TH:Landesparteitag 2012.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA001 |
Einreichungsdatum | 01.10.2012 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Clemens Beckstein |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Betrifft Paragraph | Par. 7 |
Zusammenfassung des Antrags | Bewerber, die bereits ein Direkt- oder Listenmandat innehaben, sollen in der Regel nur dann erneut als Kandidat für die gleiche Volksvertretung gewählt werden, wenn sie dieses Mandat nicht schon die zweite Legislaturperiode ununterbrochen wahrnehmen. |
Schlagwörter | Basisdemokratie, Berufspolitikertum, limitiertes Mandat, Wahlen, Ideen statt Köpfe |
Datum der letzten Änderung | 01.10.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Noch nicht abgestimmt |
AntragstitelPrinzip des limitierten Mandates Antragstext Einfügen eines neuen Absatzes (3) in Par. 7 der Landessatzung:
"Die Piratenpartei Thüringen gibt den Mitgliedern ihrer jeweiligen Mitgliederversammlungen folgende Wahlempfehlung: Bewerber, die zum Aufstellungszeitpunkt bereits ein Direkt- oder Listenmandat innehaben, sollen in der Regel nur dann erneut als Kandidat für die gleiche Volksvertretung gewählt werden, wenn sie dieses Mandat nicht schon die zweite Legislaturperiode ununterbrochen wahrnehmen. (Prinzip des limitierten Mandats)"AntragsbegründungWenn man von Basisdemokratie spricht, begibt man sich unausweichlich in ein Spannungsfeld zwischen zwei Polen: auf der einen Seite ist da der jederzeitige Machtbeteiligungsanspruch der Basis --- also von uns allen, die wir als Parteimitglieder die Demokratie mittragen --- und auf der anderen der individuelle, nur dem Gewissen verantwortliche Freiheitsanspruch jener Personen, denen wir als Repräsentanten der Basis in Parteiämtern und über Mandate für einen beschränkten Zeitraum die Machtmittel zur Organisation der Bedingungen gleicher Freiheit, also der Demokratie, anvertrauen. Das Beispiel der anderen, etablierten Parteien zeigt uns, dass so mancher Repräsentant an dem Spagat zwischen diesen beiden Polen scheitert. Die extremste Form dieses Scheiterns ist der sog. "Berufs"politiker, also jene Sorte von Politikern, denen es mehr um den Erhalt ihrer herausgehobenen und häufig lukrativen Position (also einen möglichst "lebenslangen" Platz ganz vorne auf der Liste) geht, als um jene Ideale, deretwegen sie auf Zeit in das jeweilige Amt oder Mandat berufen wurden. Das Ergebnis sind demokratische Krebsgeschwüre wie der Fraktionszwang, Abgeordnete, die sich den Grossteil der Legislaturperiode mit Wahlkampf statt den Problemen des Landes beschäftigen, Lobbies, die sich ungeniert der Pflege der politischen Landschaft widmen können und eine Basis, die sich einem Kartell von Strippenziehern gegenüber sieht, die im Zweifelsfall und egal, wie die Basis wählt, schon die richtigen, d.h. willfährigen Mitglieder wieder auf die Listen bringt --- kurz, die Perversion von demokratischer Machtausübung. Das wichtigste und wirksamste Instrument, um einerseits individueller Machtausübung Schranken zu setzen aber andererseits auch den Gestaltern demokratischer Prozesse genug persönliche Unabhängigkeit zu geben, damit sie auch unpopuläre Entscheidungen treffen können, wenn nur diese mit ihrem Gewissen vereinbar sind, ist die Verleihung von Macht auf Zeit. Der amerikanische Präsident ist ein gutes Beispiel dafür, wie das auf Seiten der Exekutive geschehen kann (max. zwei Amtszeiten), Richter am Bundesverfassungsgericht ein ebenso gutes Beispiel für Machtbeschränkung auf Seiten der Judikative (max. 12 Jahre Amtszeit). Nur wer weiss, dass er nicht mehr erneut für seine Position antreten kann, kann sich wirklich frei für seine Positionen und die der von ihm vertretenen Basis einsetzen. Die Piraten Thüringens wollen dieses Prinzip des limitierten Mandats auch in Bezug auf ihre Vertreter in den Parlamenten, also auch auf der legislativen Ebene, anwenden: "Die Piratenpartei Thüringen gibt den Mitgliedern ihrer jeweiligen Mitgliederversammlungen folgende Wahlempfehlung: Bewerber, die zum Aufstellungszeitpunkt bereits ein Direkt- oder Listenmandat innehaben, sollen in der Regel nur dann erneut als Kandidat für die gleiche Volksvertretung gewählt werden, wenn sie dieses Mandat nicht schon die zweite Legislaturperiode ununterbrochen wahrnehmen." (Prinzip des limitierten Mandats) Im Gegensatz zum gescheiterten Versuch der Grünen, auf dem Wege der (zwei-jährlichen!) Ämterrotation einzelnen Parteifunktionären effektive Schranken für die Machtausübung zu setzen (für Mandatsträger lässt das GG ja keine Zwangs-Rotation zu, sonst hätten sie das vermutlich auch zu erzwingen versucht), gibt das Prinzip des limitierten Mandats den jeweiligen Mandatsträgern ausreichend Zeit (2 volle Legislaturperioden!) auch an der Lösung komplexer gesellschaftlicher Probleme mitzuarbeiten. Das Prinzip des limitierten Mandats kann von der Piratenpartei sofort und ohne dass dazu vorher Änderungen am Parteiengesetz oder dem Wahlrecht notwendig wären, realisiert werden (als neuer Absatz Par. 7 (3) in der Landessatzung --- in Übereinstimmung mit Abschnitt A, Par. 10 und Par. 14 (2) c Bundessatzung, sowie Par. 17 Parteiengesetz, Par. 23 (5) Thüringer Landeswahlgesetz und Par. 21 (5) Bundeswahlgesetz): Darüber, wen sie nach welchen Kriterien auf ihre Listen setzt, entscheidet eine Partei durch geheime Wahl der dafür zuständigen Mitglieder selbst --- auch dann, wenn die Satzung, wie vorgeschlagen, eine deutliche Empfehlung enthält, bei der Wahl dem "Berufs"politikertum entgegenzuwirken (eine analoge Empfehlung haben wir ja bereits in Abschnitt B, Par. 5 Abs. (3) der Bundessatzung in Bezug auf Mitgliederspenden). Die Piraten haben die Hoffnung, dass die anderen Parteien früher oder später auch diesem Vorbild folgen und ebenfalls das Prinzip des limitierten Mandats einführen werden. Unsere repräsentative Demokratie würde von dieser Bereicherung über ein neues, basisdemokratisches Element jedenfalls gewiss profitieren. Piratenpad
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