TH:KV Weimar Weimarer Land/Kreisparteitag 2013.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001

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Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA001
Einreichungsdatum 30.05.2013
Gliederung Kreisverband Weimar und Weimarer Land
Antragsteller Blumenauseis
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Betrifft Paragraph §5
Zusammenfassung des Antrags Bindung der Mandatsträger an die Vorgaben der Piraten zur Korruptionsbekämpfung
Schlagwörter Mandatsträger, Korruptionsbekämfung, Pflichten
Datum der letzten Änderung 31.05.2013
Status des Antrags

Help.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Pflichten von Mandatsträgern

Antragstext

Der Parteitag möge beschließen, folgenden Abschnitt dem §5 hinzuzufügen: Jeder Pirat mit parlamentarischem Mandat hat die Pflicht, im Sinne aller sich auf Mandatsträger beziehenden Programm- und Satzungspunkte der Piratenpartei zu handeln. Das freie Mandat, also die Gewissensfreiheit bei der Stimmabgabe, wird hierdurch nicht eingeschränkt. Eine Mißachtung dieser Pflicht kann als Parteischädigung betrachtet werden.

Antragsbegründung

Um unsere Forderungen bzgl. Nebentätigkeiten, Nebenverdiensten, Geschenkannahmen und generell Unabhängigkeit der Abgeordneten glaubwürdig darstellen zu können, müssen wir sicherstellen können, dass unsere Abgeordneten sich auch daran halten - selbst, wenn diese Forderungen noch nicht allgemeines Gesetz sind und deshalb noch nicht für die Abgeordneten der anderen Parteien gelten.

Piratenpad

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Dagegen
„Was ist denn z.B. ein solches zuwiderhandeln gegen die Satzung?“ Schorsch

Unterstützung/Ablehung des Antrags

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