TH:KV Weimar Weimarer Land/Vorstand/Geschaeftsordnung
Inhaltsverzeichnis
- 1 Geschäftsordnung des Vorstandes des Kreisverbandes Weimar & Weimarer Land
- 1.1 § 1 Organisation der Vorstandssitzungen
- 1.2 § 2 Anträge zu einer Vorstandssitzung
- 1.3 § 3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
- 1.4 § 4 Leitung der Vorstandssitzungen
- 1.5 § 5 Abstimmungen
- 1.6 § 6 Umlaufbeschlüsse
- 1.7 § 7 Protokollführung
- 1.8 § 8 Aufgaben des Vorstandes
- 1.9 § 9 Tätigkeitsberichte zum Ende der Amtszeit
- 1.10 § 10 Änderung der Geschäftsordnung
- 1.11 § 11 Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Geschäftsordnung des Vorstandes des Kreisverbandes Weimar & Weimarer Land
Beschlossen zur Vorstandssitzung am 22.11.2013.
§ 1 Organisation der Vorstandssitzungen
(1) Termin und Ort für die nächste ordentliche Vorstandssitzung werden während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und zusammen mit dem Protokoll über die öffentliche Mailingliste des Kreisverbands veröffentlicht.
(2) Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von zwei Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.
(3) Die Teilnahme an Vorstandssitzungen kann auch fernmündlich erfolgen.
§ 2 Anträge zu einer Vorstandssitzung
(1) Anträge können gemäß §5 (6) der Kreisverbandssatzung in der Fassung vom 22.11.2013 an den Kreisvorstand gerichtet werden. Der Antrag selbst, das Abstimmungsergebnis, sowie eine kurze Begründung für Zustimmung oder Ablehnung des Antrags werden in das Protokoll der Sitzung aufgenommen und damit unverzüglich nach Ende der Sitzung veröffentlicht.
(2) Alle Mitglieder des Landesverbandes Thüringen der Piratenpartei Deutschland sowie alle Bürger der kreisfreien Stadt Weimar und des Landkreises Weimarer Land haben ein Antragsrecht an den Vorstand des Kreisverbandes PIRATEN Weimar & Weimarer Land.
§ 3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
(1) Die Sitzungen des Kreisvorstandes der PIRATEN Weimar & Weimarer Land sind grundsätzlich öffentlich.
(2) Durch Mehrheitsbeschluss der anwesenden Vorstandsmitglieder kann
a) einzelnen Gästen das Rederecht entzogen werden. b) die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung erfordern. c) ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden.
Der Beschluss ist jeweils zu begründen.
§ 4 Leitung der Vorstandssitzungen
(1) Die Vorstandssitzungen werden von einem durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter geleitet.
§ 5 Abstimmungen
(1) Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.
(2) Das Abstimmungsverhalten ist namentlich im Protokoll zu vermerken. Ausnahmen sind per Mehrheitsbeschluss des anwesenden Vorstands möglich.
(3) Bei Finanzbeschlüssen, die finanzielle Verpflichtungen von mehr als 200€ umfassen, muss der Schatzmeister mit abgestimmt haben.
§ 6 Umlaufbeschlüsse
(1) Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Der zu beschließende Antrag ist umgehend allen Vorstandsmitgliedern schriftlich per E-Mail zugänglich zu machen. Die Vorstandsmitglieder haben ab dem Zeitpunkt der Versendung des Antrags 24 Stunden Zeit, über den Antrag abzustimmen. Diese Frist kann vom Antragsteller bei Bedarf auf bis zu vier Tage erhöht werden. Ein Umlaufbeschluss gilt als gefasst, wenn
a) nach Ablauf dieser Frist eine Mehrheit des gesamten Vorstandes dem Antrag zustimmt.
b) vor Ablauf dieser Frist alle Vorstandsmitglieder über den Antrag abgestimmt haben.
(2) Umlaufbeschlüsse sind bei der nächsten Vorstandssitzung ins Protokoll aufzunehmen und auf Nachfrage zu rechtfertigen.
