TH:LPT2017.1 SAA1
"Update der Bundessatzung"
Der Parteitag möge beschließen, den folgenden Text:
§ 2 (1) Die Mitgliedschaft ist durch die Bundessatzung in der Fassung vom 25./26.07.2015 geregelt. § 2 (4) Die Beendigung der Mitgliedschaft ist durch die Bundessatzung in der Fassung vom 25./26.07.2015 geregelt. § 6c (1) Rechte und Pflichten des Landesschiedsgerichts sind in der Bundesschiedsgerichtsordnung als Teil der Bundessatzung in der Fassung vom 25./26.07.2015 geregelt.
durch den neuen Text
§ 2 (1) Die Mitgliedschaft ist durch die Bundessatzung in der Fassung vom 25./26.03.2017 geregelt. § 2 (4) Die Beendigung der Mitgliedschaft ist durch die Bundessatzung in der Fassung vom 25./26.03.2017 geregelt. § 6c (1) Rechte und Pflichten des Landesschiedsgerichts sind in der Bundesschiedsgerichtsordnung als Teil der Bundessatzung in der Fassung vom 25./26.03.2017 geregelt.
zu ersetzen. -- Falko Windisch