Diskussion:TH:KV Jena/AGs in Jena/AG Parteitag/GO2
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Version vom 6. März 2013, 12:17 Uhr von Frank11 (Diskussion | Beiträge)
§5.1 (2) Hört sich seltsam an, dass dem Antragsteller eine Erwiderung zu gewähren ist. Meiner Meinung nach müsste es die Möglichkeit zu einer Erwiderung sein.
--> ja. --CarArt (Diskussion) 07:30, 5. Mär. 2013 (CET)
Der Satz wurde ausgetauscht und lautet jetzt: Der Antragsteller hat nach jedem Redebeitrag die Möglichkeit zu einer Erwiderung. --Frank11
§1.1.2: Frage zum Verständnis: Heißt das allen Ernstes, dass man bei jeder Pinkel- oder Rauchpause die Stimmkarten abgeben muss? Ist das nicht entsetzlich umständlich?
--> nein, das heißt es in der Praxis nicht. --CarArt (Diskussion) 07:30, 5. Mär. 2013 (CET)