§ 7 Protokollführung
(1) Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
(2) Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant durch den anwesenden Vorstand per Mehrheitswahl bestimmt. Das vorläufige Protokoll wird spätestens 72 Stunden nach der Sitzung online veröffentlicht und in der nächsten Sitzung per Vorstandsbeschluss bestätigt.
§ 8 Aufgaben des Vorstandes
§ 8.1 Vorsitzender
- Kontakte/Vertretung nach außen
- Schnittstelle Vereine, Bündnisse etc.
- behördliche Kontakte und Genehmigungen
- Briefe etc. an andere Parteien, Stadt, Verwaltung, Verbände usw.
- Vertretung des KV gegenüber Behörden, Stadtverwaltung, Stadtrat
- Kontakt zu externen Organisation (NGOs, andere Parteien, etc.)
- Vor- und Nachbereitung von Vorstandssitzungen
- Leitung von Vorstandssitzungen/-klausuren
- Organisation der Tätigkeit des Vorstandes
- Koordination/Bearbeitung von Anfragen an den Vorstand
- Kontakt zum Landesverband und anderen KVs und HSG
- Kontrolle der Finanzen
- Programmarbeit und Programmentwicklung im KV
- Wahlkampf - Organisation und aktive Beteiligung
- Vorbereitung/Organisation/Unterstützung von Kreisparteitagen/Plenen/KV-Aktionen
- Mitgliedermotivation
§ 8.2 Stellvertretender Vorsitzender
- Betreuung und Einführung von Neumitgliedern
- Einführung in Piraten-Tools
- Organisation/Koordination/Information/Kommunikation nach innen
- Führung der laufenden Geschäfte
- Informationssystem für den KV
- Betreuung/Koordination AGs
- Anmeldung / Orga Infostände
- Einladungen für Stammtische, Vorstandssitzungen, Mails
- Einladungen
- Schnittstelle LV, andere KVs oder HSGs / AGs
- in Zukunft auch Koordinierung der Zusammenarbeit mit den Mandatsträgern/der Fraktion
- Wahlkampf - Organisation und aktive Beteiligung
- Vorbereitung/Organisation/Unterstützung von Kreisparteitagen/Plenen/KV-Aktionen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Mitgliedermotivation
§ 8.3 Schatzmeister
- Hilfestellung, wenn Mitgliederdaten nötig sind
- Finanzverwaltung (Buchführung, Controlling, Steuerberater, Finanzamt)
- Fundraising
- Finanzplanung für Arbeit des KV
- finanzielle Anträge an Landesvorstand
- Abrechnungen gegenüber dem Landesverband
- Veröffentlichung von Kasse und Spenden
- Zuarbeit zum Jahresabschluss des LV
- Zusammenarbeit mit Kassen- und Rechnungsprüfern
- Kontakt zu Schatzmeistern des Landes/Bundes
- Abstimmung/Abgleich mit Finanzordnung der Partei
- Mitgliederverwaltung/Mitgliedergewinnung/Mitgliederumfragen
- Mitgliedermotivation
- Wahlkampf - Organisation und aktive Beteiligung
- Vorbereitung/Organisation/Unterstützung von Kreisparteitagen/Plenen/KV-Aktionen
§ 9 Tätigkeitsberichte zum Ende der Amtszeit
(1) Der Tätigkeitsbericht muss in Textform erstellt und handschriftlich unterschrieben werden.
(2) Er umfasst die Anzahl der Vorstandssitzungen, an denen teilgenommen wurde und die konkreten Tätigkeiten und Aktionen, die auf Grundlage der Aufgabenbeschreibung in der Geschäftsordnung ausgeführt bzw. umgesetzt wurden.
§ 10 Änderung der Geschäftsordnung
(1) Geschäftsordnungsänderungsanträge bedürfen einer einfachen Mehrheit aller Vorstandsmitglieder.
§ 11 Inkrafttreten und sonstige Regelungen
(1) Diese Geschäftsordnung tritt am 22. November 2013 in Kraft.