TH:Vorstandssitzungsprotokoll Wartburgpiraten 2014-09-30
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Informationen
- 2 Tagesordnung
- 2.1 TOP 1 - Begrüßung
- 2.2 TOP 2 - Beschlussfähigkeit
- 2.3 TOP 3 - TO-Bestätigung
- 2.4 TOP 4 - Protokoll-Genehmigung
- 2.5 TOP 5 - Tätigkeitsberichte der Vorstände
- 2.6 TOP 6 - Aktuelle Kennzahlen
- 2.7 TOP 7 - Wiedervorlage
- 2.8 TOP 8 - Anträge an den Kreisvorstand
- 2.9 Beschluss 69: Änderungen der Vorstand-Geschäftsordnung
- 2.10 TOP 9 - Was treiben die Admiräle?
- 2.11 TOP 10 - Blick auf andere Meere
- 2.12 TOP 11 - Aktionen und Infostände
- 2.13 TOP 12 - Gastbeiträge
- 2.14 TOP 13 - Sonstiges
- 2.15 TOP 14 - Nächster Termin
Informationen
Protokoll der Vorstandssitzung des Kreisverbandes Wartburgkreis/Eisenach vom 30.09.2014
- Beginn: 19:00
- Ende: <<Uhrzeit>>
- Ort: Mumble NRW
- Teilnehmer: ANZAHL
- Fehlt: ANZAHL
- Gäste: ANZAHL
- Moderator: <<Moderator>>
- Protokollführer: <<Protokollant>>
- Beschlussfähigkeit: ja/nein
- (Abstimmungen werden in der Form x/y/z notiert, wobei x für Zustimmung,y für Ablehnung und z für Enthaltung steht, oder im Beschlussbaustein namentlich ausgewiesen)
Tagesordnung
TOP 1 - Begrüßung
- Begrüßung und Bestimmung Moderator und Protokollant
TOP 2 - Beschlussfähigkeit
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 3 - TO-Bestätigung
- Bestätigung und Ergänzungen der Tagesordnung
- fristgerechter Eingang: ja/nein
- Ergänzungen: ja/nein
TOP 4 - Protokoll-Genehmigung
- Genehmigung des letzten Protokolls TH:Vorstandssitzungsprotokoll Wartburgpiraten 2017-02-19TH:Vorstandssitzungsprotokoll Wartburgpiraten 2016-06-27
genehmigt: (x/y/z)
TOP 5 - Tätigkeitsberichte der Vorstände
- Florian:
- Johannes:
- Frank C.:
- Steffi:
TOP 6 - Aktuelle Kennzahlen
- Mitglieder:
- Schatztruhe:
TOP 7 - Wiedervorlage
- offen Tickets im OTRS
TOP 8 - Anträge an den Kreisvorstand
Beschluss 69: Änderungen der Vorstand-Geschäftsordnung
- Beantragt am
- 30.09.2014
- Beschlussart
- Vorstand-Geschäftsordnung
- Beantragt von
- Florian Böhm
- Betrifft
- Änderungen der Vorstand-Geschäftsordnung
- Text
- Änderung des § 1 Vorstandssitzungen von
- Einladung zu Vorstandssitzungen
(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollant veröffentlicht. (2) Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen per Telefon, Internet oder im „real life“ wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.
- Anträge zu einer Vorstandssitzung
(1) Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Antragsberechtigt sind: die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei Thüringen alle Mitglieder des Kreisverbandes Wartburgkreis/Eisenach. Anträge müssen folgender Form genügen: Der Antragsteller muss mit Klarnamen benannt sein und Antragstext, sowie Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen.
- Öffentlichkeit und deren Ausschluss
(1) Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung.
- Leitung der Vorstandssitzungen
(1) Die Vorstandssitzungen werden durch einen durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter angeleitet.
- Abstimmungen
(1) Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
- Protokollführung
(1) Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung genehmigt und anschließend im Wiki und per Mailingliste veröffentlicht.
zu
§ 1 Vorstandssitzungen
- (1) Einladung zu Vorstandssitzungen
Der Kreisvorstand tritt einmal pro Monat zusammen. Er wird von einem Vorstandsmitglied schriftlich oder in elektronischer Form mit einer Frist von 5 Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung, unter hinzufügen einer Begründung, auch kurzfristiger erfolgen.
- (2) Anträge zu einer Vorstandssitzung
Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Antragsberechtigt sind: die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei Thüringen alle Mitglieder des Kreisverbandes Wartburgkreis/Eisenach. Anträge müssen folgender Form genügen: Der Antragsteller muss mit Klarnamen benannt sein und Antragstext, sowie Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen.
- (3) Öffentlichkeit und deren Ausschluss
Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung.
- (4) Leitung der Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzungen werden durch einen durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter angeleitet.
- (5) Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
- (6) Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung genehmigt und anschließend im Wiki und per Mailingliste veröffentlicht.
- Einzelstimmen
- Vorlage für Vorstandsportal
- [Vorstandsbeschluss12 beschlussnummer = "69" beschlussart = "Vorstand-Geschäftsordnung" antragssteller = "Florian Böhm" datum = "30.09.2014" redmine = "{{{Redmine}}}" thema = "Änderungen der Vorstand-Geschäftsordnung" antragstext = "Änderung des § 1 Vorstandssitzungen von
- Einladung zu Vorstandssitzungen
(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollant veröffentlicht. (2) Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen per Telefon, Internet oder im „real life“ wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.
- Anträge zu einer Vorstandssitzung
(1) Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Antragsberechtigt sind: die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei Thüringen alle Mitglieder des Kreisverbandes Wartburgkreis/Eisenach. Anträge müssen folgender Form genügen: Der Antragsteller muss mit Klarnamen benannt sein und Antragstext, sowie Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen.
- Öffentlichkeit und deren Ausschluss
(1) Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung.
- Leitung der Vorstandssitzungen
(1) Die Vorstandssitzungen werden durch einen durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter angeleitet.
- Abstimmungen
(1) Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
- Protokollführung
(1) Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung genehmigt und anschließend im Wiki und per Mailingliste veröffentlicht.
zu
§ 1 Vorstandssitzungen
- (1) Einladung zu Vorstandssitzungen
Der Kreisvorstand tritt einmal pro Monat zusammen. Er wird von einem Vorstandsmitglied schriftlich oder in elektronischer Form mit einer Frist von 5 Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung, unter hinzufügen einer Begründung, auch kurzfristiger erfolgen.
- (2) Anträge zu einer Vorstandssitzung
Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Antragsberechtigt sind: die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei Thüringen alle Mitglieder des Kreisverbandes Wartburgkreis/Eisenach. Anträge müssen folgender Form genügen: Der Antragsteller muss mit Klarnamen benannt sein und Antragstext, sowie Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen.
- (3) Öffentlichkeit und deren Ausschluss
Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung.
- (4) Leitung der Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzungen werden durch einen durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter angeleitet.
- (5) Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
- (6) Protokollführung
TOP 9 - Was treiben die Admiräle?
- Bericht über aktuelle Informationen, Entscheidungen und Entwicklungen mit Relevanz für die Wartburgpiraten durch den Landes- und Bundesvorstand
- LaVo
- BuVo
TOP 10 - Blick auf andere Meere
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TOP 11 - Aktionen und Infostände
- Infostände:
- Stammtisch:
TOP 12 - Gastbeiträge
TOP 13 - Sonstiges
TOP 14 - Nächster Termin
- Vorschlag:
- Datum:
- Uhrzeit: