TH:Kreisverband Erfurt/Kreisparteitag 2010.1/Satzungsänderungen
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Satzungsänderungsvorschläge
Nummer | aktuell gültige Satzung | Satzungsvorschlag | Erklärungen |
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Satzung des Kreisverband Erfurt der Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) in der am 23.01.2010 beschlossenen Fassung |
Satzungsvorschlag für den Kreisverband Erfurt der Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) für den KPT2010.1 am 04.09.2010 |
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§ 1 – Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet
(1) Der Kreisverband Erfurt des Landesverbandes Thüringen der Piratenpartei Deutschland ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Kreisebene gemäß der Satzung der Piratenpartei Deutschland. (2) Der Kreisverband führt einen Namen gemäß Satzung des Landesverbandes Thüringen der Piratenpartei Deutschland und eine Kurzbezeichnung. Der Name lautet Piratenpartei Deutschland Kreisverband Erfurt und die Abkürzung lautet PIRATEN Erfurt. (3) Der Sitz des Kreisverbandes ist Erfurt. (4) Das Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes Erfurt ist die kreisfreie Stadt Erfurt. (5) Die im Kreisverband organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als "Piraten" bezeichnet. |
§ 1 – Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet
(1) Der Kreisverband Erfurt des Landesverbandes Thüringen der Piratenpartei Deutschland ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Kreisebene gemäß der Satzung der Piratenpartei Deutschland. (2) Der Kreisverband führt einen Namen gemäß Satzung des Landesverbandes Thüringen der Piratenpartei Deutschland und eine Kurzbezeichnung. Der Name lautet Piratenpartei Deutschland Kreisverband Erfurt und die Abkürzung lautet PIRATEN Erfurt. (3) Der Sitz und das Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes ist die kreisfreie Stadt Erfurt. (4) entfällt |
(3) und (4) werden zusammengefasst. (5) entfällt. | |
§ 8b – Der Kreisvorstand
(1) Dem Kreisvorstand gehören mindestens drei Piraten an: Ein Vorsitzender, der Kreisschatzmeister und der Generalsekretär. Maximal besteht der Vorstand aus fünf Piraten. |
§ 8b – Der Kreisvorstand
(1) Dem Kreisvorstand gehören mindestens drei Piraten an: Ein Vorsitzender, der Kreisschatzmeister und der Generalsekretär. Der Kreisvorstand kann um einen stellvertretenden Vorsitzenden und einen politischen Geschäftsführer erweitert werden. |
Stellv. Vorsitzender und polit. Geschäftsführer werden explizit in der Satzung genannt. Die maximale Anzahl der Kreisvorstandsmitglieder ergibt sich somit indirekt. |