TH:KV Weimar Weimarer Land/Kreisparteitag 2013.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001

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Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA001
Einreichungsdatum 30.05.2013
Gliederung Kreisverband Weimar und Weimarer Land
Antragsteller Blumenauseis
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Betrifft Paragraph §5
Zusammenfassung des Antrags Bindung der Mandatsträger an die Vorgaben der Piraten zur Korruptionsbekämpfung
Schlagwörter Mandatsträger, Korruptionsbekämfung, Pflichten
Datum der letzten Änderung 04.06.2013
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Pflichten von Mandatsträgern

Antragstext

Der Parteitag möge beschließen, folgenden Abschnitt dem §5 hinzuzufügen: Jeder Pirat mit parlamentarischem Mandat hat die Pflicht, im Sinne aller sich auf Mandatsträger beziehenden Programm- und Satzungspunkte der Piratenpartei zu handeln. Das freie Mandat, also die Gewissensfreiheit bei der Stimmabgabe, wird hierdurch nicht eingeschränkt. Eine Mißachtung dieser Pflicht kann als Parteischädigung betrachtet werden.

Antragsbegründung

Um unsere Forderungen bzgl. Nebentätigkeiten, Nebenverdiensten, Geschenkannahmen und generell Unabhängigkeit der Abgeordneten glaubwürdig darstellen zu können, müssen wir sicherstellen können, dass unsere Abgeordneten sich auch daran halten - selbst, wenn diese Forderungen noch nicht allgemeines Gesetz sind und deshalb noch nicht für die Abgeordneten der anderen Parteien gelten.

Piratenpad

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Anregungen

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Diskussion

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Dafür
Dagegen
+ „Was ist denn z.B. ein solches zuwiderhandeln gegen die Satzung?“ Schorsch
- „Dieser Antrag ist ein Widerspruch in sich. Entweder man hat das freie Mandat und kann selbst entscheiden, auch gegen eigene Programme und Satzungen, oder man hat es nicht. Dann ist das wie Fraktionszwang mit Ansage. Das lehne ich ab. Wenn es nur um die Geschenkeannahme und Bestechlichkeit geht, dann sollte man das auch explizit so formulieren. Da würde ich mitgehen.“ Tbuexe
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Steht genau so drin: Selbst wenn Programm u./o. Satzung etwas enthalten sollten, was das freie Mandat einschränkt (was sie nicht tun und was übrigens rechtwidrig wäre), wäre dies explizit ausgeschlossen. Und ich erinnere daran, dass der Verkauf der eigenen nicht unter das freie Mandat fällt, im Gegenteil.

Der Kommentar mit dem freien Mandat ist damit übrigens im Grunde redundant - das freie Mandat _kann_ verfassungsmäßig nicht eingeschränkt werden. Und wenn jemand seine Stimme verkauft _ist_ das damit verfassungswidrig, parteischädigend und damit per se Rauswurfgrund. Hätte das aber trotzdem gern noch mal drin stehen.

Leuchtet dir das ein? Oder hast du eine bessere Formulierung parat? - Blumenauseis

Unterstützung/Ablehung des Antrags

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen