Bedingungsloses Grundeinkommen
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Version vom 29. Oktober 2010, 16:02 Uhr von Simon (Diskussion | Beiträge)
Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist ein sozial-, gesellschafts- und wirtschaftspolitisches Konzept, bei dem jeder Bürger einer Gemeinschaft unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage eine gesetzlich festgelegte und für jeden gleiche finanzielle Zuwendung von der Gemeinschaft erhält, für die keine Gegenleistung erbracht werden muss.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Ein BGE soll die Teilhabe eines jeden Mitglieds an einer Gesellschaft sichern indem es vier Kriterien erfüllt. Es soll
- die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen,
- einen individuellen Rechtsanspruch darstellen,
- ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden,
- keinen Zwang zur Arbeit bedeuten. [1]
Jedes Konzept unabhängig von seiner Finanzierung, welches diese vier Kriterien erfüllt, kann als BGE verstanden werden.
Schnittpunkte zur Piratenpartei
alternative soziale Sicherungssysteme
BGE Modelle
Finanzierung
Literatur
Arbeiten zum BGE
Einzelnachweise
- ↑ Netzwerk Grundeinkommen, Stand vom 29.10.2010, http://www.grundeinkommen.de/die-idee