Diskussion:Antragsfabrik/Moderationsregeln
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Version vom 18. März 2010, 20:29 Uhr von EviSell (Diskussion | Beiträge) (ergänzung Antrag Moderatorenwahl)
- Zu §3 Pflichten der Mitglieder
(2) Beleidigungen und Dohungen gegenüber anderen Listenmitgliedern sind nicht gestattet und werden sanktioniert. Ob eine Beleidigungen und/oder Bedrohungen vorliegt, entscheidet ein Moderator.
Wieso nur Moderatoren? Ob eine Beleidigung vorliegt ist manchmal eine subjektive Einschätzung. Inwieweit wird die Meinung des Beleidigten mit berücksichtigt? --EviSell 17:58, 18. Mär. 2010 (UTC)
- Zu §2 Moderation
(2) Die Moderatoren werden vom Landesvorstand per Vorstandsbeschluss bestimmt, oder auf Antrag vom Landesparteitag gewählt. Sollten die Moderatoren gewählt werden, kann der Landesvorstand diese nicht absetzten.
Beißt sich das jetzt nicht etwas mit dem anderen Antrag: Antragsfabrik/Moderatorenwahl? --EviSell 19:29, 18. Mär. 2010 (UTC)