TH:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Rechnungs- und Kassenprüfer

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den TH:Landesparteitag 2012.1 von Hendrik.

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Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
[[Antragssteller::Hendrik]]
Betrifft
Landessatzung / §6b
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich folgende Änderung der Landessatzung: Streichung des Abschnittes (6) von §6b und gleichzeitige Änderung des §6b, Absatz 7 in folgenden Text:

(7) Der Landesparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer. Diesen obliegen die Prüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Landesparteitag und die Prüfung, ob die Finanzordnung und das Parteiengesetz eingehalten wird. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu erhalten. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Landesparteitag die letzte Prüfung der Finanzen durchzuführen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Parteitag vor der Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes verkündet und zu Protokoll genommen. Die Amtszeit der Kassenprüfer ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Landesvorstandes.

Begründung

Die Rechnungsprüfer aus 6b(6) haben keine realistische Chance, eine Rechnungsprüfung auf dem Landesparteitag durchzuführen. Dafür benötigt man mehr als 2-3 Stunden. Die gleiche Aufgabe nehmen während der Amtszeit auch schon die Kassenprüfer wahr und haben daher einen weitreichenden Einblick in die Finanzen des LVs. Folglich sind die Kassenprüfer für die Empfehlung der Entlastung des Landesvorstandes besser geeignet.


Unterstützung / Ablehnung

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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