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Tango-preferences-system.svg Dieser Text ist ein Entwurf, er wird noch bearbeitet und ist daher keine offizielle Parteiaussage der Piratenpartei Deutschland. Dieser Artikel wird gerade gemeinschaftlich erstellt. Beteilige Dich und beachte die Artikeldiskussionsseite. Wenn der Entwurf schon gut ausgearbeitet ist, bedarf er unter Umständen nur noch einer offiziellen Absegnung (z.B. auf einem Parteitag), um eine offizielle Parteiaussage zu werden.

Satzungsänderungen Kreisverband Jena

Änderungen §3 - Rechte und Pflichten

§3 sollte um einen Punkt ergänzt werden, der inhaltlich ausdrückt:

  • "Auf Antrag eines Zehntels der stimmberechtigten Kreisverbandsmitglieder, jedoch mindestens fünf Personen, kann ein Veto gegen einen Beschluss des Kreisverbandsvorstands eingelegt werden. Der Beschluss muss daraufhin gestoppt und zur Abstimmung nach Paragraph [x] gestellt werden."

§3 sollte um einen Punkt ergänzt werden, der inhaltlich ausdrückt:

  • "Stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes haben das Recht Anträge an den Vorstand zu stellen, welche bei der nächsten Vorstandssitzung entschieden werden sollten. Als Ausnahme dürfen derartige Anträge maximal einmal vertagt werden. Anträge müssen dabei folgender Form genügen: Der Antragsteller muss mit Klarnamen benannt sein und Antragstext, sowie Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen. Ablehnung oder Annahme eines Antrags müssen vom Vorstand kurz begründet werden."

Änderungen §5 - Ordnungsmaßnahmen

§5 (1) sollte folgendermaßen lauten:

  • "Ordnungsmaßnahmen werden vom Landesvorstand angeordnet. Den Antrag auf Ausschluss stellt der Landesvorstand beim nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgericht, das hierüber entscheidet."

Änderungen §6 - Organe des Kreisverbandes Jena

§6 (1) sollte folgendermaßen lauten:

  • "(1) Organe sind der Vorstand, der Kreisparteitag, die Gründungsversammlung, Arbeitskreise und ."

§6a (6) sollte folgendermaßen lauten:

  • "(6) Der Kreisvorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Kreisparteitages bzw. der Gründungsversammlung."

§6a (9) sollte folgendermaßen lauten:

  • "Der Vorstand liefert zum Kreisparteitag einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder inklusive aller Rechtfertigungen gemäß §6a ([y]), wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Kreisparteitag oder der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche geltend machen. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieser unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten."

§6a sollte um einen Punkt ergänzt werden, der inhaltlich ausdrückt:

  • "Die Handlungsvollmachten des Kreisverbandsvorstands im Sinne von §6a (2) und (6) sind begrenzt durch folgende Einschränkungen, welche nur durch einen auf einzelne Entscheidungen bezogenen Mehrheitsbeschluss der stimmberechtigten Kreisverbandsmitglieder gemäß Paragraph [x] aufgehoben werden kann. Einschränkungen sind Punkte des Kommunalwahlprogramms und Kooperationen mit dritten Organisationen."

§6a sollte um einen Punkt ergänzt werden, der inhaltlich ausdrückt:

  • "Innerhalb einer Frist von [x] Wochen nach erstmaligem Erscheinen ist der Kreisverbandsvorstand auf Anfrage von stimmberechtigten Kreisverbandsmitgliedern verpflichtet für die in Pressemeldungen veröffentlichten Positionen eine Rechtfertigung abzugeben."

§6a ([y]) sollte um einen Punkt ergänzt werden, der inhaltlich ausdrückt:

  • "Beschlüsse des Kreisverbandsvorstands müssen in der Regel so formuliert sein, dass eine Frist von einer Woche eingehalten wird, bevor der Beschluss wirksam wird. In Ausnahmefällen hat der Vorstand das Recht kurzfristige Beschlüsse zu fassen, muss sich aber in jedem Fall für diese in seinen Tätigkeitsberichten gemäß §6a (9) rechtfertigen."

§6d - Arbeitskreise sollte folgendermaßen lauten:

  • "(1) Sowohl Mitglieder des Kreisverbandes Jena als auch alle anderen Interessenten haben die Möglichkeit sich zu Arbeitskreisen zusammenzufinden, um selbstorganisiert eigenständig gewählte Themengebiete zu bearbeiten. Ein Arbeitskreis muss folgende Anforderungen erfüllen: Er muss einen eindeutig zuweisbaren Namen aufweisen, einen innerhalb des Arbeitskreises gewählten Verantwortlichen besitzen, mindestens zwei stimmberechtigte Piraten als Mitglieder und eine Tätigkeitsbeschreibung haben. Ist die Gründung erfolgt und vom Vorstand genehmigt, erhält der Arbeitskreis den Status "aktiv".
  • (2) Arbeitskreise haben das Recht als offizielle Parteiorgane in Erscheinung zu treten. <Rechte>
  • (3) Autorität, nicht gegen Parteigrundsätze, Pressemitteilung <Einschränkungen>
  • (4) Protokolle, Vorstandsvortrag, Stammtischvortrag, Roadmap, Deadline <Pflichten>
  • (5) 3/4-Mehrheit? <Auflösung>"

Einfügen eines neuen §x

  • regelt gültige Abstimmungen im Kreisverband Jena

Lose Notizen

  • Datenschutzbeauftragter
  • Vorstandverschlußsachen müssen in Zukunft Titel und Beschreibung haben, damit der Datenschutzbeauftragte diese bei Notwendigkeit als Grundlage einer öffentlichen Kritik veröffentlichen kann.