TH:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Gemeinsames Sorgerecht

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Version vom 11. Mai 2012, 01:02 Uhr von Franker69 (Diskussion | Beiträge) (Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen)

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Sonstiger Antrag für den TH:Landesparteitag 2012.1 von Henry.

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Sonstiger Antrag Nr.
SA.Sorgerecht.1
Beantragt von
[[Antragssteller::Henry]]
Titel 
Gemeinsames Sorgerecht ab Geburt
Antrag

Die PIRATEN Thüringen fordern ein allgemeines gemeinsames Sorgerecht ab Geburt auch bei nicht miteinander verheirateten Elternteilen. Hierfür bedarf es einer Neuregelung des entsprechenden Sorgerechtsparagraphen §1626a Absatz 1 Nr. 1 BGB [1]. Dieser sieht bisher nur das gemeinsame Sorgerecht vor, wenn beide Eltern gemeinsam eine Sorgerechtserklärung abgeben. Darüber hinaus sollen verstärkt Mediationsverfahren und Beratungsangebote eingesetzt werden, um Eltern bei der Lösung bestehender Konflikte zu unterstützen und die Familiengerichte zu entlasten.

  1. [http://dejure.org/gesetze/BGB/1626a.html]
Begründung

Quelle AG Familie [http://piratenpad.de/sorgerecht] [http://wiki.piratenpartei.de/AG_Familie]

Gemäß der gesetzlichen Regelung in §1626a BGB kann ein Vater das gemeinsame Sorgerecht
nur erhalten, wenn die Mutter damit einverstanden ist. Es gibt derzeit 
keinen rechtlichen Anspruch des Vaters auf das Sorgerecht. Dies stellt eine Ungleichbehandlung 
von Mann und Frau vor dem Gesetz dar. 
Die geschlechtliche Gleichstellung ist eines der Grundanliegen der Piraten 
und sollte sich daher auch im Familienrecht widerspiegeln. 
Wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht, sollten Vater und Mutter gleichberechtigt behandelt werden. 
Denn beide Elternteile haben ein genuines und von der Verfassung (GG Art. 6, Absatz 2) 
geschütztes Recht und auch die Pflicht, für ihre Kinder die Verantwortung zu tragen 
und verantwortungsbewusst Entscheidungen stellvertretend für und im Sinne ihrer Kinder zu treffen. 
Eine Nichtgleichbehandlung von Vater und Mutter widerspricht zudem der Europäischen Menschenrechtskonvention 
(Entscheid Dezember 2009). Darüber hinaus haben laut UN-Kinderrechtskonvention alle Kinder die gleichen Rechte. 
Das heißt auch: jedes Kind - auch ein Trennungskind - hat das Recht auf eine Mutter und einen Vater.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Henry
  2. Käptn Nemo
  3. Norman
  4. Frank 00:02, 11. Mai 2012 (UTC)
  5. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

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  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

  • Henry Das Postitonspapier ist notwendig, da noch vor der Sommerpause eine neue Gesetzesänderungen beschlossen werden sollen. Die jetztigen Vorlagen der anderen Parteien bringen nur eine unwesentlich und geringe Verbesserung. Daher ist es wichtig, dass sich die Piraten offiziell für das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt auch bei nicht miteinander verheirateten Elternteilen positionieren. In den Vorschlägen der anderen Parteien für die Gesetzesänderung, bleibt weiterhin die Möglichlichkeit erhalten, dass der Vater nachweisen muss, dass ein gemeinsames Sorgerecht dem Wohl des Kindes entspreche, was wiederum mit unzähligen Gutachten und Gerichtsverfahren verbunden sein kann.
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