran teilzuhaben d.h. sie müssen aktiv informiert werden )
  • AGs:
    • Namen für lokale AG-Entsprechung ohne Bezug zur Bundesstruktur => Squads, Kompetenzteams
    • diese sollten einen Verantwortlichen, einen Plan (Roadmap), Reviews beim Vorstand
    • Vorstand hat das Recht AGs aufzulösen und anzuweisen
    • 2 Piraten können eine AG gründen
    • AG-Treffen müssen protokolliert werden

Zwischenzeitlich formulierte Ideen

Reaktionen auf die Punkte des ersten Treffens

  • Vetorecht der Mitglieder gegen Vorstandsbeschlüsse:
    • ab 10% der jeweiligen Mitgliedsstruktur: Vorläufigen Stop des Beschlusses und Einberufung einer basisdemokratischen Abstimmung
    • ab 50% der jeweiligen Mitgliedsstruktur: Endgültiger Neubeschluss
  • beauftragt mit der Abstimmung wird ein Wahlleitungsteam, das sich anteilig aus Petenten und Vorstandsmitgliedern zusammensetzt
  • "ja, würde aber noch eine Mindestzahl einfügen (z.B. mindestens 10 Mitglieder). verhindert bei kleinen Struktur eine Übernahme durch einzelne"
  • "Evtl. bei der Einberufung, aber da wäre die Zahl zu hoch. Vielleicht 5, damit sie wenigstens das Basisstimmgewicht des Vorstands erreicht haben."

Satzungsfragen

"§ 6a (4) Der Vorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens zwei mal zusammen. Er wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter schriftlich oder in elektronischer Form mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen."

  • Hat sich als unanwendbar erwiesen, da Sitzungen noch NIE mit einem derartigen Vorlauf von zwei Wochen ankündbar waren. Wenn eine Frist nie eingehalten wird, können wir sie meiner Meinung nach entweder ändern oder abschaffen.

"§ 6a (6) Der Landesvorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Kreisparteitages bzw. der Gründungsversammlung."

  • Der Landesvorstand? Müsste der Kreisvorstand sein.

" 6a (10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Vorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes."

  • Ich habe nochmal über unsere Satzung geschaut und nichts dazu gefunden, dass ein Vorstand im Notfall von der Basis überhaupt gestürzt werden könnte. Wenn wir einen Vetomachanismus einbauen aber kein Misstrauensvotum, haben wir im worst case ein ganzes Jahr Katz-und-Maus-Spiel zwischen nicht absetzbarem Vorstand und entscheidungsnegierender Basis, denn er muss sich derzeit selbst für handlungsunfähig erklären, damit eine Neuwahl vor Ablauf des Amtsjahres möglich ist. Ich glaube da müssen wir die Definition darum erweitern, dass auch eine Mehrheit (50%+ oder 2/3+?) der Mitglieder ihn für handlungsunfähig erklären kann, oder?

Externe Konzeptvorschläge

Wilm:

Jedes Mitglied aus dem KV kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt und jedem Thema (Satzungsänderung, Vorstand absetzen :D etc.) einen Antrag stellen. Dieser Antrag muss mindestens einen Monat vor der Entscheidung (damit man Kurzschlussreaktionen ausschließen kann) vorliegen. Der Vorstand muss eine vom Antragsteller formulierte Mail an alle Mitglieder schicken*. Die Abstimmung wird per Mail durchgeführt (weshalb wir einen "ständigen Wahlleiter" oder so bräuchten). Werden in dem Zeitraum mehr als die Hälfte der Stimmen für den Antrag abgegeben wird er einfach angenommen. Das interessante an diesem Ansatz ist, dass man sich sicher sein kann, dass die Mehrheit dafür ist, keine weitere Technik (ausser halt dieser "Wahlleiter") benötigt wird, es hinreichend schnell ist und nur Zustimmung bedarf. Ein Antrag wird also niemals abgelehnt sondern nur nicht angenommen. Die Werbung für den Antrag liegt also beim Antragsteller, nicht beim Parteitag oder was weiß ich.

Stammtisch:

AG erhält das Privileg eine AG-Ausarbeitung vorzustellen. Kreisparteitag?