TH:Vorstand Geschaeftsordnung v4

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Landesverband_Thüringen->TH:Vorstand Geschaeftsordnung v4

  • Aktuelle Geschäftsordnung des Vorstandes der PIRATEN Thüringen

§1 Einladung zu Vorstandssitzungen

(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird in der Regel während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen. Die Information an die Mitglieder über den neuen Termin erfolgt über die öffentliche Mailingliste. (2) Alternativ kann zu Sitzungen 7 Tage vor dem Sitzungstermin per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen werden. (3) Zu fernmündlichen Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. (4) Die Tagesordnung wird vor Beginn der Sitzung aufgestellt. Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.

§2 Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Landesvorstandes können an den Landesvorstand gerichtet werden und sind möglichst zur nächsten Sitzung zu behandeln. Antragsberechtigt sind neben den in der Satzung geregelten Personen und Organen (§6a (6)) sowie der Geschäftsstellenleiter. Zur Zulassung von Anträgen bedarf es folgender Schriftform: Der Antragsteller muss mit bürgerlichem Namen benannt sein, der Antragstext deutlich erkennbar, eine Antragsbegründung zum Antrag muss enthalten sein, außerdem muss der Antrag um bei der nächsten Vorstandssitzung behandelt werden zu können spätestens 24 Stunden vor Beginn der Sitzung eingereicht sein, sofern keine andere Regelung gilt. Anträge können per Email an vorstand@piraten-thueringen.de eingereicht werden.

§3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Piraten und sonstige Gäste können der Sitzung des Landesvorstandes beiwohnen. Ein Rederecht haben sie nach Aufforderung durch ein Vorstandsmitgliedes. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

§4 Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden von einem durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter geleitet. Alternativ wird der Sitzungsleiter von den Anwesenden bestimmt.

§5 Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

§6 Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes, sowie die Anzahl des anwesenden Gäste und die Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird ein Protokollant bestimmt. Alternativ kann eine Regelung unter den Vorständen abgestimmt werden. Das Ergebnisprotokoll wird geeignet veröffentlicht. Es wird per Vorstandsbeschluss in der darauf folgenden Sitzung genehmigt. Jedes Protokoll enthält die aktuell bekannten Kennzahlen zu Mitgliederanzahl, Kontostand und Barkasse. Nichtöffentliche Sitzungsteile, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden, sind auch zu protokollieren, werden allerdings nicht veröffentlicht. Sie stehen nur dem gewählten Vorstand und auf Antrag weiteren Organen der Partei zur Einsichtnahme zur Verfügung.

§7 Umlaufbeschlüsse

Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit innerhalb von 4 Tagen getroffen. Ausgenommen hiervon sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Abstimmung des Landesschatzmeisters notwendig. Die Beschlüsse werden geeignet veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind diese zu erwähnen.

§8 Geschäftsordnung

Diese Geschäftsordnung kann mit einer 2/3 Mehrheit im Vorstand geändert werden. Sie verliert ihre Gültigkeit mit der Neuwahl des Vorstandes.

§9 Vorstandssitzungen

Während einer Vorstandssitzung gibt jedes Vorstandsmitglied einen kurzen Tätigkeitsbericht ab, welcher den Zeitraum zwischen der letzten und der aktuellen Sitzung umfasst. Allgemein ist ein Block einzurichten, in welchem Gastbeiträge zu ermöglichen sind.

§10 Mitgliederverwaltung

Mitgliederverwalter des Landesverbandes sind der Generalsekretär und Schatzmeister als Vertreter. Der Mitgliederverwalter des Landesverbandes hat auf Anfrage des Mitgliederverwalters einer Untergliederung unverzüglich eine der folgenden Aufstellungen vollständig zu versenden: 1.) Eine Liste bestehend aus Name, Vorname, Mitgliedsnummer und E-Mailadresse der jeweiligen Mitglieder. Sollte keine E-Mailadresse vorliegen, muss die Postadresse angegeben werden. 2.) Eine Liste bestehend aus Name, Vorname, Mitgliedsnummer und dem aktuellen Bezahlstatus der jeweiligen Mitglieder. 3.) Eine Liste bestehend aus Name, Vorname, Mitgliedsnummer und der aktuellen Adresse der jeweiligen Mitglieder. Weiterhin kann eine Untergliederung beantragen, dass der Mitgliederverwalter des Landes eine E-Mail oder einen Brief (soweit möglich) an alle betroffenen Mitglieder sendet. Voraussetzungen für einen Versand von obigen Listen sind: 1.) Der Mitgliederverwalter der Untergliederung hat eine Datenschutzerklärung unterschrieben und beim Landesvorstand hinterlegt. 2.) Es muss eine sichere Verbindung zur Übermittlung existieren. Dazu gehören pgp-verschlüsselte Mails oder Brief.

§11 Finanzen

Der Landesschatzmeister hat ein monatliches Budget von 100 EUR für Kleinstausgaben ohne vorherigen Beschluss. Getätigte Ausgaben werden in der jeweils darauffolgenden Vorstandssitzung veröffentlicht. Jedes Landesvorstandsmitglied hat je Monat ein Reisekostenbudget von 100 Euro. Die Abrechnung erfolgt nur auf Basis einer Reisekostenabrechnung. Reisekostenabrechungen sind bis zum Ende eines jeden Monats beim Schatzmeister einzureichen.

§12 Aufgabenverteilung

  • Vertretung der Partei nach innen und außen: Gerald, Vertretung: Carsten
  • Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen: Roland, Robert
  • Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: Gerald, Carsten
  • Führung der laufenden Geschäfte/Inventar: Philipp, Robert
  • Einberufung der Mitgliederversammlung: Gerald, Philipp
  • Mitgliederverwaltung: Philipp, Irmgard
  • Finanzplanung, Buchführung, Kontakt zum Steuerberater: Irmgard, Carsten
  • Controlling: Irmgard zusammen mit Rechnungsprüfern
  • Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger: Irmgard, Gerald
  • Spendenwesen: Irmgard, Philipp
  • Zuschüsse: Irmgard, Philipp
  • Öffentlichkeits- und Pressearbeit: Henry, Gerald, Roland
  • Behördliche Kontakte und Genehmigungen: Roland, Carsten
  • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: Carsten, Henry
  • Verwaltung der Kontakte der Landesverbände und nachgeordneter Gebietsverbände: Philipp, Henry
  • Veröffentlichung von Protokollen und ähnlichem, Transparenz nach innen: Philipp, Henry
  • Mitgliederkommunikation: Vertrauenspiraten, Streitschlichtung: Gerald, Philipp, Henry
  • Ansprechpartner für Neumitglieder: Gerald, Roland
  • Kommunikation mit dem Bundesvorstand und anderen Landesverbänden: Gerald, Carsten, Robert
  • Web 2.0: Henry, Philipp

Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung tritt am 15. Mai 2012 in Kraft.