TH:Kreisparteitag Altenburgerland 2012.1/Antragsfabrik/Mitteilung Vorstandssitzung
Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den TH:Kreisparteitag Altenburger Land 2012.1 von Henry Gießwein. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! |
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- Henry Gießwein
- Betrifft
- Gebietssatzung / §6b
- Beantragte Änderungen
Der Vorstand tritt in seiner Amtszeit mindestens einmal pro Monat in öffentlicher Sitzung zusammen. Er wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter schriftlich oder in elektronischer Form auf der öffentlichen Mailingliste der PIRATEN Altenburgerland mit einer Frist von mindestens fünf Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Sofern eine Vorstandssitzung kurzfristig per Telefon oder Internet abgehalten werden soll, reicht eine Frist von zwei Tagen aus.
- Begründung
öffentlichkeit und transparenz bewahren In der alten Fassung kann der Vorstand die öffentlichkeit ausschließen, sollte dies dennoch mal möglich sein, kann eine weitere Vorstandssitzung in dem Monat einberufen werden oder ein Teil der Vorstandssitzung durch Beschlus für nicht öffentlich festgelegt werden.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Jörg Burkhardt
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
- Argument 1
[Jörg Burkhardt] diesen Antrag lehne ich ab, weil alles geregelt ist und in Protokollen öffentlich gestellt wird. Unser §6/b ist an den §3 vom Landesverband angelehn, welcher nichts anderes aussagt. §3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
"Piraten und sonstige Gäste können der Sitzung des Landesvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur nach Aufforderung durch ein Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen."
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...